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D.h. Doping ist nicht erlaubt, wird aber in keiner Weise geahndet. ....
Das ist aber doch der normale Zustand so, denn Doping ist doch nur für Leistungs-Sportler strafbar, die auch in einem Verfolgungs- -Programm sind (schrieb zumindest die letzte Tour).
Meine Lungenärztin schliesst sich da an, sie schreibt mir kein Attest für das Cortison-haltige Asthmamittel (gegen Belastungsasthma), denn ich wäre ja kein Leistungssportlier in einem Programm - daher würde das niemand intererssieren, was ich nehme oder nicht.
Meinst Du, jeder Veranstalter sollte eigene Strafen formulieren?
Gruß
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Leidenschaft ist stärker als jede Krise.
Das ist aber doch der normale Zustand so, denn Doping ist doch nur für Leistungs-Sportler strafbar, die auch in einem Verfolgungs- -Programm sind (schrieb zumindest die letzte Tour).
Meine Lungenärztin schliesst sich da an, sie schreibt mir kein Attest für das Cortison-haltige Asthmamittel (gegen Belastungsasthma), denn ich wäre ja kein Leistungssportlier in einem Programm - daher würde das niemand intererssieren, was ich nehme oder nicht.
Meinst Du, jeder Veranstalter sollte eigene Strafen formulieren?
Gruß
Wenn Du bei einer Lizenzveranstaltung startest bist Du mit der Argumentation "am A*sch". Wenn Du eine Lizenz hast ebenfalls. Da unterschreibst Du die Nada Bestimmungen.
Was die Tour (wenn es so formuliert war) und Deine Ärztin sagt ist also Blödsinn.
Das Risiko, dass Du getestet wirst dürfte zwar gering sein, aber wenn, dann gelten auch für Dich die von Dir unterschriebenen Regeln. Wenn Du sie irgendwo, zB auf Deiner Lizenz unterschrieben hast oder über die AGB eines Veranstalters, der diese Regeln für seinen Wettkampf anwendet.
Die meisten Veranstalter formulieren dazu garnix selber. Die schreiben, dass die Bestimmungen des AnziDopings und der Nada vollumfänglich angewendet werden und zu beachten sind.
"DLV will Leistung von gesperrter Radsportlerin annullieren".
Dazu sollten neben dem Ergebnis vom Freiburg Marathon auch die Ergebnisse vom Frühlingslauf in Sulzburg (Markgräfler Laufcup) und dem Ihringer Kaiserstuhllauf gestrichen werden.
Nett, aber was bringt's? In Freiburg durfte sie ja nach Begründung der NADA starten, weil das eine privatrechtliche Veranstaltung ist. Was will der DLV dagegen tun. Soweit wir festgestellt haben, gilt auch das Regelwerk des DLV nicht. Zumindest findet sich auf der Freiburg-Marathon-Homepage kein Verweis darauf. D.h. sie wird aus den Bestenlisten gestrichen. Aus der Ergebnisliste könnte sie aber nur der Veranstalter streichen. Oder sehe ich das falsch?
Zitat:
Zitat von runningmaus
Das ist aber doch der normale Zustand so, denn Doping ist doch nur für Leistungs-Sportler strafbar, die auch in einem Verfolgungs- -Programm sind (schrieb zumindest die letzte Tour).
Meine Lungenärztin schliesst sich da an, sie schreibt mir kein Attest für das Cortison-haltige Asthmamittel (gegen Belastungsasthma), denn ich wäre ja kein Leistungssportlier in einem Programm - daher würde das niemand intererssieren, was ich nehme oder nicht.
Da kennen sich andere sicher besser aus. Ich hab' das Gefühl, dass hier einiges durcheinander geworfen wird. Die Doping-Regeln der NADA bzw. der Verbände gelten doch für alle. Nur die gemeldeten Sportler unterliegen einem Kontrollsystem, dass es für Hobbysportler nicht gibt. Wenn eine verbotene Substanz gefunden wird, hat das erstmal für den Hobbysportler und den Profis die gleichen Konsequenzen, was Wettkampfsperre o.ä. angeht. somit hätte ich auch gedacht, dass du für dein Asthmamittel einen Nachweis über die medizinische Notwendigkeit brauchst. Keine Ahnung, ob dein Mittel auf der Dopingliste steht, aber wie würde es aussehen, wenn dich ein Kampfrichter nach einem Attest fragt und du keins vorlegen kannst? Ist ja kein Aufwand für den Doc, ein Attest auszustellen.
Zitat:
Zitat von runningmaus
Meinst Du, jeder Veranstalter sollte eigene Strafen formulieren?
Nö, muss ja nicht jeder das Rad neu erfinden. Die Sportverbände haben das doch sehr gut in ihre Regelwerke integriert. Ein Verweis darauf sollte doch genügen. Siehe z.B. Frankfurt Marathon:
"Beim Frankfurt Marathon gelten die Internationalen Wettkampfregeln (IWR) der IAAF bzw. des DLV."
Wenn Du bei einer Lizenzveranstaltung startest bist Du mit der Argumentation "am A*sch". Wenn Du eine Lizenz hast ebenfalls. Da unterschreibst Du die Nada Bestimmungen.
Was die Tour (wenn es so formuliert war) und Deine Ärztin sagt ist also Blödsinn.
Das Risiko, dass Du getestet wirst dürfte zwar gering sein, aber wenn, dann gelten auch für Dich die von Dir unterschriebenen Regeln. Wenn Du sie irgendwo, zB auf Deiner Lizenz unterschrieben hast oder über die AGB eines Veranstalters, der diese Regeln für seinen Wettkampf anwendet.
Die meisten Veranstalter formulieren dazu garnix selber. Die schreiben, dass die Bestimmungen des AnziDopings und der Nada vollumfänglich angewendet werden und zu beachten sind.
Mein Lungenarzt hat mir das auch so erklärt. Auch wenn ich kontrolliert werden würde, wird die Dosis mit hoher Wahrschrinlickeit zu klein sein um was anzuzeigen. Falls dies trotzdem geschieht müsste ich halt beweisen könnem, dass ich das Medikament benötige. Aufgrund der einsehbaren Testergebnisse beim Lungenarzt wäre das aber ohne Probleme möglich.
... Ist ja kein Aufwand für den Doc, ein Attest auszustellen.....
Das dachte ich auch, habe es aber nicht bekommen .
[Nachtrag: Beide Mittel stehen auf der Verbotsliste, das für täglich - und das für "vor der Belastung, nach Bedarf" -
und es ist der hammer, wieviel besser ich damit atmen kann, ich wusste das vorher gar nicht, dachte immer, das Schnaufen wäre normal, wenn man sich anstrengt ]
Die hatten noch zig andere Kunden in der Praxis....
Die Sprechstundenhilfe hat mich quasi ausgelacht: bei was sollten Sie denn getestet werden?!
Daher habe ich nun den Arztbrief in Kunststoff eingeschweisst, und in meine Sporttasche gestopft.
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Leidenschaft ist stärker als jede Krise.
Das dachte ich auch, habe es aber nicht bekommen .
Die hatten noch zig andere Kunden in der Praxis....
Die Sprechstundenhilfe hat mich quasi ausgelacht: bei was sollten Sie denn getestet werden?!
Daher habe ich nun den Arztbrief in Kunststoff eingeschweisst, und in meine Sporttasche gestopft.
Super Einstellung vom Arzt und der Praxis
Gerade bei Asthmaspray, dass du ja vermutlich auch während dem Wettkampf dabei hast oder es geg. sogar prophylaktisch nimmt, würde ich eben die Gefahr sehen, dass doch mal ein Kampfrichter nachfragt oder irgendjemand dem nächsten Kampfrichter drauf ansetzt.
Mir ging es um die pauschale Aussage, dass das alles nur für Leistungssportler im Testpool gilt. Bei den Ausnahmebestimmungen und den Attestpflichten gibt es durchaus Unterschiede wann die wo einzureichen sind.
Grundsätzlich gelten die Dopingregeln für alle! Unabhängig von irgendeinem Status und Profi oder Kader.