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Zitat von carolinchen
Danke für die vielen Genesungswünsche!
Die Frage die sich für ihn noch stellt ob Krankschreibung im Verhältnis zum Schmerzensgeld steht?
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Mein Verständnis war, daß es keinen Zusammenhang gibt. Verdienstausfall, wenn belegbar durch die Krankschreibung entstanden, kann getrennt eingefordert werden, glaube ich. Und Arbeitsfähigkeit heißt nicht bei jedem Beruf gleich "Bagatellverletzung". Das Schmerzensgeld ist, wenn keine in % definierbare bleibende Behinderung entsteht (was ich hoffe), reine Verhandlungssache.
Aber wie schon mehrfach gesagt: laß' Dich von einem Anwalt beraten, der sich damit auskennt.
Und die Entscheidung, ob Krankschreibung oder nicht, sollte sich primär daran orientieren, ob es für seine Genesung hilfreich ist, oder nicht. Ich konnte früh wieder arbeiten gehen (Büroarbeit), aber nur mit Mietwagen, da Radfahren unmöglich war - also kein Grund für Krankschreibung; zu Hause hätte ich meinen Rücken mehr belastet, da ich nicht ruhig sitzen kann

. Wenn er aber wegen der Verletzung nicht gut sitzen oder gehen kann, ist Krankschreibung vermutlich sinnvoll, egal was im Beruf so ansteht.