Hi,
Der Triathlon wurde ja auf Anfang September verschoben. Wie allen anderen auch, wurde mir Angeboten, den September-Termin zu nutzen oder auf das Jahr 2021 umzubuchen. Leider sind beide Termine für mich nicht möglich, da beide Termine außerhalb der hessischen Ferien liegen. Ich hatte den Veranstalter jetzt angeschrieben und um Erstattung der Startgebühr gebeten, welches abgelehnt wurde. Daraufhin habe ich gefragt, ob ich einen Gutschein bekommen könnte, um an einem anderen Event teilzunehmen. Dies wurde auch abgelehnt. Wie geht man damit um? Soll man hart sein und ggf. einen Anwalt einschalten. Wenn es hier nur um rd. € 50,00 gehen würde, würde ich mir nicht die Mühe machen. Aber es stehen auch richtige Summen im Raum. Danke für Euer Feedback.
... Wenn es hier nur um rd. € 50,00 gehen würde, würde ich mir nicht die Mühe machen. Aber es stehen auch richtige Summen im Raum. Danke für Euer Feedback.
Um welche Summen geht es denn und warum spielen bei einem kurzen Wochenendtrip für einen Sprint- oder olympischen Triathlon die Schulferien eine so große Rolle?
Sind rd. € 195,00. Ja, habe es one-way rd. 500 Kilometer. Wenn sollte meine Familie oder zumindest meine Frau mitkommen.
Ich weiß nicht, nach wieviel Wettkämpfen ich/wir noch am selben Tag mehr als 500km zurückgefahren bin, bestimmt 4-5mal pro Saison, manchmal auch öfter, da wir halt am Rande Deutschlands wohnen und praktisch alle Wettkämpfe außerhalb Bayerns jenseits von 500km liegen.
Außerhalb der Schulferien liegt ja eigentlich nahezu gesamte Triathlonsaison.
Im letzten Jahr hat das selbst mit der Challenge Riccione und dem Rennen in Samorin geklappt. Großer Vorteil einer abendlichen Heimreise: die Autobahnen sind Sonntag abends wesentlich leerer als tagsüber und nach Wettkampf und Siegerehrung ist man noch genügend mit Stresshormonen, geflutet dass auch das wachbleiben beim Fahren ziemlich leicht fällt.
Ich weiß nicht, nach wieviel Wettkämpfen ich/wir noch am selben Tag mehr als 500km zurückgefahren bin, bestimmt 4-5mal pro Saison, manchmal auch öfter, da wir halt am Rande Deutschlands wohnen und praktisch alle Wettkämpfe außerhalb Bayerns jenseits von 500km liegen.
Außerhalb der Schulferien liegt ja eigentlich nahezu gesamte Triathlonsaison.
Im letzten Jahr hat das selbst mit der Challenge Riccione und dem Rennen in Samorin geklappt. Großer Vorteil einer abendlichen Heimreise: die Autobahnen sind Sonntag abends wesentlich leerer als tagsüber und nach Wettkampf und Siegerehrung ist man noch genügend mit Stresshormonen, geflutet dass auch das wachbleiben beim Fahren ziemlich leicht fällt.
Es ist gut, wenn das bei dir gut geklappt hat, aber er hat jedes Recht die neuen Bedingungen abzulehnen. Ich mein, wenn ich mir die Fluggastverordnung so ansehe, da ist es grundsätzlich geregelt, dass eine Änderung am Vertrag die Zustimmung des Kunden bedarf (bei Individualreise) und wenn ihm das nicht zusagt, dann darf er vom Vertrag zurücktreten und das Geld zurückverlangen.
Als Jurist fände ich das durchaus ein anwendbares Konzept. Es ist ja nicht so, als würde der Veranstalter den Platz nicht neu verkaufen können, falls ein Athlet keinen der neuen Termine wahrnehmen will.
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Als Jurist fände ich das durchaus ein anwendbares Konzept. Es ist ja nicht so, als würde der Veranstalter den Platz nicht neu verkaufen können, falls ein Athlet keinen der neuen Termine wahrnehmen will.
Die juristische Seite der Startgeldgeschichte ist mir bewusst.
Ich würde mir aber auch wünschen, dass die Problematik die diese Rechtssituation für die Veranstalter mit sich bringt auch den Athleten bewusst ist.
Dass die Veranstalter in Hamburg einen abgegebenen Startplatz für September problemlos weiterverkaufen können halte ich angesichts der neuen und für Teilnehmer wenig attraktiven Pandemie-bedingten Sonderregeln für ein Gerücht.
Natürlich wollte ich mein eigenes Verhalten nicht zum Maßstab erheben, sondern einfach nur als Denkanstoß anekdotisch in den Raum stellen.
"Neuer Termin liegt außerhalb der Schulferien" halte ich für eine etwas dünne Begründung, um einen Anwalt einzuschalten. Zumindest in der derzeitigen Situation.
Ich bin auch mittlerweile von drei Termin-Wettkampfverlegungen betroffen (Bled, Samorin, Taupo). Für die ersten beiden Wettkämpfe gibt es bis jetzt Ersatztermine, die mir nicht wirklich passen, da die alten Termine genau mit dem Urlaubsplan, der bei uns Anfang des Jahres erstellt wird, abgestimmt waren. Trotzdem werde ich die neuen Termine wahrnehmen, wenn die Veranstalter es hinbekommen sollten, den Wettkampf auch tatsächlich durchzuführen.
Der Triathlonsport ist mir wichtig und ohne genügend Veranstalter, die Wettkämpfe organisieren, wird unser Sport ärmer.
"Neuer Termin liegt außerhalb der Schulferien" halte ich für eine etwas dünne Begründung, um einen Anwalt einzuschalten. Zumindest in der derzeitigen Situation.
Der Veranstalter verschiebt die Veranstaltung um mehrere Monate oder bietet die Option, auf nächstes Jahr umzubuchen. Er weigert sich aber, das Geld zurückzuzahlen, wenn man keine von beiden Optionen nutzen möchte. Das ist so nicht in Ordnung, egal aus welchen Gründen ich beide Möglichkeiten ablehne. Das hat den Veranstalter auch nicht zu interessieren.
Ja, die Corona-Krise tut allen Veranstaltern weh. Und ja, ich verstehe, dass die alle mit dem finanziellen zu kämpfen haben. Das ändert aber nix daran, dass die Verschiebung eine Änderung am Vertrag darstellt und man nicht gezwungen werden kann, dieser Änderung zustimmen zu müssen. Man hat das Recht auf Rücktritt vom Vertrag.