Kann mir mal einer sagen was das in der Ausschreibung bezüglich der Neutralisation nach 25 min nach dem Spitzenfahrer der jeweiligen Startgrupp bedeutet?
Werde ich damit aus der Wertung genommen?
War das letztes Jahr auch schon so?
Das ist neu. Das klingt frech. Bitte frage den Veranstalter, wie er das meint! (Im letzten Jahr hätte er nach der Regel 200 von 500 Männern im Radziel "neutralisieren" müssen)...
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Ex-Weiser, Mitglied in Axels 100-Tri-Plus-Club Owner of Post 10,000 im "Leben der Anderen"
Kann mir mal einer sagen was das in der Ausschreibung bezüglich der Neutralisation nach 25 min nach dem Spitzenfahrer der jeweiligen Startgrupp bedeutet?
Werde ich damit aus der Wertung genommen?
War das letztes Jahr auch schon so?
Die haben sich verschrieben. Sie meinen Neuralisieren, in dem Fall gnadenhalber.
Das ist neu. Das klingt frech. Bitte frage den Veranstalter, wie er das meint! (Im letzten Jahr hätte er nach der Regel 200 von 500 Männern im Radziel "neutralisieren" müssen)...
Ne Ne, das haben die schon immer.
Ich weiß jetzt nur nicht mehr genau ob es schon immer die 25min Cut off sind.
Das ist neu. Das klingt frech. Bitte frage den Veranstalter, wie er das meint! (Im letzten Jahr hätte er nach der Regel 200 von 500 Männern im Radziel "neutralisieren" müssen)...
Ja, daher auch meine Frage ob das Neu ist. Die Ergebnissliste aus dem letzten Jahr sieht nicht danach aus, ob es dieses Limit schon gegeben hat.
Oder es gibt dieses Limit, aber keiner hält sich dran, nur dann kann man es in der Ausschreibung ja auch weg lassen.
...
Oder es gibt dieses Limit, aber keiner hält sich dran, nur dann kann man es in der Ausschreibung ja auch weg lassen.
Nein kann man nicht, wenn das die Behörden zur Auflage machen.
Hier ein anderes schönes Beispiel in dem die Ausschreibung des 3satlon in der Theorie ein Tempolimt vorschreibt:
„Der Erholungsverkehr im Wald hat absoluten Vorrang gegenüber den Teilnehmern des Wettkampfes!
Dies bedeutet, dass Radfahrer – auch während des Rennens - anhalten müssen, wenn dies aus Rücksicht
gegenüber anderen Waldbesuchern notwendig ist.
Aus Sicherheitsgründen ist von den Radfahrern eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h (auch
während des Wettkampfes) einzuhalten.
Den Anweisungen der Waldbesitzer, ihren Bediensteten, Beauftragten oder der Forst -und Polizeibeamten
ist Folge zu leisten."
„Der Erholungsverkehr im Wald hat absoluten Vorrang gegenüber den Teilnehmern des Wettkampfes!
Dies bedeutet, dass Radfahrer – auch während des Rennens - anhalten müssen, wenn dies aus Rücksicht
gegenüber anderen Waldbesuchern notwendig ist.
Aus Sicherheitsgründen ist von den Radfahrern eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h (auch
während des Wettkampfes) einzuhalten.
Den Anweisungen der Waldbesitzer, ihren Bediensteten, Beauftragten oder der Forst -und Polizeibeamten
ist Folge zu leisten."