Zitat:
Zitat von Falko
Passt zwar nicht so ganz zum Geschriebenen...aber vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben:
Hier bei mir im tiefsten Niederbayern hängen seit einigen Tagen an vielen Ecken und Laternen NPD-Plakate....
Kann ich rechtlich belangt werden, wenn ich mit einer Spraydose durch die Ortschaft tobe und diese Plakate...nun ja....verändere?
Bin schon lange am überlegen...habe aber keinen Bock, diesen Pennern neue Plakate finanzieren zu müssen....und Lust auf Ärger mit den Freunden in Grün habe ich auch nicht wirklich.
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Ich finde es zumindest gut, dass hier in der Gegend so Plakate, ziemlich hoch an die Lampenmasten gehängt werden (warum wohl?), dass man sie beim Vorbeifahren fast nicht sieht.
Strafrechtlich ist das "verschönern" eines Wahlpalakats sicher eine Sachbeschädigung. Aber ich musste selbst schon lachen wenn mal ein witziger Spruch draufstand.
Bei irgendeiner der vorigen Wahlen hat die NPD in Ludwigshafen Plakate an die Autobahn (!!!) gehängt. Das war eine Ordnungswidrigkeit von denen, dazu gibts keine Genehmigung. Fand ich auch recht witzig.
Auf jeden Fall finde ich es klasse, dass du dir Gedanken drüber machst und das hier postest.
Auch den Ursprungspost über den Kölner Rassistenkongresse - find ich gut, dass ich hier davon erfahre.