Die im Artikel verlinkte Pressemitteilung des Gerichts nennt Gründe für und gegen Bewährung und ist auch sonst weitaus informativer als der Artikel, der nicht einmal das Delikt konkret benennt. https://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde...tung/index.php
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Ohne Rechtsexperte zu sein, wäre ich eher überrascht, wenn es Bewährung gäbe.
Zitat:
Zitat von iChris
1 Jahr und 9 Monate + 10.000€ dafür, dass 2 kleine Kinder ohne ihre Mutter aufwachsen werden
Da gehen ja einige länger für Steuerhinterziehung in den Knast - unverständlich
Um das klarzustellen: „Überrascht“ bezieht sich nicht darauf, dass ich die Strafe für zu hoch halte, sondern nur darauf, dass ich nicht damit gerechnet hätte, dass das Gericht die Nutzung des Handy tatsächlich als so schwerwiegende Sorg- und Verantwortungslosigkeit ansehen und eine Strafe ohne Bewährung verhängen würde, und dass diese dann auch bestätigt wird.
In jedem Fall hoffe ich auf eine starke Signalwirkung, dass selbst ein kurzes Hantieren mit dem Handy nicht nur massive Folgen haben, sondern auch harte Strafen nach sich ziehen kann.
Ich sag mal so, wer auf der Landstrasse 150 fährt begeht einen vorsätzlichen Verstoss. Jeder weiss aufgrund des allgemeinen Tempolimits, dass das nicht zulässig ist, ergo ist die Handlung zwangsläufig vorsätzlich und entsprechend zu werten. Ein 80 Schild kann man mal übersehen, aber nciht die generellen 100.
Beim Handy ist das dann auch so, jeder weiss, dass er es nicht darf und wer es macht handelt vorsätzlich und unter vollem Bewusstsein der Gefahr und möglichen Folgen. Daher kann ich das Urteil gut nachvollziehen. Wenn jemand aus anderen Gründen abgelenkt ist (Wespe im Auto, Elefant auf dem Radweg, ...) dann hat der Fahrer die Ablenkung nicht selbst herbeigeführt. In so einem Fall wäre kein Vorsatz im Spiel und es muss entsprechend milder geahnt werden.
Ich sag mal so, wer auf der Landstrasse 150 fährt begeht einen vorsätzlichen Verstoss. (...)
Darf man fragen, ob du Jurist*in bist oder das einfach dein persönliches Rechtsempfinden ist?
Es ist ja gefühlt gar nicht so lange her, dass die ersten Täter*innen bei tödlichen Unfällen nach verbotenen Rennen wegen Mordes angeklagt und verurteilt wurden.
Nach deinen Ausführungen müsste doch dann alles ab einer gewissen Geschwindigkeitsüberschreitung als Totschlag / Mord verfolgt werden statt als fahrlässige Tötung? (Zumindest wenn die Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit kausal für den Unfall ist?)
Meine Meinung. Verkehrsschilder und Ampeln kann man übersehen, aber bei generellen Limits (100 auf der Landstrasse oder 50 innerorts) lasse ich diese dämliche Ausrede nicht gelten. Innerorts 100 statt 50 gefahren hat mit Fahrlässigkeit nichts mehr zu tun.
(...)Ein Jahr und neun Monate Haft – auf Bewährung. Und das, obwohl der Gesetzgeber sagt: jemand, der sich so verhält, gehört ins Gefängnis. Seinen Führerschein ist er für weitere eineinhalb Jahre los.(...)Zu seinen Gunsten wertete der Richter, dass er nicht vorbestraft ist und seinen Job als LKW-Fahrer verloren hat, weil er keinen Führerschein mehr hat. Für Nötigung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sieht das Gesetz eigentlich eine Gefängnisstrafe vor.
"Glücklicherweise" ist er zumindest verurteilt worden. Wenngleich sich das mal wieder sehr pro Autofahrer liest.... Ohne die Videoaufnahmen wäre es sicher auch niemals zu einem Verfahren oder gar Verurteilung. Von den ganzen Anzeigen die ich schon getätigt habe ist bislang nie etwas "weitreichendes" geworden. Steht dann halt Aussage gegen Aussage im Raum.