Ohne die bereits angesprochene Verkehrsrechtsvorlesung zu halten - bei zu engem Überholen kann durchaus eine Strafbarkeit nach § 315c I Nr. 2 b) oder 240 StGB gegeben sein, je nach den Umständen.
Ich fahre auch regelmäßig in Berlin. Wenn ich jeden anzeigen würde, der mich zu eng überholt oder schneidet, hätte ich den Tag über zu tun. Bislang ist es aber glücklicherweise immer glimpflich ausgegangen. Am Rücksichtslosen empfinde ich Taxifahrer und Lieferverkehr mit ihren Kleintransportern, da stand ich schon mehrmals am Rande einer Prügelei. Mein größtes Problem ist das vollkommene Unverständnis darüber, was auf dem Spiel steht, wenn man einem Radfahrer einen "Denkzettel" verpassen will. Die Gefahr geht besonders von Leuten aus, die selbst nie Rad fahren würden.
Angst habe ich in Berlin trotzdem nicht, versuche vorausschauend und defensiv zu fahren. Angst habe ich eher in Brandenburg, wenn der getunte Golf 1 mit "Böhse Onkelz" Aufkleber mich mit 120 überholt, ohne die Spur zu verlassen. Das versuche ich mit abgelegenen Strecken zu minimieren. Ich würde mir wünschen, dass die Radfahrersicherheit in der Fahrschule (und Prüfung) stärker behandelt werden würde. Ansonsten ist es wahrscheinlich ein Anpassungsprozess der Denkweise, der mit wachsendem Radverkehr hoffentlich beschleunigt wird. Auf Mallorca geht mir immer wieder das Herz auf, wenn die Einheimischen vollkommen selbstverständlich einen kompletten Spurwechsel machen...