Novelle der STVO. Die allgemeine Radwegebenutzungspflicht ist aufgehoben. Das ist Dir doch aber nicht neu oder?
__________________ „friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
Die Radwegebenutzungspflicht ist nicht 1997 gefallen, da wurde gerichtlich nur beschlossen, dass die Kommunen mal prüfen sollen, ob wirklich alle Radwege benutzungspflichtig bleiben sollen (oder so ähnlich). Da wurde soweit ich weiß gesagt, dass nur benutzbare Radwege auch nutzungspflichtig sind, aber wer definiert das denn?
Bei uns im Kreis gibt es gute und schlechte Radwege, gute nutze ich auch im Training, schlechte eher nicht. Wobei die meisten begleitend zu ner Landstraße sind, da will ich auch nicht unbedingt auf der Straße fahren, da sind mir die Differenzgeschwindigkeiten zu hoch. Schlimm finde ich es aber IMMER, wenn es nur EINEN Radweg gibt und ich dann auf der "falschen" Fahrbahnseite den Radweg nutzen soll, das ist echt grausam und saugefährlich, da werden Radfahrer dann schon extrem benachteiligt, gerade wenn es ums abbiegen geht. :-/
Deutschland ist eben kein Radland und wird es vermutlich auch nie werden...
"Immer wieder einmal wird der ADFC gefragt, ob es eine spezielle Regelung gibt, die es Benutzern von Rennrädern (oder allgemein besonders schnellen Radfahrern) erlaubt, trotz vorhandenem, benutzungspflichtigem Radweg die Fahrbahn zu benutzen.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) kennt jedoch keine Ausnahmeregelung von der Radwegebenutzungspflicht, die unmittelbar an bestimmte Fahrradtypen (wie z.B. Rennräder) oder an eine bestimmte Geschwindigkeit geknüpft ist. Insofern handelt es sich bei der Vermutung, dass Rennradbenutzer oder Mitglieder von Radsportvereinen pauschal von der Radwegbenutzungspflicht befreit sind, lediglich um eine (allerdings scheinbar weit verbreitete) Großstadtlegende, die aber nicht von der StVO gedeckt ist.
"
Das sollte den Autofahrern viel bewusster gemacht werden. Erlebe es einfach zu oft das ein Außenspiegel knapp an meinem Lenker vorbeisaust.
+1
letztens hatte ich eine sehr unschöne Begegnung mit einem totalen Rambo auf einer echt breiten Staatsstraße, die wirklich breit genug zum Überholen war. Linker Hand war ein Radweg, ich fuhr mit dem TT mit ca 1m Abstand zum Rand auf der Straße.
Ich weiß bis heute nicht, was den Kollegen (halbwüchsigen Sohn dabei) geritten hat, aber als ich ihm nach dem 1. Anlauf den Stinkefinger gezeigt hatte, hat er mich beim 2. Anlauf in den Straßengraben gedrängt.
Will damit nur sagen: wenn du den falschen triffst, kannst du fahren wo du willst, das juckt die Chaoten nicht.
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Humor ist, wenn man trotzdem lacht.
OJ Bierbaum
Novelle der STVO. Die allgemeine Radwegebenutzungspflicht ist aufgehoben. Das ist Dir doch aber nicht neu oder?
Dir scheint es allerdings neu zu sein, daß Verkehrszeichen 237 einen benutzungspflichtigen Radweg ausweist. Dementsprechend sind Radwege im allgemeinen nicht benutzungspflichtig. Die entsprechend gekennzeichneten schon.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
"Immer wieder einmal wird der ADFC gefragt, ob es eine spezielle Regelung gibt, die es Benutzern von Rennrädern (oder allgemein besonders schnellen Radfahrern) erlaubt, trotz vorhandenem, benutzungspflichtigem Radweg die Fahrbahn zu benutzen.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) kennt jedoch keine Ausnahmeregelung von der Radwegebenutzungspflicht, die unmittelbar an bestimmte Fahrradtypen (wie z.B. Rennräder) oder an eine bestimmte Geschwindigkeit geknüpft ist. Insofern handelt es sich bei der Vermutung, dass Rennradbenutzer oder Mitglieder von Radsportvereinen pauschal von der Radwegbenutzungspflicht befreit sind, lediglich um eine (allerdings scheinbar weit verbreitete) Großstadtlegende, die aber nicht von der StVO gedeckt ist.
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Vor 1997 war JEDER Radweg benutzungsplfichtig. Seit der Novelle 'nur' die entsprechend gekennzeichneten. Es gibt also keine generelle Radwegbenutzungspflicht. Lediglich entsprechend gekennzeichnete Radwege sind zu nutzen.
Das mit mit deinem ADFC Link rein gar nichts zu tun, da dieser sich lediglich auf die entsprechend gekennzeichneten Radwege bezieht.
letztens hatte ich eine sehr unschöne Begegnung mit einem totalen Rambo auf einer echt breiten Staatsstraße, die wirklich breit genug zum Überholen war. Linker Hand war ein Radweg, ich fuhr mit dem TT mit ca 1m Abstand zum Rand auf der Straße.
Ich weiß bis heute nicht, was den Kollegen (halbwüchsigen Sohn dabei) geritten hat, aber als ich ihm nach dem 1. Anlauf den Stinkefinger gezeigt hatte, hat er mich beim 2. Anlauf in den Straßengraben gedrängt.
Will damit nur sagen: wenn du den falschen triffst, kannst du fahren wo du willst, das juckt die Chaoten nicht.
Die Autofahrer sind heute so genervt und gestresst, und wenn du 1 Meter Abstand zum Rand lässt fühlen sie sich sofort provoziert und du wirst geschnitten, angehupt oder sonst was, ich fahre auf Landstrassen, Bundesstrassen, also ausserhalb der Stadt ca. 30 cm zum Rand, die Autofahrer denken dann; Aha, der lässt uns Platz, dann lassen wir ihm auch genug Platz beim Überholen, habe so immer meine Ruhe und noch nie ein Problem gehabt.