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Alt 21.05.2014, 11:37   #25
Matthias75
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Beiträge: 5.283
Zitat:
Zitat von Flyer Beitrag anzeigen
Ich möchte Euch auf die folgende Aktion aufmerksam machen:

http://riskids.wordpress.com/
Ehrlich gesagt geht für mich aus dem verlinkten Artikel nicht so recht hervor, für was man jetzt genau unterschreiben soll.

Der oberste Artikel ist überschrieben mit:

"Bitte im Blog unterschreiben, damit sich endlich Ärzte austauschen dürfen"


Es wird dann Werbung für die RISKID-Datenbank gemacht, die ja scheinbar nach einem Rechtsgutachten rechtskonform ist. Was steht also der bundesweiten Einführung dieser Datenbank entgegen? Wieso muss ich unterschreiben, damit Ärzte eine rechtkonforme Datenbank nutzen dürfen?

Weiter unten geht es dann wieder um eine Unterschriftenaktion in NRW, damit Ärzte sich bei Verdacht auf Kindesmisshandlung austauschen dürfen.

Geht es jetzt darum rechtliche Grundlagen zu schaffen, die einen verbesserten Austausch ermöglichen? Soll die RISKID-Datenbank über die Behörden organisiert werden?

Für WAS genau unterschreibt man da?

Matthias

Prinzipiell sind solche Initiativen sicher sinnvoll. Sinnvoller wäre es aber, direkt auf die Entscheidungsträger hinzuwirken, dass die personelle Besetzung in den zuständigen Ämter derart verbessert wird, dass diese Behörden ihren Aufgaben - dem Schutz der Kinder - nachgehen können.
Matthias75 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2014, 12:56   #26
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.385
Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
Ehrlich gesagt geht für mich aus dem verlinkten Artikel nicht so recht hervor, für was man jetzt genau unterschreiben soll.

Der oberste Artikel ist überschrieben mit:

"Bitte im Blog unterschreiben, damit sich endlich Ärzte austauschen dürfen"


Es wird dann Werbung für die RISKID-Datenbank gemacht, die ja scheinbar nach einem Rechtsgutachten rechtskonform ist. Was steht also der bundesweiten Einführung dieser Datenbank entgegen? Wieso muss ich unterschreiben, damit Ärzte eine rechtkonforme Datenbank nutzen dürfen?

Weiter unten geht es dann wieder um eine Unterschriftenaktion in NRW, damit Ärzte sich bei Verdacht auf Kindesmisshandlung austauschen dürfen.

Geht es jetzt darum rechtliche Grundlagen zu schaffen, die einen verbesserten Austausch ermöglichen? Soll die RISKID-Datenbank über die Behörden organisiert werden?

Für WAS genau unterschreibt man da?

Matthias

Prinzipiell sind solche Initiativen sicher sinnvoll. Sinnvoller wäre es aber, direkt auf die Entscheidungsträger hinzuwirken, dass die personelle Besetzung in den zuständigen Ämter derart verbessert wird, dass diese Behörden ihren Aufgaben - dem Schutz der Kinder - nachgehen können.
Soweit ich es verstanden haben, votiert man mit der Unterschrift für eine Datenbank RISKID für Kinderärzte in NRW. Diese wird wohl aktuell in Duisburg angewendet. Die Ärzte machen in der DB dort nur dann Eintragungen, wenn eine Entbindung von der Schweigepflicht durch die Sorgeberechtigten gegeben ist. Ziel sollte es sein, das Zusammenführen einzelner Diagnosen für ein Kind bei Verdacht auf Misshandlung (Hämatom, Fraktur ...) in der DB zu ermöglichen, um zu einer abgesicherteren Misshandlungsdiagnose zu kommen, weil Misshandler mit dem Kind oft Ärzte, Krankenhäuser wechseln.

Das Schweigepflichtgebot solle desweiteren durch den Gesetzgeber im Falle eines Misshandlungsverdachtes zugunsten des "kollegialen Austausches bzw. Eintrages in der DB" aufgehoben werden. Ich stelle mir das konkret so vor, dass Kinderärzte sowohl berechtigt wären, in der DB auch ohne Einwilligung der Eltern Einträge zu machen (Fraktur X) und auch zu suchen, ob Einträge für einen Patienten X schon vorliegen.

Mit der (verpflichtenden) Weitergabe eines erhärteten Verdachtes an das Jugendamt und der dabei gesetzlich gegebenen Entbindung von der Schweigepflicht hat das vorgestellte Konzept selbst nichts zu tun, Zugriff sollten nur Kinderärzte haben. Die Weitergabe könnte das Ergebnis eines (u.U. durch die Einträge in der DB) erhärteten Verdachtes sein.

Datenbank RISKID

Was nirgends explizit steht:
Die Forderungen richten sich halt an die öffentliche Hand, für dieses Konzept Mittel im Rahmen des gesetzlichen Kinderschutzauftrages zur Verfügung zu stellen, weil die DB über die medizinische, durch die Krankenkassen zu erbringende Versorgung, hinausgeht.

Geändert von qbz (21.05.2014 um 13:21 Uhr).
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2014, 13:14   #27
Maris
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Ort: Hessen
Beiträge: 974
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Das Schweigepflichtgebot solle desweiteren durch den Gesetzgeber im Falle eines Misshandlungsverdachtes zugunsten des "kollegialen Austausches bzw. Eintrages in der DB" aufgehoben werden. Ich stelle mir das konkret so vor, dass Kinderärzte sowohl berechtigt wären, in der DB auch ohne Einwilligung der Eltern Einträge zu machen (Fraktur X) und auch zu suchen, ob Einträge für einen Patienten X schon vorliegen
Eigentlich ist die Sache bereits juristisch geregelt. Normalerweise gilt die ärztliche Schweigepflicht, an die sich jeder Arzt zu halten hat. Besteht jedoch die Gefahr, dass Leib und Leben eines Menschen bedroht sind, ist die Schweigepflicht (z.B. gegenüber ärztlichen Kollegen, Organen der inneren Sicherheit, Ämtern) aufgehoben. Juristisch gesehen ist nämlich die Unversehrtheit eines Menschenlebens gegenüber der Schweigepflicht das höhere Rechtsgut.

Aufhebung der Schweigepflicht wenn ...
"...ein rechtfertigender Notstand gemäß § 34 StGB vorliegt.
Wenn ein höherwertiges Rechtsgut gegenwärtig konkret gefährdet ist, ist der Bruch der Schweigepflicht nicht rechtswidrig. Eine Offenbarung des anvertrauten Geheimnisses ist nur zulässig, wenn eine Güterabwägung ergibt, dass der Bruch des Geheimnisses angemessen und geeignet ist, die drohende Gefahr abzuwenden UND das zu schützende Rechtsgut das beeinträchtigte Rechtsgut (Vertrauensbruch!) wesentlich überwiegt."
Zitat aus Wikipedia.

Geändert von Maris (21.05.2014 um 13:25 Uhr).
Maris ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2014, 14:03   #28
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.385
Zitat:
Zitat von Maris Beitrag anzeigen
Eigentlich ist die Sache bereits juristisch geregelt. Normalerweise gilt die ärztliche Schweigepflicht, an die sich jeder Arzt zu halten hat. Besteht jedoch die Gefahr, dass Leib und Leben eines Menschen bedroht sind, ist die Schweigepflicht (z.B. gegenüber ärztlichen Kollegen, Organen der inneren Sicherheit, Ämtern) aufgehoben. Juristisch gesehen ist nämlich die Unversehrtheit eines Menschenlebens gegenüber der Schweigepflicht das höhere Rechtsgut.

Aufhebung der Schweigepflicht wenn ...
"...ein rechtfertigender Notstand gemäß § 34 StGB vorliegt.
Wenn ein höherwertiges Rechtsgut gegenwärtig konkret gefährdet ist, ist der Bruch der Schweigepflicht nicht rechtswidrig. Eine Offenbarung des anvertrauten Geheimnisses ist nur zulässig, wenn eine Güterabwägung ergibt, dass der Bruch des Geheimnisses angemessen und geeignet ist, die drohende Gefahr abzuwenden UND das zu schützende Rechtsgut das beeinträchtigte Rechtsgut (Vertrauensbruch!) wesentlich überwiegt."
Zitat aus Wikipedia.
D.h. eben nur im Falle einer gesicherten Misshandlungsdiagnose. Dazu soll aber die DB gerade beitragen, durch die Zusammenführung einzelner Diagnosen, die für sich einzeln betrachtet auch den Schluss zulassen, dass die vorgestellte Verletzung so verursacht wurde, wie es die Eltern sagen, d.h. Sturz, Unfall etc. . Bei blossem Verdacht ist eine Weitergabe IMHO nicht erlaubt.

Möglicherweise käme ein 2jähriges, beim Arzt schüchternes Kind in die DB RISKID, wenn es mit dem Dreirad gestürzt ist, eine Kopfplatzwunde davon trägt, und die Eltern zufällig den Kindarzt wechseln, was heute IMHO nicht legal ist und nur mit Einwilligung der Eltern (Entbindung von der Schweigepflicht) geht. (oder eben mit einer gesetzlichen Änderung, was auf der Website gefordert wird)
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2014, 14:14   #29
Maris
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Beiträge: 974
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
D.h. eben nur im Falle einer gesicherten Misshandlungsdiagnose. Dazu soll aber die DB gerade beitragen, durch die Zusammenführung einzelner Diagnosen, die für sich einzeln betrachtet auch den Schluss zulassen, dass die vorgestellte Verletzung so verursacht wurde, wie es die Eltern sagen, d.h. Sturz, Unfall etc. . Bei blossem Verdacht ist eine Weitergabe IMHO nicht erlaubt.

Möglicherweise käme ein 2jähriges, beim Arzt schüchternes Kind in die DB RISKID, wenn es mit dem Dreirad gestürzt ist, eine Kopfplatzwunde davon trägt, und die Eltern zufällig den Kindarzt wechseln, was heute IMHO nicht legal ist und nur mit Einwilligung der Eltern (Entbindung von der Schweigepflicht) geht. (oder eben mit einer gesetzlichen Änderung, was auf der Website gefordert wird)
Prinzipiell ist diese Überlegung, alle Fälle zu sammeln, nicht verkehrt. Auf der anderen Seite kommt man da schnell auf die Problematik wie bei der Vorratsdatenspeicherung, wo man schnell mal "versehentlich" kriminalisiert werden kann.

Ich bin mir gerade nicht sicher, ob nicht allein der Verdacht ausreichend ist, die Schweigepflicht zu verletzen, werde mich mal schlau machen.

Ich bin im Übrigen ein Befürworter der "gläsernen Patientenkarte", wo alle ärztlichen Dokumente hinterlegt sind. Datenschützer sehen das natürlich anders. Wirtschaftlich gesehen kann man dadurch aber das sehr kostenintensive Ärzte-Hopping und zahlreiche Doppeluntersuchungen vermeiden.

Edit: Grad gefunden:
http://www.laek-thueringen.de/wcms/D...chweigepflicht

Geändert von Maris (21.05.2014 um 14:19 Uhr).
Maris ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2014, 16:29   #30
gollrich
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Benutzerbild von gollrich
 
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Ort: Mannheim
Beiträge: 1.288
prinzipiell spricht ja nichts gegen diese Art der Überwachung, was nur immer (ob das wohl Zufall ist)? echte Bestrafungen im Falle eines Missbrauches... d.h. irgend ein unter bezahlter Futzi im Gesundheitsamt sieht aus 3 Fällen eine Kindesmisshandlung Polizei und Jugendamt handeln mal wieder im blinden Aktionismus und nehmen das Kind, am Besten noch öffentlich wirksam, vor den Nachbarn mit... am Ende stellt sich heraus das nichts gewesen ist...

Wenn jetzt geklärt ist das in einem solchen Falle eine wirksame Entschädigung inkl. Abmahnungen/Entlassungen aller Beteiligten hervorgeht, spricht doch nichts dagegen.... so wird bloss ein Überwachnungs und Bestrafungsapparat ala George Orwell geschaffen, in dem dann jedes kleines Rädchen sich auf seine "Vorschriften" beziehen kann und keine Konsequenzen fürchten muss....
__________________
How to run a marathon
gollrich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2014, 16:41   #31
Maris
Szenekenner
 
Registriert seit: 07.08.2012
Ort: Hessen
Beiträge: 974
Zitat:
Zitat von gollrich Beitrag anzeigen
...und nehmen das Kind, am Besten noch öffentlich wirksam, vor den Nachbarn mit... am Ende stellt sich heraus das nichts gewesen ist...

...eine wirksame Entschädigung inkl. Abmahnungen/Entlassungen aller Beteiligten hervorgeht...
Dreck klebt. Den Makel wird man nie wieder los, egal wie wirksam man entschädigt wurde.
IMHO findet dann eine Kriminalisierung völlig unschuldiger Eltern statt.
Maris ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2014, 17:53   #32
noam
Szenekenner
 
Benutzerbild von noam
 
Registriert seit: 04.04.2010
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 5.119
Zitat:
Zitat von Nobodyknows Beitrag anzeigen
Deckmantel? Wie bitte? Eher ein Schutz von Grundgesetz und Verfassung an dessen Aufweichung der BDK scheinbar "weiterhin beharrlich" arbeitet.
Kleiner Exkurs warum der Datenschutz bei der Polizei nicht so angesehen ist:

Fall 1:

Frau wird auf einem Autobahnrasthof von einem Sattelzug überrollt und verstirbt. Fahrer des Sattelzug bekommt dies leider nicht mit und setzt seine Fahrt fort. Direkt hinter dem Rasthof ist eine Mautbrücke (die jedes vorbeifahrenden mautpfichtige Fahrzeug samt Fahrer) fotografiert. Dank Datenschutz kommt aber niemand um Zwecke der Fahrer und Versicherungsermittlung an diese Bilder heran. Somit steht die Familie der alleinverdienenden Frau nun ziemlich doof da, weil es leider keine Versicherung gibt, die für diesen Unfall aufkommt.


Fall 2:
Ein potentieller Suizident hinterlässt einen Abschiedsbrief und macht sich auf um seinem Leben ein Ende zu setzen. Natürlich suchen viele Kräfte nach dem Heini. Natürlich hat er sein Handy dabei. Leider darf zumindest in Niedersachsen die Polizei dies Handy nicht mehr direkt orten lassen. Hier bekommt man dann nur noch den letzten Funkmast in den das Handy eingeloggt war, was im ländlichen Bereich eine Suche nicht zwingend einfacher macht.


So könnte ich noch stundenlang Beispiele bringen, wo der Datenschutz staatliche arbeit behindert und hier geht es weiß Gott nicht darum, den harmlosen Bürger auszuspionieren.
__________________
Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
noam ist offline   Mit Zitat antworten
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