@TE
wende dich an den nächsten ADFC, die werden dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Für deine Verletzungen wirst du auf jeden Fall deutlich mehr als 800 Euro erhalten, bei den Brüchen.
Arbeitsunfähigkeit: Auf keinen Fall zögern, sich mit den Verletzungen krank schreiben zu lassen. Mit dem Bruch des Speichenköpfchens ist nicht zu scherzen, wenn du kein Glück hast (von Pech ist nicht zu reden, das hast du nämlich bereits), behältst du davon für den Rest des Lebens etwas zurück.
Und zur Anzeige: Was gibt es zu überlegen?
Wie dein Unfallgegner sich am Unfallort verhalten hat, ist belanglos, der stand auch unter Schock. Die Anzeige ist nicht nur berechtigt, sie sorgt auch dafür, dass er in Zukunft anders fährt. Alternative: keine Anzeige. Sorgt keine Anzeige dafür, dass er sich in Zukunft vorsichtiger verhält?
Fazit könnte sein: Beim nächsten Mal fährt "er" jemanden in den Rollstuhl.
Ich würde den Autofahrer nicht anzeigen, wenn er sich nicht arschig verhält/verhalten hat. Ich glaube auch nicht, dass eine Anzeige Einfluss darauf hat, ob er demnächst besser aufpasst.
Uns allen, die wir Auto fahren, kann so etwas passieren. Wir bemühen uns vermutlich alle, vorsichtig zu sein und trotzdem kann es passieren, dass man jemanden übersieht. Gut, dass nicht mehr passiert ist! Gute Besserung!
Gute und schnelle Besserung!!
Vielleicht kannst Du den Startplatz in Ingolstadt noch hier im Forum weitergeben.
Dann bleibst Du zumindest auf diesen Kosten nicht sitzen ...
Aus langjähriger beruflicher Erfahrung: Erfahrenen FACHanwalt für Verkehrsrecht suchen und den das regeln lassen. Du musst dich nicht mit dem Unfallgegener sondern mit dessen Versicherung auseinandersetzen wenn es um Schmerzensgeld, Schadenersatz etc.. geht, und da sitzen Profis. Nicht ohne Grund muss der Anwalt auch von der Gegenseite bezahlt werden. Wie nett der Unfallgegener ist spielt daher keine Rolle, er ist nicht der der die Entscheidung fällt was du von seiner Versicherung bekommst.
Anzeige brauchst du nicht erstatten, das wird bei Verletzten von der Polizei automatisch erledigt. Da wird immer wegen "fahrlässiger Körperverletzung" ermittelt.
So Dinge wie Stornogebühren für Wettkämpfe gehören natürlich auch zum Schaden - > daher ja der Anwalt, das blocken Versicherungen immer erstmal ab. Du hast aber so gestellt zu werden als wenn der Unfall nie stattgefunden hat - zumindest finanziell. Die Erklärung hier passt ganz passabel: https://www.das.de/de/rechtsportal/r...ten-reise.aspx
Ansonsten einfach mal nach Rechte im Haftpflichtschadenfall googlen. Du bist als Geschädigter Herr des Verfahrens, du suchst den Anwalt aus, du suchst den Gutachter aus.
Bei mir wurde automatisch ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletztung aufgenommen. Das Ganze wurde dann für einen Geldstrafe von 800€, die er an einen gemeinnützigen Verein zahlen musste eingestellt. Von der Kohle siehst du nichts.
Bei der Versicherung musst du vorsichtig sein. Obwohl die Sache klar war, wollen sie mir 50% Schuld in die Schuhe schieben. Die Klage läuft immer noch, obwohl es knapp 1 1/2 Jahre her ist. Weißt du schon welche Versicherung der Gegner hat? Wenn es die HUK ist, dann wirst du wohl einen langen Atem und Geduld benötigen.
Bei mir wurde automatisch ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletztung aufgenommen. Das Ganze wurde dann für einen Geldstrafe von 800€, die er an einen gemeinnützigen Verein zahlen musste eingestellt. Von der Kohle siehst du nichts.
Davon weisst Du aber wahrscheinlich nur weil Du Anzeige erstattest hast.
Wer keine Anzeige erstattet erfährt nicht mal wenn das Verfahren mangels öffentlichem Interesse eingestellt wird.
Eine Anzeige lässt sich übrigens auch zurückziehen wenn der andere sich auf Dauer als Nett herausstellt.
Ob der Autofahrer wirklich nett ist oder wie schon von anderen erwähnt nur unter Schock stand stellt sich erst heraus wenn z.B. die gegnerische Versicherung nicht zahlen will.
Da kann dann auch die Darstellung des Unfallgegners plötzlich ganz anders aussehen.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
Strafrecht und Zivilrecht sind zwei paar Schuhe ... genauso wie Schuld und Haftung.
Ob der andere strafrechtlich schuldig gesprochen wird heißt noch lange nicht dass die Versicherung anstandslos zahlt und umgekehrt. Solange der andere einen nicht gerade absichtlich abgeräumt hat bringt die eigene Anzeige nichts. Das Verfahren läuft eh, egal ob man selber Anzeige erstattet hat oder nicht. Wenn man unbedingt wissen will gegen welche Auflage das Verfahren eingestellt wird für die eigene Genugtuung kann das machen. Wenn der andere nicht schon öfter mit Unfällen, Alkohol etc.. auffällig war wird da eh nicht mehr herauskommen.
Wichtig ist gerade bei Sachen wie Schmerzensgeld, Arbeitsausfall etc.. der eigene Anwalt in der Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung - zivilrechtlich. Den Unfall ungeschehen machen kann man nicht, aber dafür sorgen dass der dir zustehende Schadenersatz auch gezahlt wird. Aus Erfahrung: Das wird ohne Anwalt nichts.
Davon weisst Du aber wahrscheinlich nur weil Du Anzeige erstattest hast.
Nein habe ich nicht, es kam einfach kurze Zeit später ein Anhörungsbogen, auf dem ich meine Aussage zu Papier bringen sollte. Ein paar Wochen später wurde das Verfahren, gegen eine Geldstrafe eingestellt.