Die Ausübung des Hausrechts und Gewaltanwendung sind ja nochmal zwei paar Schuhe. Verhältnismäßigkeit der Gewaltanwendung auch nochmal. Fuhrt aber hier zu weit. Um zur Eingangsfrage zurückzukommen: Ich würde vermuten, dass du nicht so einfach am Kampfrichter vorbei in die Wechselzone kommst und am Wettkampf teilnehmen kannst.
M.
soweit ich mich erinner, dürfen die Karis weder Sportler noch Bike anfassen..
also was will er machen....es müsste dann schon ein Veranstalter sein, der einen zurück hält, aber warum sollte er das tun.
soweit ich mich erinner, dürfen die Karis weder Sportler noch Bike anfassen..
also was will er machen....es müsste dann schon ein Veranstalter sein, der einen zurück hält, aber warum sollte er das tun.
Spielt das eine Rolle, wer wann welche Rechte ausüben darf? Die Frage war, ob man einfach am Kampfrichter vorbei in die Wechselzone kommt und dann am Wettkampf teilnehmen kann, um die Sache nachher zu diskutieren.
Und hier bezweifle ich, dass das so einfach ist, eben weil neben de sportrechtlichen Aspekten der Veranstalter auch ein Hausrecht hat, dass er ausüben kann. Ob und wie das durchgesetzt wird, ist dann nochmal ein anderes Thema. Ich würde aber auch mal vermuten, dass der Veranstalter ein Interesse hat, nur befugten Personen den Zugang zur Wechselzone zu gestatten.
Spielt das eine Rolle, wer wann welche Rechte ausüben darf? Die Frage war, ob man einfach am Kampfrichter vorbei in die Wechselzone kommt und dann am Wettkampf teilnehmen kann, um die Sache nachher zu diskutieren.
Und hier bezweifle ich, dass das so einfach ist, eben weil neben de sportrechtlichen Aspekten der Veranstalter auch ein Hausrecht hat, dass er ausüben kann. Ob und wie das durchgesetzt wird, ist dann nochmal ein anderes Thema. Ich würde aber auch mal vermuten, dass der Veranstalter ein Interesse hat, nur befugten Personen den Zugang zur Wechselzone zu gestatten.
M.
wenn es der Team Kapitän eines Liga Wettkampfes ist...wird er befugt sein.
wenn ein Starter 600 Ocken gezahlt hat um teilzunehmen, angereist ist...warum sollte der Veranstalter dann nein sagen, wenn der "Verstoss" diskutierbar ist, wir reden nicht um klare Regelverstösse, sondern einfach die, die durch Spielraum entstehen.
Aber so bekommt man die Chance am Rennen teilzunehmen und am Ende wird entschieden ob gewertet oder nicht.
Ich hoffe nicht, dass ich in so eine Situation komme.
Spielt das eine Rolle, wer wann welche Rechte ausüben darf? Die Frage war, ob man einfach am Kampfrichter vorbei in die Wechselzone kommt und dann am Wettkampf teilnehmen kann, um die Sache nachher zu diskutieren.
Und hier bezweifle ich, dass das so einfach ist, eben weil neben de sportrechtlichen Aspekten der Veranstalter auch ein Hausrecht hat, dass er ausüben kann. Ob und wie das durchgesetzt wird, ist dann nochmal ein anderes Thema. Ich würde aber auch mal vermuten, dass der Veranstalter ein Interesse hat, nur befugten Personen den Zugang zur Wechselzone zu gestatten.
M.
Er muss den Sicherheitsdienst holen. Fertig. Selbst darf der Veranstalter/KaRi gar nix. Da liegst du falsch. Abgesehen von Notwehr oder Notstand. Übt er ohne diese Voraussetzung verhältnismäßige oder gar unverhältnismäßige Gewalt aus, kannst du ihn anzeigen.
Anyways … Wir sollten uns als Protest vor den Check-In kleben.
Er muss den Sicherheitsdienst holen. Fertig. Selbst darf der Veranstalter/KaRi gar nix. Da liegst du falsch. Abgesehen von Notwehr oder Notstand. Übt er ohne diese Voraussetzung verhältnismäßige oder gar unverhältnismäßige Gewalt aus, kannst du ihn anzeigen.
Anyways … Wir sollten uns als Protest vor den Check-In kleben.
Ich habe doch gar nichts behauptet. Ich habe lediglich vermutet, dass es nicht so einfach wird, gegen den Willen der Kampfrichter und des Veranstalters in die Wechselzone zu kommen und am Wettkampf teilzunehmen.
Die Aussage, dass nur die Polizei Gewalt anwenden darf, hast du ja durch die von dir genannten Ausnahmen selbst schon relativiert.
Ich habe doch gar nichts behauptet. Ich habe lediglich vermutet, dass es nicht so einfach wird, gegen den Willen der Kampfrichter und des Veranstalters in die Wechselzone zu kommen und am Wettkampf teilzunehmen.
Die Aussage, dass nur die Polizei Gewalt anwenden darf, hast du ja durch die von dir genannten Ausnahmen selbst schon relativiert.
M.
Es ist easy. Die (KaRis etc) stellen sich vor den Eingang und fertig. Selbstverständlich darfst du als Athlet auch keine Gewalt anwenden um da vorbei zu kommen. Musst halt schneller sein. Das Gewaltmonopol liegt halt nun mal beim Staat.
Auf deine praktische Konstruktion von Notwehr oder Notstand in der Situation wäre ich gespannt. Das sind theoretische Aspekte, die vorliegen könnten. Werden sie praktisch aber eher nicht.
P.S.Ich habe übrigens Feedback von der DTU bzgl Plasma 6. Entweder Box oder FlaHa abschrauben.
Der KaRi hat kein Hausrecht, der hat "nur" die Einhaltung der Sportordnung zu überprüfen. Das Hausrecht liegt beim Veranstalter.
Letztlich lässt der Schwimmpart genug Zeit einfach ein Bügelschloss an Fahrräder zu machen die man nicht auf der Strecke haben will, oder das Rad einfach woanders hinstellen wird vermutlich schon reichen.
Solange von dem Rad keine Gefährdung ausgeht sehe ich persönlich keine Handhabe jemanden nicht starten zu lassen, in der Ergebnisliste steht dann DQ und fertig. Hatten wir im letzten Jahr bei uns auch. Fremde Hilfe angenommen beim Schwimmen = DQ. KaRi wollte erst nicht weitermachen lassen, durfte dann doch nach Intervention von uns als Veranstalter. Hat ganz normal den WK beendet mit Zeiten und beim Endergebnis stand dann halt DQ, fertig. Nach Rückfragen wusste der KaRi dann auch keine Regel die das sofortige Beenden des WK begründen würde. Thema war dann ganz schnell, freundlich und unkompliziert erledigt - nicht jeder KaRi ist per se böse.
Es ist easy. Die (KaRis etc) stellen sich vor den Eingang und fertig. Selbstverständlich darfst du als Athlet auch keine Gewalt anwenden um da vorbei zu kommen. Musst halt schneller sein. Das Gewaltmonopol liegt halt nun mal beim Staat.
Auf deine praktische Konstruktion von Notwehr oder Notstand in der Situation wäre ich gespannt. Das sind theoretische Aspekte, die vorliegen könnten. Werden sie praktisch aber eher nicht.
Bitte unterstelle mich doch nicht Aussagen, die ich so nicht gemacht habe. Ich habe nie behauptet, der Kampfrichter dürfte Gewalt anwenden. ich habe lediglich deiner allgemeinen Aussage widersprochen, nur die Polizei dürfte Gewalt anwenden. Die Ausnahmen deiner allgemeinen Aussage hast du schon selbst geliefert.