Kann ich mir vorstellen, dass Dir der Axxx auf Grundeis gegangen ist. Ansonsten:
Bei Blechschaden kommt die Rennleitung nicht unbedingt und nimmt den Unfall auch nicht unbedingt auf. Das sollte aber bei ner Körperverletzung so sein. Ob eingestellt wird, weil kein öffentliches Interesse vorliegt, kann ich nicht sagen. Als ich - lang, lang ist's her - in der Referendarausbildung bei der Verkehrsabteilung der STA war, gab's ne Verfügung, dass bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr nicht wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt werden darf. Keine Ahnung, ob das heute noch so ist, manches deutet drauf hin, dass sich das geändert hat.
Einstellung wegen nicht hinreichenden Tatverdachts könnte allerdings schon passieren, weil der Sachverhalt nicht mit einer für eine Verurteilung hinreichenden Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann. Es steht halt Aussage gegen Aussage. Es kommt natürlich auch drauf an, ob und wie er sich einlässt. Sagt er nix, isses schlecht, weil andere Abläufe denkbar sind. Sagt er was, müsste seine Version plausibel sein. Dafür könnte der Vorgang aber zu komplex sein. Da wäre ja schon die Frage zu stellen, wie er neben Dich kommt und ausreichend Sicherheitsabstand gehalten hat. Und veraxxxen lässt sich keiner gerne, da können die Schwarzkittel schon ziemlich ungemütlich werden.
Hab mal während der Ref.Zeit die Sache gehabt, dass ein dynamischer junger Mann auf der Autobahn mit 120 gefahren ist. Blöd war, dass er dort nur 80 fahren durfte und noch blöder, dass er geblitzt wurde. Entweder er hatte schon reichlich Vorpunkte oder es waren über 120, jedenfalls stand Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis an. Der junge Mann wusste sich zu helfen: Ein Kumpel ist gefahren, ja klar.

Der wird auch als Zeuge zum Termin geladen, kommt auch und sagt wunschgemäß aus.

Die Richterin hat dann den Termin unterbrochen, sie wollte weiter ermitteln.

Die hat dann die Stempelkarte vom Arbeitgeber angefordert und - komisch - danach hat der Kumpel gearbeitet.

Der Kumpel hatte dann die Wahl zwischen Betrug des Arbeitgebers und falscher uneidlicher Aussage.
So'n Aufwand wird aber wirklich nicht immer getrieben.