Ich habe noch immer ein Verständnisproblem mit dem neuen Referenzpunkt für die Messung der Halterungen im Lenkerbereich.
So ist es genau formuliert:
"Gemessen von der untersten Kante der Ellbogen-/Armauflage (falls keine vorhanden ist, von der untersten Kante des Ellenbogens des Athleten in der beabsichtigten Aero-Position)..."
Heißt das nun, dass man die 20 cm nach oben wirklich vom untersten Punkt der Armauflage misst, also der unteren Kante des Plastik- oder Carbon-Teils? Oder ist damit die unterste Kante des Pads gemeint? Oder schlicht die obere Pad-Kante an der untersten Stelle der Armauflage (also bei geneigten Armauflagen eben ganz hinten)?
Gibt es keine Armauflagen, wird ja angegeben, dass dann die unterste Kante des Ellenbogens der Referenzpunkt wäre.
Wenn im Fall einer vorhandenen Auflage tatsächlich die unterste Kante gemessen wird, was ja dann komplett Pad-Dicke und auch die Dicke der Kunststoff- oder Carbon-Auflage selbst noch beinhalten würde, dann wäre dieser Referenzpunkt im Vergleich zur Messung von der Ellenbogenunterkante doch deutlich tiefer (je nach Auflagen zwischen 1-2 cm).
Also in einem Winkel von ca. 73-78°, je nach Fahrrad? Das macht ja gar keinen Sinn....
Zitat:
Zitat von nagybalfasz_b
Ich habe noch immer ein Verständnisproblem mit dem neuen Referenzpunkt für die Messung der Halterungen im Lenkerbereich.
So ist es genau formuliert:
"Gemessen von der untersten Kante der Ellbogen-/Armauflage (falls keine vorhanden ist, von der untersten Kante des Ellenbogens des Athleten in der beabsichtigten Aero-Position)..."
Heißt das nun, dass man die 20 cm nach oben wirklich vom untersten Punkt der Armauflage misst, also der unteren Kante des Plastik- oder Carbon-Teils? Oder ist damit die unterste Kante des Pads gemeint? Oder schlicht die obere Pad-Kante an der untersten Stelle der Armauflage (also bei geneigten Armauflagen eben ganz hinten)?
Gibt es keine Armauflagen, wird ja angegeben, dass dann die unterste Kante des Ellenbogens der Referenzpunkt wäre.
Wenn im Fall einer vorhandenen Auflage tatsächlich die unterste Kante gemessen wird, was ja dann komplett Pad-Dicke und auch die Dicke der Kunststoff- oder Carbon-Auflage selbst noch beinhalten würde, dann wäre dieser Referenzpunkt im Vergleich zur Messung von der Ellenbogenunterkante doch deutlich tiefer (je nach Auflagen zwischen 1-2 cm).
Armauflage ist nach meinen Verständnis der stützende Teil, also das Carbon-/Kunststoff-/Metallteil. Das andere ist die Polsterung. Eine relativ weiche Polsterung, die sich im Gebrauch zusammendrückt, als Referenzpunkt zu nehmen, würde wenig Sinn machen. Da die Armschalen aber nur wenige mm dick sind, dürfte da in der Realität wenig ausmachen, außer natürlich, du willst die Abmessungen bis zum letzten mm ausreizen.
Bei fehlender Armauflage ist dann vermutlich der Ellenbogen ungefähr auf der Höhe der fehlenden Armauflage. Vorteil sind dann allerdings tatsächlich die 1-2cm, die du mit dem Oberkörper niedriger bist, also weniger Platz zwischen Flaschen und Oberkörper hast und, dass du weiter nach hinten gehen kannst, wenn der Ellenbogen weiter hinten ist als das eine Armauflage wäre.
Bin gespannt, wann der erste die Armauflagen nach hinten verlängert, um mehr Spielraum zu haben.
Also in einem Winkel von ca. 73-78°, je nach Fahrrad? Das macht ja gar keinen Sinn....
Ich habe leider keine Ahnung von dem Ganzen, aber die Boxen sind doch auch direkt am Sattelrohr dran und haben dementsprechend den gleichen Winkel.
Naja, wie es auch sei. Mein Kumpel, der AG Overall gewonnen hat, wurde auch gemessen mit seinem alten Orbea, hatte auch Glück, da er Größe S fährt und es so gepasst hat. Wenn er L gefahren wäre, wäre die Box zu weit unten gewesen und mit dem Getränkehalter größer als 30cm. Dann hätte er abbauen müssen. Vor uns waren auch 2 Leute mit Originalrad und die mussten hinten abbauen... Vorne wurde gar nicht geguckt, zumindest habe ich nichts mitbekommen.
Vor uns waren auch 2 Leute mit Originalrad und die mussten hinten abbauen... .
Was ein Schwachsinn.
Ich verstehe, dass die Türme vorne verschwinden müssen aber hinten die Herstellerkonstruktion zu verbieten und dass das auch noch von der Rahmengrösse abhängig zu machen geht gar nicht.
Ich habe noch ein altes Quintana Roo PRsix (erste Generation) in Größe 48.
Die Werkzeugbox, die original zum Rad gehört ist selbst in meiner Rahmengröße zu hoch bereits (bzw. der Auszug der Sattelstütze), so dass ich keinen Flaschenhalter mehr hinter dem Sattel anbringen kann.
Super! 👍
Bei meiner Rahmengröße geht aber auch keine 750ml Flasche ins Rahmendreieck…
Vorne, BTA, fahre ich eine Xlab Torpedo, wo meine Verpflegung drin ist.
Soll ich jetzt echt vorne so ein Ungetüm bauen, damit ich irgendwo noch eine Wasserflasche unterbringen kann?
Ganz toll gemacht DTU. Kollege hat dasgleichen Rad in Größe 52, der kann im Rahmen noch was unterbringen.
Also habe ich jetzt ein Problem, weil ich kleiner bin und einen kleineren Rahmen fahre?!
Das ist doch nicht fair.
Ich habe noch ein altes Quintana Roo PRsix (erste Generation) in Größe 48.
Die Werkzeugbox, die original zum Rad gehört ist selbst in meiner Rahmengröße zu hoch bereits (bzw. der Auszug der Sattelstütze), so dass ich keinen Flaschenhalter mehr hinter dem Sattel anbringen kann.
Super! 👍
Bei meiner Rahmengröße geht aber auch keine 750ml Flasche ins Rahmendreieck…
Vorne, BTA, fahre ich eine Xlab Torpedo, wo meine Verpflegung drin ist.
Soll ich jetzt echt vorne so ein Ungetüm bauen, damit ich irgendwo noch eine Wasserflasche unterbringen kann?
Ganz toll gemacht DTU. Kollege hat dasgleichen Rad in Größe 52, der kann im Rahmen noch was unterbringen.
Also habe ich jetzt ein Problem, weil ich kleiner bin und einen kleineren Rahmen fahre?!
Das ist doch nicht fair.
Ich bin echt sauer 😡
Ich würde lieber auf die Box verzichten als auf den Flaschenhalter.
Was is n eigentlich, wenn ich der Regelauslegung des KaRi nicht folge und die Dinge anders sehe und ich trotzdem mein Rad in die WZ schiebe? Er müsste mich dann ja direkt disqualifizieren. Dann darf ich aber ja den WK fortsetzen (außer Wertung) und kann hinterher Einspruch erheben. Oder?
Nach meinem Verständnis kannst du nur disqualifiziert werden, wenn du am Wettkampf teilnimmst ("§15.1 Eine Disqualifikation ist im laufenden Wettkampf....").
Wenn du aber schon beim Checkin scheiterst, bist du nach meinem Verständnis gar nicht erst zum Wettkampf zugelassen, d.h. du dürftest gar nicht auf die Wettkampfstrecken. Tust du es trotzdem, könnte der Veranstalter vermutlich von seinem Hausrecht gebraucht machen.
Mal davon abgesehen... Wie willst du dich am Checkin-Kampfrichter vorbei in die Wechselzone drücken ohne dass das ein "Tatbestand" wäre, der einen sofortigen Ausschluss vom Wettkampf nach §16 rechtfertigt (grob unsportlichen Verhaltens, Beleidigungen oder Tätlichkeiten)?
Interessanterweise ist der Checkin nicht in der Sportordnung geregelt, also eine Nichtzulassung zum Wettkampf aufgrund nicht regelkonformer Ausrüstung nicht abschließend geklärt.
M.
Geändert von Matthias75 (29.04.2025 um 12:02 Uhr).