1) Warum? Beim Überholen darf ich doch durch die Windschattenbox. Das ergibt sich ja gerade aus der SpO, 5. Absatz des Zitats. Wenn jemand mit 1/2 m Abstand vom Rand fährt und jemand anders davon 1 m Abstand hält, ist immer noch ein Meter, auch wenn die rechte Fahrbahnhälfte tatsächlich nur 2,5 m breit sein sollte. Wer allerdings dauerhaft links fährt, verstößt gegen das Rechtsfahrgebot.
Es geht um das Überholen in 3. Reihe. Wenn der dritte noch eine Reihe aufmacht und alle mit 1,50-2m Seitenabstand fahren, dann geht es auf die Gegenfahrbahn. Da die meisten Athleten nur auf den Wettkampf fixiert sind, kommt es immer wieder prekären Situationen, die den Athleten häufig nicht bewußt sind.
Zitat:
Zitat von Rihing
3) Versteh ich überhaupt nicht, steht weder in der StVO noch in der Sportordnung.
Überfahren der durchgezogenen Mittellinie = Verstoß gegen Überholverbot
Überfahren der durchgezogenen Mittellinie = Verstoß gegen Überholverbot
Sorry, wer lesen kann ist im Vorteil. Hab das "durchgezogenen" überlesen, klar.
Zitat:
Zitat von DasOe
Es geht um das Überholen in 3. Reihe. Wenn der dritte noch eine Reihe aufmacht und alle mit 1,50-2m Seitenabstand fahren, dann geht es auf die Gegenfahrbahn. Da die meisten Athleten nur auf den Wettkampf fixiert sind, kommt es immer wieder prekären Situationen, die den Athleten häufig nicht bewußt sind.
Mit 1,5 - 2 m Seitenabstand muß ja nicht gefahren werden. Nach StVO nicht, weil unter Radlern wegen der geringeren Gefährdung nicht die gleichen Abstandsregeln gelten, wie bei nem Auto. Und durch die Windschattenzone darf ich doch durch beim Überholen. Sonst wäre
Zitat:
G.3.2 Einfahren und Passieren der Windschatten-Zone
a) Ein von hinten aufholender Teilnehmer hat die Windschattenbox des vor ihm fahrenden so
schnell wie möglich zu durchqueren.
Kann ich nach einem Wettkampf nicht alle disqualifizieren lassen?
Mein Rad mach ich vorher natürlich stvo-konform
Gruß Hansnorbert
Dein Auto parkste aber weiter weg, oder?
Die Klingel müßte also dran sein, die steht in § 64a StVZO und nicht in § 67 (Beleuchtung).
Probier mal! ... Feigling!!!
Es geht um das Überholen in 3. Reihe. Wenn der dritte noch eine Reihe aufmacht und alle mit 1,50-2m Seitenabstand fahren, dann geht es auf die Gegenfahrbahn. Da die meisten Athleten nur auf den Wettkampf fixiert sind, kommt es immer wieder prekären Situationen, die den Athleten häufig nicht bewußt sind.
Verständlich wenn die Straße nicht für den Gegenverkehr gesperrt ist, aber bei einer Vollsperrung der Strecke entfällt doch das Argument, weil niemand entgegenkommt.
Verständlich wenn die Straße nicht für den Gegenverkehr gesperrt ist, aber bei einer Vollsperrung der Strecke entfällt doch das Argument, weil niemand entgegenkommt.
im gegenteil. vollgesperrte strecke heisst ja in den meisten fällen auf einer spur hin, auf der anderen zurück (siehe zb deutschlandnachwuchscup). deshalb ist dort grundsätzlich das überfahren der mittellinien verboten, nicht nur der durchgezogenen.
es sei denn natürlich, das auf beiden spuren in eine richtung gefahren werden kann.