Zitat:
Zitat von Eddy Murcks
Meine Worte...aber wer kontrolliert das???
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das ist das problem.
und 1,5m wird nicht nur irgendwo gefordert. das ist rechtssprechung in deutschland. es steht in keinem paragrafen, aber gerichte haben geurteilt, das der sicherheitsabstand zu einem radfahrer MINDESTENS 1,5m betragen muss um §5 Abs.4 STVO gerecht zu werden.
auch von mir alles gute für julia.