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Zitat von qbz
Vielen Dank für die fachkundige Darlegung.
Für solche Fälle sollte es halt unbedingt "bezahlbare" Versicherungsmöglichkeiten geben, d.h. mich würde auch die Frage an Versicherungsfachleute interessieren:
Unter welchen Umständen wären Versicherungen gegen Verlust durch Diebstahl möglich? Wie müssten die Fahrräder in der WZ geschützt sein, damit entweder der Veranstalter oder der Besitzer eine Versicherung zu annehmbaren Konditionen abschliessen könnte.
Ich vermute, die Versicherungen würden fest angeschlossene Fahrräder fordern, welche nur durch einen persönlichen Schlüssel, z.B. den individuellen Transponderchip zu öffnen sind.
-qbz
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Die preisgünstigste und einfachste Möglichkeit ist sein Fahrrad über eine Klausel in seine Hausratversicherung mit einzuschliessen. Dies geschieht prozentual zur Versicherungssumme. Zum Beispiel Versicherungssumme für den kompletten Hausrat: 100.000 EUR. Einschluß des Rads mit z.B. 2 % der Versicherungssumme = 2.000 EUR Entschädigung.
Nachstehend die Klausel im Original aus den Bedingungen der AachenMünchener Versicherung für die ich arbeite:
HR 0230 Fahrraddiebstahl – rund um die Uhr
1. Für Fahrräder erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf
Schäden durch Diebstahl, wenn das Fahrrad nachweislich zur
Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss
gesichert war.
2. Für die mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem
Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz
nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad abhanden gekommen
sind.
3. Für den einzelnen Schadenfall gilt die vereinbarte Entschädigungsgrenze.
4. Sie haben Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die
Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und
aufzubewahren.
5. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle
anzuzeigen und uns einen Nachweis dafür zu erbringen,
dass das Fahrrad nicht innerhalb von 3 Wochen seit
Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
Verletzen Sie diese Obliegenheit, so gelten die Bestimmungen
zu den Obliegenheiten im Versicherungsfall gemäß Ziffer 20 der
vereinbarten Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen.
Danach können wir bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen
zur Kündigung berechtigt oder auch von unserer Leistungs-
pflicht ganz oder teilweise befreit sein.