So meinte ich das. Und wenn er gar nicht auftaucht (Berichterstattung, Fotos etc.) werden das auch die Sponsoren registrieren.
ich hab nichts der gleichen geschrieben - oder? bin auch auf der seite von euch dies über transparente únd sonstiges zu machen und nichts was gesundheitsgefährdent wäre !!!!
Wenn der Veranstalter genügend Arsch in der Hose hätte, würde er eine Verdachtskündigung des laufenden Antritts-Vertrages aussprechen und ihn nicht starten lassen.
In jedem Profi-Vertrag gibt's ne Anti-Dopingklausel auf die man sich berufen könnte, nachdem es ja ein Geständnis und genügend Indizien für Doping gibt.
Alternative Möglichkeit, wenn man eine Auseinandersetzung vor Gericht vermeiden will, ist ein ernstes Gespräch mit seinem Hauptsponsor (ich glaub Villacher Brauerei?), damit dieser ihn vom Start abbringt. Kein Profi-Athlet, kann es sich wegen des bestehenden Abhängigkeitsverhältnis leisten auf eine Bitte seines Hauptsponsors nicht zu reagieren.
Dass ein Athlet unter Realitätsverklärung leidet, kommt ja öfter mal vor (mir fällt da z.B. floyd Landis, Jan Ullrich oder der Däne Rasmussen jeweils in ähnlicher Situation kurz vor Karriereende ein), aber in der Geschäftsführung seines Hauptsponsors würde ich irgendwo schon intelligente Menschen mit gesundem Menschenverstand vermuten, die das Ausmaß des drohenden PR-Gaus realistisch einschätzen können.
Wenn der Veranstalter genügend Arsch in der Hose hätte, würde er eine Verdachtskündigung des laufenden Antritts-Vertrages aussprechen und ihn nicht starten lassen.
In jedem Profi-Vertrag gibt's ne Anti-Dopingklausel auf die man sich berufen könnte, nachdem es ja ein Geständnis und genügend Indizien für Doping gibt.
Lieber Hafu,
zeig mir mal den Vertrag, falls du ihn vorliegen hast! Und wenn es eine Anti-Doping Klausel gibt - es gibt ja noch keine Verurteilung gegen ihn, ja nicht einmal ein Verfahren.
Also nichts mit "Arsch in der Hose der Veranstalter" ;-)
zeig mir mal den Vertrag, falls du ihn vorliegen hast! Und wenn es eine Anti-Doping Klausel gibt - es gibt ja noch keine Verurteilung gegen ihn, ja nicht einmal ein Verfahren.
Also nichts mit "Arsch in der Hose der Veranstalter" ;-)
Also ich kenn die aktuellen Profi-Verträge der Challenge Roth, des Ironman Frankfurt- die haben auf jeden Fall entsprechend Anti-doping-Klauseln, ebenso wie jeder übliche Sponsor-Vertrag. Wenn es in Klagenfurt unter den aktuellen Bedingungen des modernen Spitzensportes anders aussehen sollte, wär es mehr als fahrlässig.
Um eine Verdachtskündigung auszusprechen, braucht man keinen Dopingbeweis, sondern es reicht (zumindest im deutschen Recht)eine hinreichende und begründbare Störung des Vertrauensverhältnis, die eine Fortführung des vertragsverhältnis für einen der beiden Vertragspartner unzumutbar erscheinen lässt.
Man sollte bei dieser Gelegenheit vielleicht noch mal erwähnen: es gibt ein Geständnis über die Weitergabe von Dopingmitteln, dass von einer nicht entmündigten und geschäftsfähigen Person (Hempel) unterschrieben worden ist (und erst wesentlich später vom Anwalt mit fadenscheiniger Begründung widerrufen wurde). Ich glaube nicht, dass in Österreich Verhörmethoden à la Guantanamo üblich sind, die Vermuten lassen, dass das
Geständnis unter Anwendung von Folter zustande gekommen ist (einen Smilie verbeiße ich mir bei dieser Thematik)
Und es gibt die Aussage von Bernhard Kohl, der trotz seiner eigenen Verfehlungen als Zeuge absolut glaubhaft ist: alle von Kohls sonstigen Aussagen, die z.B. die Verwicklung von Matschiner betreffen, bezüglich des gemeinsamen Erwerbs der Zentrifuge etc. haben sich rückblickend als zutreffend erwiesen. Warum soll er ausgerechnet bei Aussagen über Hannes Hempel lügen?
Ergänzung Definition Verdachtskündigung:
Verdachtskündigung kann ausgesprochen werden, wenn das Vertrauensverhältnis aufgrund eines (nicht erwiesenen) strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens zerstört ist.
(abzugrenzen von der Tatkündigung, bei der der kündigende Vertragspartner das vertragswidrige Verhältnis beweisen muss)
Da die Weitergabe von Dopingmitteln in Österreich wegen des dort vorhandenen Anti-Dopinggesetzes alleine schon ein strafbares Verhalten darstellt, wäre eine Verdachstkündigung also sogar unabhängig von der tatsächlichen Ausformulierung des Triangle-Vertrages allein aufgrund der allgemeinen Rechtslage möglich
Geändert von Hafu (21.06.2009 um 20:18 Uhr).
Grund: Ergänzung Definition Verdachtskündigung
eigentlich geht es ja nicht um das er gedopt hat ,sonder dass er dopingmittel verbreitet hat.deshlb müsste es doch sowieso gehn, dass man ihn nicht starten lässt.
eigentlich geht es ja nicht um das er gedopt hat ,sonder dass er dopingmittel verbreitet hat.deshlb müsste es doch sowieso gehn, dass man ihn nicht starten lässt.
Eben! Die Weitergabe von Dopingmitteln gegen Geld, also das Dealen, ist noch einmal eine Liga mieser und verwerflicher als der Eigengebrauch (von dem man ja ergänzend noch zusätzlich auszugehen hat) und sogar in Deutschland, das ja eigentlich im Vergleich zu Österreich, eine unterentwickelte Anti-Doping-Gesetzgebung hat, ein strafbewehrter Tatbestand.
Also ich kenn die aktuellen Profi-Verträge der Challenge Roth, des Ironman Frankfurt- die haben auf jeden Fall entsprechend Anti-doping-Klauseln, ebenso wie jeder übliche Sponsor-Vertrag. Wenn es in Klagenfurt unter den aktuellen Bedingungen des modernen Spitzensportes anders aussehen sollte, wär es mehr als fahrlässig.
Um eine Verdachtskündigung auszusprechen, braucht man keinen Dopingbeweis, sondern es reicht (zumindest im deutschen Recht)eine hinreichende und begründbare Störung des Vertrauensverhältnis, die eine Fortführung des vertragsverhältnis für einen der beiden Vertragspartner unzumutbar erscheinen lässt.
Man sollte bei dieser Gelegenheit vielleicht noch mal erwähnen: es gibt ein Geständnis über die Weitergabe von Dopingmitteln, dass von einer nicht entmündigten und geschäftsfähigen Person (Hempel) unterschrieben worden ist (und erst wesentlich später vom Anwalt mit fadenscheiniger Begründung widerrufen wurde). Ich glaube nicht, dass in Österreich Verhörmethoden à la Guantanamo üblich sind, die Vermuten lassen, dass das
Geständnis unter Anwendung von Folter zustande gekommen ist (einen Smilie verbeiße ich mir bei dieser Thematik)
Und es gibt die Aussage von Bernhard Kohl, der trotz seiner eigenen Verfehlungen als Zeuge absolut glaubhaft ist: alle von Kohls sonstigen Aussagen, die z.B. die Verwicklung von Matschiner betreffen, bezüglich des gemeinsamen Erwerbs der Zentrifuge etc. haben sich rückblickend als zutreffend erwiesen. Warum soll er ausgerechnet bei Aussagen über Hannes Hempel lügen?
Ergänzung Definition Verdachtskündigung:
Verdachtskündigung kann ausgesprochen werden, wenn das Vertrauensverhältnis aufgrund eines (nicht erwiesenen) strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens zerstört ist.
(abzugrenzen von der Tatkündigung, bei der der kündigende Vertragspartner das vertragswidrige Verhältnis beweisen muss)
Da die Weitergabe von Dopingmitteln in Österreich wegen des dort vorhandenen Anti-Dopinggesetzes alleine schon ein strafbares Verhalten darstellt, wäre eine Verdachstkündigung also sogar unabhängig von der tatsächlichen Ausformulierung des Triangle-Vertrages allein aufgrund der allgemeinen Rechtslage möglich
Super und sehr treffend zusammengefasst! Das könnte glatt auch von mir sein.
Du unterschätzt nur leider die Kärtner-Connections etwas, vermute ich. Letztes Jahr wurde HH zB der Slot reserviert, da er bei der Nennung seines Namens noch nicht anwesend war (nur so als Info).
Wenn ein getätigtes Geständnis nicht reicht, was bitteschön dann.