Gute Besserung.
Viel Erfolg.
Da das ja auch dreimal pro Woche mein Revier ist,
werde ich es bei den angrenzenden weiteren Vereinen und Radhändlern wie HopperCycling, TG Neuss, ADFC, Magno, Gios, Arnos Bikestore weitererzählen.
Wer weiß, vielleicht gab es da auch mal einen "unangenehmen" Kontakt zu diesen beiden Wahnsinnigen und irgendwelche "Aktenvermerke/Bildmaterial/Anzeigen u.ä."
Immerhin ist der RSC Nievenheim Fall ja auch aufgetaucht.
Wenn Du magst, kannst Du mir mal Namen, etc. mailen.
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but you can live triathlon
and that is even better.
Tri addicted since 1987.
Supports clean, doping- and drafting-free sport.
Keep TRI-ing!
Bin heute von nem A6 auf die Haube genommen worden.
Audi: hat nix abbekommen
Ich: hab nichts abbekommen
Radel: hat etliche Kratzer und Lackschäden. n( Gott sei Dank das MTB...)
Polizei hätte über eine Stunde gedauert da man alle Leute im "wir gehen nicht bei Rot über die Strasse" Aktionismus hatte.
Somit irgendwie suboptimal.
Der Autofahrer war super freundlich und weißer als ich und gab mir alle Daten etc und meinte ich soll ihm die Rechnung schicken.
Meine Frage da ich ja schon 3x7 Jahre alt bin: erstmal Kostenvoranschlag zuschicken, Reaktion abwarten und dann umsetzen oder sehe ich hier was nicht richtig.
Wobei man bei Kostenvoranschlag nur KV minus Märchensteuer zahlen muss, und die Märchensteuer erst, wenn sie auch tatsächlich anfällt. Also nach Rechnung.
Wobei ja wenn grundsätzlich Zahlungsbereitschaft besteht, dies keinen Unterschied machen sollte.
Ich weiß auch gar nicht was die Leute alle von der Polizei erwarten. Im Prinzip geht es nur um die Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche (wenn man von den begangenen Ordnungswidrigkeiten mal absieht) und dem ist genüge getan, wenn ein Personalienaustausch stattgefunden hat. Den Rest müssen dann die Versicherungen regeln. Bei den wenigsten Unfällen gibt es tatsächlich brauchbare Unfallspuren.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
Ich weiß auch gar nicht was die Leute alle von der Polizei erwarten. Im Prinzip geht es nur um die Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche (wenn man von den begangenen Ordnungswidrigkeiten mal absieht) und dem ist genüge getan, wenn ein Personalienaustausch stattgefunden hat. Den Rest müssen dann die Versicherungen regeln. Bei den wenigsten Unfällen gibt es tatsächlich brauchbare Unfallspuren.
Soll ja vorkommen, dass der eine oder andere nach Rücksprache mit seinem Anwalt oder der Versicherung den Unfallhergang mit einem Mal anders in Erinnerung hat. Könnte mir vorstellen, dass es in so einem Fall praktisch sein kann, wenn man ein Unfallprotokoll mit der ersten Version des Unfallhergangs hat, das vor Ort erstellt wird.
Ui, das ging zum Glück ja glimpflich aus. Hauptsache kein Personenschaden.
Ja, die Vorgehensweise mit KVA macht Sinn.
Wie bereits erwähnt wird im Normalfall bis zum Nachweis der erfolgten Reparatur nur der Netto-Betrag des KVA gezahlt.
Wichtig auf jeden Fall auch den Schaden in Form von Bildern festzuhalten.
Reparatur würde ich auch nicht in Auftrag geben bevor eine Freigabe seitens der Versicherung vorliegt. Je nach Höhe des KVA kann es ja sein, dass diese einen Sachverständigen beauftragen wollen (was aber in der Regel nur bei hohen Schäden, teuren Rädern, vermutetem Betrug oder angenommenen Vorschäden gemacht wird da es ja auch mit Kosten verbunden ist).
Kann sein, dass der Radschrauber deines Vertrauens für die Erstellung des KVA eine Gebühr verlangt. Diese wird in der Regel bei Erteilung des Reparaturauftrages verrechnet bzw. von der Versicherung erstattet wenn nicht repariert wird.
Wenn der Schaden überschaubar ist wird der Unfallgegner ein Interesse haben, das selbst zu regulieren um nicht mit dem Schadenfreiheitsrabatt ("Prozente") zu steigen. Bleibt ihm aber frei, das erst über seine Kfz-Haftpflicht zu melden und denen später zurück zu zahlen. Das kann dir ja soweit ja egal sein. Einen Unterschied macht es dahingehen, ob man ggfs. a) auf dem kleinen Dienstweg pauschal eine Entschädigung mit dem Gegner ausmacht oder b) doch eine Zeit lang Schriftverkehr mit einer Versicherung hat.
Kostenpauschale (Schriftverkehr, Telefonate etc.) kannst du mal mit 25,-- EUR geltend machen.
Ich hab Anzeige gegen den Fussgänger erstattet und werde morgen auch noch gegen den Treckerfahrer wegen Nötigung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr Anzeige erstatten.
Dann kommt irgendwann wohl die Anhörung. Mal schauen, was draus wird...
P.S:: Hab auch mal beim angrenzenden Radsportverein (RSC Nievenheim) angefragt. Die hatten auf der Strecke auch schonmal Kontakt zu einem Treckerfahrer, der die ins Feld gedrängt hat. Ich warte gerade auf das Foto dazu...
Wegen des Schmerzensgeldes kann ich Dir nur raten, alles Belastende z.B,. im Terminkalender aufzuschreiben, d.h.:
Termine der Arztbesuche, Physio, OP, Ergebnisse, wann welche Einschränkungen, was kann nicht gemacht werden etc. Ist kleinlich, klar, aber ein Richter kann nur dann über ein Schmerzensgeld entscheiden, wenn er Fakten hat. "Mir ging's schlecht und ich war dauernd beim Arzt" hilft da nicht. Und bei der Verhaltensweise der beiden geh ich mal nicht davon aus, dass die sich einigen wollen.
Kann ne langwierige Sache werden. Meine Frau ist vor 1 Jahr von nem Auto angefahren worden, OP, hat jetzt die Platten raus bekommen und hatte und hat bis jetzt Schmerzen und deutliche Einschränkungen in der Beweglichkeit. Wir hoffen, dass sich das jetzt gibt, nachdem die Platten raus sind. Mal sehen.
Ich wünsche Dir, dass es besser verläuft, denn letztlich hilft da auch Geld nicht drüber hinweg.