Moin,
Zitat:
Zitat von maifelder
Als Mitglied dieses Forums weißt Du um die potentielle Gefährlichkeit der Dinger.
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ich bin ja kein Jurist, aber IMHO reden wird hier im Falle eines Unfalles
nicht über Umtauschrecht sondern über vorsätzliche(?)
Körperverletzung bzw. Totschlag. Und ganz im Ernst, wir als Mitwisser
bzw. Anstifter ("setz die Dinger doch bei Ebay rein") machen uns da
mitschuldig. Genau so wie jemand, der einem Volltrunkenen nicht
den Autoschlüssel wegnimmt. Jemanden wissentlich für 200 ...
00 EUR solchen Gefahren auszusetzen, geht gar nicht!
Viele Grüße,
Christian