Zitat:
Zitat von cruelty
quatsch! geh auf jeden fall zum anwalt! die versicherung zieht dich sonst gnadenlos über den tisch. für die unfallgegnerin ist das übrigens völlig bedeutungslos. hochgestuft wird sie so oder so - egal ob du nun nen anwalt nimmst oder nicht.
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Das ist, mit Verlaub, Schmarrn!
Die ganzen fahrradunfälle, die durch unsere Werklstatt laufen, werden zu 80% ohne RA abgewickelt und da wird niemand übern Tisch gezogen.
Die Preislage, in der wir uns da bewegen, iss, wie schon geschrieben Peanuts.
Keine Versicherung der Welt hat ein Interesse daran, nen Schaden am Rad für 500Öre mit Anwaltskosten von 1000 Öcken aufzublasen.
Nur, und ok, das iss halt dumm: man kann sich mit nem alten, geschredderten Rad nedd gesundstossen.
Davon ab: die Versicherungen machen dem Versicherungsnehmer schon ne rechnung auf, ob er Kleinschäden (und um so einen handelt es sich hier) besser aus eigener Tasche bezahlen sollte oder hochgestuft wird, wenn sie den Schaden abwickeln.
So gesehen kann man dem Unfallgegner schon noch nen Gefallen tun.
Diese Mentalität, aus allem auf Biegen und Brechen das Meiste rauszuholen, weils andere vielleicht auch tun, kekst mich hier brutalst an.
Wenns Terz gibt (womit ich der erfahrung nach aber nicht rechnen würde), kann man immer noch zum Anwalt rennen.
Zitat:
Zitat von Thommy
Ein Rennrad/TT/Triarad ist von der Stvo gesehen ein Sportgerät und kein "normales" Fahrrad (wenn es glaube ich unter 11 KG wiegt )
Klick
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Kannste knicken.
Ausnahmeregelungen gelten nur fürs Licht vorne und hinten, nicht jedoch für Speichenstrahler, zwei Bremsen, Klingel, (zwei) Rückstrahler hinten und Rückstrahler vorne sowie Pedalrückstrahler.
Die Lampen dürfen bei Rennern unter 11kg batteriebetrieben und getrennt voneinander einzuschalten sein sowie lose mitgeführt werden.
Ausnahme auch hierfür gilt bei Rennen auf abgesteckter Strecke, wo nur zwei (voneinander unabhängige) Bremsen vorgeschrieben sind und aller anderer Klimbatsch zuhause bleiben darf.