Das Thema ist doch sowieso irre. Da hat eine Autofahrerin nachsweislich und unbestritten die Radfahrerin verletzt durch ihr Verhalten und will nun nicht zahlen, weil sich die Radfahrerin ja hätte schützen können. Ja, so sieht Verantwortung für das eigene Handeln aus!
die ganzen Pressebereichte lesen sich für mich sehr danach, dass die Haftpflichtversicherung nicht in vollem Umfang zahlen wollte - bei solchen Verletzungen geht es ja sehr schnell um richtig viel Geld - und das deshalb bis zur obersten Instanz ging.
Das mit der Haftpflicht stimmt schon, aber diese vertritt dich ja im Schadensfall. D.h. Wenn die Haftpflicht nicht zahlt, hast du persönlich auch nicht gezahlt.
Das mit der Haftpflicht stimmt schon, aber diese vertritt dich ja im Schadensfall. D.h. Wenn die Haftpflicht nicht zahlt, hast du persönlich auch nicht gezahlt.
Nun, die Versicherung bezahlt nur so viel wie sie unbedingt muß. Wenn die Schadenssummen hinreichend groß sind wird vor Gericht ausgelotet was gespart werden kann. Letztlich sind die 20% genug gewesen um bis vor den BGH zu ziehen, auch für das Unfallopfer!
Hätte das Gericht anders entschieden wäre es ja leider auch korrekt gewesen und so war der Stand bis Heute morgen.
Wenn Du der Schadensverursacher bist, wirst Du sicherlich auch nicht aus eigener Tasche die 20% Differenz bezahlen. Das die Versicherung da entsprechend agiert kannst Du als Schadensverursacher überhaupt nicht beeinflussen, es sei denn Du bist tatsächlich nicht versichert oder verzichtest auf Deinen Versicherungsschutz und bezahlst einfach alles aus der Portokasse.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
Meiner Meinung nach wäre das Urteil schon anders ausgefallen, wenn die betroffene Fahrradfahrerin auf einem RR unterwegs gewesen wäre. Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet ja zwischen einem "normalem" Rad und einem "Sportgerät"
Von meiner Beobachtung her würde ich sagen, das über 50% der Benutzer eines solchen Sportgeräts einen Helm tragen und dementsprechend jenes "Verkehrsbewusstsein" vorhanden ist, auf dessen Nichtvorhandensein bei der Benutzung eines gewöhnlichen Fahrrads sich das Gericht bei der Urteilsfindung beruft.
Zumindest ist mit diesem Urteil keine signifikante Klarheit für zukünftige Fälle geschaffen worden, zumal der Unfallort "innerorts" ebenfalls besonders berücksichtigt wurde.
Kann man diesen Fred eigentlich nicht mit Mitverschulden, wenn der Helm nicht getragen wird
zusammenlegen?
Ich finde das ein wenig verwirrend, da es in beiden ja unmittelbar um den gleichen Vorgang geht.
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
Kann man diesen Fred eigentlich nicht mit Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms
zusammenlegen?
Ich finde das ein wenig verwirrend, da es in beiden ja unmittelbar um den gleichen Vorgang geht.
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!