Zitat:
Zitat von KingMabel
Daher ja die Frage nach dem Grund 
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Das Signalbild eines Fahrrades im Dunkeln ist eindeutlich in der StVZO beschrieben, fertig.
Da steht die Farbe, Anbringung und Funktion aller sicherheitsrelevanten Fahrzeugeinrichtungen festgeschrieben.
Einschliesslich Bremsen und Klingel beim Fahrrad.
Wenn nu jeder hergeht und sich irgendwelche drolligen Leuchtmittel ans Rad hängt, muss er nicht davon ausgehen, als Radfahrer mit dementsprechender Geschwindigkeit wahrgenommen zu werden.
Es ist für alle Verkehrsteilnehmer wichtig, klar identifiziert zu werden.
Wenn ich irgendwo rausfahr und nen Motorradfahrer auf die Haube nehme, weil ich der Funzel nach dachte, dasses ein Radler sei, iss das doof, aber natürlich muss man den Benutzern dieser dämlichen Blinker nicht unterstellen, soweit zu denken, aber dafür isses ja eben in die StVZO reingeschrieben worden.
Was speziell noch Blinklichter angeht, gibt es Frequenzen, die bei anderen epileptische Anfälle auslösen können.
Sicher muss man das im Einzelfall nicht alles wissen;- es ist ganz einfach vollkommen ausreichend, sich an die Regeln zu halten.
Die mögen veraltet erscheinen, aber dennoch scheints ja ganz ordentliche, zugelassene Beleuchtung ausreichender Qualität aufm Markt zu geben.