ich würde erstmal zahlen um den Rattenschwanz schon an der Wurzel abzuschneiden.
Wenn man sich dann selber im Recht sieht und angeschixxen fühlt, würde ich per bösem Brief oder über einen Rechtsanwalt weiter agieren...
Rechtsanwalt wegen 22,5€ Die verlangen doch schon mehr, wenn sie nur die Tastatur anfassen...
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[leaving] extending the comfort zone
Leute, das ist ne 1-Mann-Firma !
Der hat imho garantiert was anderes im Sinn als organisierte Abzocke. Aber wenn halt einer 'Lastschrift' ankreuzt und die Bank rückt nix raus weil's Konto überzogen ist, dann hat der vermutlich ein wenig Arbeit damit.
Die 25 Euro halte ich durchaus für angemessen. Ich hatte das auch schon bei Kunden und man macht sich wenig Vorstellungen davon, was da für Zeit drauf geht. Herausfinden, wer das in dem Sammelposten war. Bei uns gehen die Lastschriften als eine Summe auf dem Bankkonto ein, dann kommt eine Position mit der Rückbuchung, aber ohne Namen. Durch den Betrag kommen wir recht schnell drauf, aber wenn x Leute denselben Betrag zahlen, wird das schwieriger. Selbst dann kontaktieren wir noch die Bank, um sicherzugehen, dass es kein Fehler ist und wir den Kunden unnötig verärgern und dann wird der Kunde angerufen/angeschrieben. Dann kommt die Gebühr, die die Bank uns in Rechnung stellt und da finde ich 2,50 Euro schon einigermaßen frech.
Allerdings wäre der Weg auch ganz normal, den Differenzbetrag dreimal anzumahnen und dann geht's zum Inkasso. Insofern sind die Methoden das Geld bei Anderen einzutreiben auch höchst fragwürdig.
Und wegen 10€ macht ihr so ein Theather, dass es sogar zum Mahnbescheid kommt?
+1
Scheißt Ihr woanders auch wegen zweimarkfuffzig so rum?
Konto nicht gedeckt -> selber schuld
2,50€ überweisen und für angemessen halten ist beachtlich naiv in Anbetracht gängiger Bankgebühren.
dazu der Bearbeitungsaufwand beim "Zeitnehmer", da sind 25€ ruckzuck zusammen...
Zitat:
Zitat von Thorsten
Das ist doch das Geschäftsmodell:
Klar, die Wettkampfmelderei ist nur der Nebenerwerb
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"Ich weiß noch, wie der Jochen kurz vor Brest gekotzt hat"
"Wieso? Hatte er Magenprobleme?"
"Nein, ihm tat das Knie weh."
Rechtsanwalt wegen 22,5€ Die verlangen doch schon mehr, wenn sie nur die Tastatur anfassen...
ich dachte eher an sein Gerechtigkeitsempfinden und den Punkt, daß er sich mit offensichtlich gefälschten Unterlagen konfrontiert sieht.
Ums Geld kanns einem dabei ja eigentlich nicht gehen.
Ich hab auch nie gesagt, daß ICH das so machen würde, ich hätte nach dem Überweisen höchstens da angerufen und die übelst beschimpft, gedroht und gezetert
in der Regel überweise ich einfach und fertig
Ich kann aber verstehen, daß wenn sich jemand offensichtlich angeschissen fühlt, daß man dann das Bedürfnis hat zu agieren.
Kenn ich von meinem Vater, der kann das gar nicht leiden und zettelt dann auch gern mal einen Briefkrieg an, einmal sogar mit Anwalt, da gings auch nur um ganz wenig Geld, aber er wollte es nicht auf sich sitzen lassen, daß der rosa Riese ihn als Betrüger darstellt, herrlich zu lesen!
ich dachte eher an sein Gerechtigkeitsempfinden und den Punkt, daß er sich mit offensichtlich gefälschten Unterlagen konfrontiert sieht.
Ums Geld kanns einem dabei ja eigentlich nicht gehen.
Ok, wenn dieser Screenshot, hieb- und stichfest nachweisbar, eine Fälschung ist...
Aber das Grundproblem war doch der Versuch, vom nicht gedeckten Konto was zu bezahlen. Und das war ganz klar der Fehler des TE. Also selber schuld. Wer Mist baut muß auch die Folgen ausbaden.
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Alternative: Nicht zahlen, beim Veranstalter beschweren und auf neuen Zeitnehmer in 2015 freuen
ES GIBT NEUIGKEITEN (nach so langer Zeit.,.,.,) !
Ich hatte den Zeitnehmer NICHT beim Veranstalter angeschwärzt, also 2015 - leider derselbe Zeitnehmer.
Resultat: Anmeldung zum "Kinzigman 2015" - "Nicht möglich".
Rückfrage beim Veranstalter. "Komisch" - dessen Rückfrage beim Zeitnehmer: Teilnehmer in der Zahlungsschnittstelle (externer Dienstleister des Zeitnehmers) gesperrt, Klageschrift werde gerade eingereicht...
RECAP: Es geht um den Disput um eine m.E. überzogene Rücklastschriftgebühr aus 2013 (!!!) zu Beginn dieses Threads.
Ich habe noch andere Hobbies und es nervt. Daher wird es Zeit, diese Altlast (2013 !) dauerhaft zu "erledigen" (Anwalt, Schadenersatz...).
Da mich der Zeitnehmer permanent irgendwo "anschwärzt" (Veranstalter, Bonitäts-Scoring, Sperrlisten...) wäre mir das Thema Datenschutz entsprechend prominent. 2013 hatte der Zeitnehmer nur diese eine AGB - Die Datenweitergabe halte ich für "schräg" (zumal der Veranstalter auf nichts dergleichen hinweist,...), von "Bonitätsprüfung" und "schwarzen Listen" ist keine Rede - was haltet Ihr davon ?:
5. Datenschutz
5.1 Der Veranstalter gestattet uns im Rahmen seines datenschutzrechtlichen Weisungsrechtes, die von uns bearbeiteten,
listenmäßigen personenbezogenen Daten, die sich auf eine Angabe über die Zugehörigkeit des Betroffenen zu der betreffenden
Personengruppe, Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, Namen, Titel, akademische Grade, Anschrift und Geburtsjahr
beschränken, für Zwecke der Werbung und der Markt- und Meinungsforschung zu übermitteln und zu nutzen.
5.2 Der Veranstalter wird dafür Sorge tragen, dass die Teilnehmer über die Erhebung der personenbezogenen Daten durch uns
benachrichtigt werden. Der Veranstalter wird ferner die Zustimmung der Teilnehmer zur Veröffentlichung der
personenbezogenen Daten einholen und die Teilnehmer darüber unterrichten, dass diese berechtigt sind, der Nutzung oder
Übermittlung ihrer Daten zum Zweck der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung zu widersprechen. Sofern
Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, wird der Veranstalter uns darüber
informieren.
Ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zahlungsabwicklung mit Online-Zahlungssystemen
Beim Einsatz von Online-Zahlungssystemen (wie z. B. Computop, PayPal, T-Pay etc.) gelten ergänzend zu den vorstehenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Regelungen:
3. Datenschutz
Statt Ziffer 5.2 der vorstehenden AGB gilt ergänzend zu Ziffer 5.1 der vorstehenden AGB bei der Zahlungsabwicklung mit einem
Online-Zahlungsabwicklungssystem folgendes:
Im Zusatztext des Anmeldeformulars werden die Teilnehmer über die Erhebung der personenbezogenen Daten durch uns und
durch den Veranstalter benachrichtigt. Mit der Anmeldung wird die Zustimmung der Teilnehmer zur Veröffentlichung der
personenbezogenen Daten erbeten. Ferner werden die Teilnehmer im Zusatztext des Anmeldeformulars darüber unterrichtet,
dass sie berechtigt sind, der Nutzung oder Übermittlung ihrer Daten zum Zweck der Werbung oder Markt- oder
Meinungsforschung zu widersprechen. Sofern Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch
machen, wird der Veranstalter uns darüber informieren.
Stand 01.01.2006
Ich verstehe nicht, dass der Markt sich nicht selbst des Problems entledigt und den Zeitnehmer in die Wüste schickt. Wenn ich schon den Passus zur ProChip Miete lese, dann drehen sich mir die Fußnägel um.
Jemand zieht beim Schwimmen am Chipband. Das gute Stück geht verloren und hinterher kommt Abbuchung über 95 Euro.
4. Besondere Bedingungen für die ProChip-Miete
Der Kunde hat bei der Anmeldung zur Teilnahme zu einer Sportveranstaltung die Möglichkeit, für die Zeitmessung einen elektronischen Chip
(ProChip) zu mieten. Der ProChip wird in diesem Fall dem Kunden vor der Sportveranstaltung am Veranstaltungsort übergeben. Der Kunde ist
verpflichtet, den ihm überlassenen ProChip unmittelbar nach Ende der Veranstaltung an MA:XX Timing zurück zu geben. Gibt der Kunde den
ProChip nicht am Tag der Veranstaltung zurück, so kommt zwischen MA:XX Timing und dem Kunden automatisch ein Kaufvertrag über den
überlassenen ProChip zum Kaufpreis in Höhe von 95,00 Euro zustande, ohne dass es weiterer Erklärungen bedarf. Der Kaufpreis ist zur
sofortigen Zahlung fällig und wird bei Lastschrifteinwilligung vom angegebenen Konto des Kunden eingezogen.