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Zitat von DerElch
Sofern kein besonderes öffentliches Interesse besteht, wird "Erregung öffentlichen Ärgernisses" doch nur auf Antrag verfolgt. Da die Damen aber ja nicht weiter belästigt wurden, wieso ermittelt dann die Polizei?
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Weil die Damen sich beim Anblick so erheitert haben, dass demzufolge Vergnügungssteuer anfällig wurde

. Und die Polizei leistet Amtshilfe für die bewegungsscheuen Finanzbeamten.