Hat ein Kind ein Grundrecht darauf bei seinen leiblichen Eltern aufzuwachsen?
Gegenfrage: Besteht für Dich das Recht dieses Kindes unabhängig von der sexuellen Orientierung seiner Eltern?
Wenn eine Mutter sich von ihrem Mann trennt, um mit einer Frau zusammen eine Beziehung zu führen - dürfen ihre Kinder sie auch weiterhin lieben, weiterhin bei ihr aufwachsen (gilt natürlich umgekehrt genauso für den Vater)?
Interessant im Diskussionsverlauf finde ich, wie angestrengt und mühsam die Diskussion doch ist.
Offenbar ist es im Jahr 2016 in Deutschland tatsächlich nicht so, dass die sexuelle Orientierung ebenso selbstverständlich ist wie z.B. der Geburtsort eines Menschen, also "nicht der Rede wert".
In meiner kleinen Firma arbeiten Chinesen, Japaner, Amerikaner, Inder, Russen, Holländer, Deutsche, Große, Kleine, Dicke, Dünne, Homosexuelle, Heterosexuelle, Frauen, Männer etc. - und keines dieser Themen hat eine herausgehobene Bedeutung, die "der Rede wert" wären.
Ist das eine Begründung, warum eine Ehe für gleichgeschlechtliche Beziehungen nicht zulässig sein sollte?
Es ging mir nicht um die Zulässigkeit einer gleichgeschlechtlichen Beziehung.
Die steht bei mir garnicht zur Debatte.
Jeder kann und soll nach seiner Facon glücklich werden.
Dreh mir nicht jedes Wort im Munde rum.
Zitat:
Zitat von Matthias75
Das sagt dann aber mehr über die Intoleranz der Mitschüler aus als über die Eignung des Paares als Eltern.
Über Intoleranz in den momentanen Zeiten müssen wir nicht lange reden, die ist in Deutschland sehr stark verbreitet und sie wird von Tag zu Tag mehr.
Was glaubst du wieviele "Freunde" ich in letzter Zeit aus Facebook entsorgt habe.
Glaube mir, die waren alle in einen Richtung intolerant.
Ich habe sogar mit Erschrecken festgestellt, das selbst in meiner Verwandtschaft die Intoleranz so dermassen zugenommen hat, das ich mich frage, soll ich den Kontakt überhaupt noch aufrecht erhalten?
Sollen Uwe und Kai doch machen, was sie wollen. Es juckt mich nicht im Geringsten. Es sind Erwachsene.
Bei Kindern sehe ich das anders. Weiß man, dass es die Kinder von Uwe und Kai schwer haben, sollte man darüber nachdenken, ob man sie ihnen gibt. Ansonsten würde man ja versuchen, mit den Kindern die Gesellschaft zu verbessern. Mit offenem Ausgang.
Wenn diese Frage gestellt wird, folgt dann als Konsequenz nicht auch direkt die zweite Frage, was mit Kindern passieren sollte, die homosexuelle Eltern (oder zumindest ein homosexuelles Elternteil) haben?
Gegenfrage: Besteht für Dich das Recht dieses Kindes unabhängig von der sexuellen Orientierung seiner Eltern?
Wenn eine Mutter sich von ihrem Mann trennt, um mit einer Frau zusammen eine Beziehung zu führen - dürfen ihre Kinder sie auch weiterhin lieben, weiterhin bei ihr aufwachsen (gilt natürlich umgekehrt genauso für den Vater)?
Das (Menschen)recht auf das Ausleben der sexuellen Neigung wird erst mal nur in diesem Forum als -per se- Recht definiert.
Im Wortlaut findet sich dazu nichts.
Vieles steht da, Rasse, Wahlrecht, Gleichstellung Mann-Frau usw. usw.
Aber nichts über Sex.
Im weitesten Sinne könne das hier gelten (Es wurde auch schon mal geschrieben, dass das Ausleben von Sex Privatsphäre sei)
Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen)
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Aber (im Gegensatz zu vielen anderen Rechten) wurde hier ein Vorbehalt (willkürlicher Eingriff) vorgenommen.
D.h. (für mich) sofern eine Rechtsstaatliche Notwendigkeit besteht, kann dieses Recht verändert, erweitert oder beschnitten werden.
Also unabhängig davon, ob hiermit auch die sexuelle Neigung gemeint ist, ein unumstößliches Grundrecht ist es nicht. Eher ein Grundrecht mit Einschränkungen.
Mir wäre es auch lieber, wenn die sexuelle Neigung oder das Wohl der Kinder deutlicher erfasst wäre, ist es aber leider nicht.
Von daher macht die Diskussion über Fallbeispiele (verstorbene Elternteile, Gewalt etc.) nur Sinn, wenn Einigkeit über den Grundsatz herrscht.