Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Nein, ich finde, Arbeitsweg hat jeder, ist normale "Lebenshaltung". Höchstens für einen Vertreter, dessen Arbeit in Kundenbesuchen besteht, ist dieser Arbeitsweg zum Kunden als Betriebskosten anzusehen. Ansonsten ist es für niemanden eine "Investition", auch für einen Selbständigen nicht.
Die Absetzbarkeit des Arbeitsweges fördert nur die Bereitschaft der Leute, stundenlange Autofahrten zur Arbeit auf sich zu nehmen, da die Kosten ja staatlich gefördert werden - Folge: mehr Staus, mehr Umweltverpestung, Zersiedlung der Landschaft, Streß für alle. Ohne diese Förderung würden die Menschen mehr darauf achten, wohnortnah zu arbeiten, bzw. arbeitsnah zu wohnen;
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Puh, da geht ja einiges durcheinander und ich finde, es ist sehr wohl ontopic.
Leider bilden sich viele (Vor-)Urteile aufgrund mangelnden Wissens und dann setzen sich schnell Aussagen durch wie „die Selbständigen können steuerlich machen was sie wollen“ bzw. „Hans Normal hat ja leider keine steuerlichen Möglichkeiten“. Das wird dann auch gerne von den Populisten im Wahlkampf herumkrakelt und auf Basis von Nicht-Wissen gerne beim Wähler auch geglaubt. Das heißt wiederum nicht, dass es in unserem Steuerrecht, z.B. im Vergleich zur Schweiz, nicht deutlichen Vereinfachungs- und Harmonisierungsbedarf gibt: Stichwort ist der berühmte „Bierdeckel“ von Kirchhoff.
Füllt ihr eigentlich Eure Steuererklärung nicht aus? Dann solltet ihr wissen, dass bei Einkommen aus nicht-selbständiger Arbeit sehr wohl in den 2 von Euch angesprochenen Punkten steuerliche Abzugsmöglichkeiten bestehen:
Zum einen Werbungskosten und Sonderausgaben (die haben einen Bezug zu Ausgaben, die einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausübung des Berufes aufweisen, z.B. Bücher, Weiterbildungen etc,). Zum zweiten kann jeder Arbeitnehmer eine Fahrkostenpauschale von bis zu 4.500 Euro ansetzen, egal (!) mit welchem Verkehrsmittel gefahren wird, das gilt also für Rad ebenso wie für Auto
So, und dann gibt es Einkommen aus selbständiger Arbeit sowie die Bilanzierung und Gewinn- und Verlustrechnung von Firmen.
Bei kleinerem Volumen reicht zur Gewinnermittlung eine simple Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung, in dem alle Einnahmen, (v.a. Umsätze aus dem Verkauf der Produkte und Dienstleistungen) den Ausgaben (Personal-, Material-, Zins- und Abschreibungsaufwendungen gegenübergestellt wird. Im Personalaufwand kann bspw. auch ein Gehalt des Firmeneigentümers stecken und dann wird der potenzielle Gewinn (oder Verlust) in der Eigentümerrolle versteuert. Das Gehalt muss aber einem „Drittvergleich“ standhalten, da kann man sich also nicht unbegrenzt „bedienen“.
Wenn das Volumen größer ist, werden in der Bilanz die Vermögens- den Schuldenwerten gegenübergestellt. Die Abschreibung (z.B. von Maschinen als Vermögenswert) ist das Äquivalent für den Wertverlust durch Gebrauch und ist ein Aufwand in der Gewinn- du Verlustrechnung – gerade weil der Gesetzgeber uns zur Vorsicht zwingt: Der (potenzielle) Gewinn wird kleiner und damit wird „Vorsorge“ für Wiederbeschaffung betrieben. Ziemlich sinnvoll.
Nun ja, das ist der Versuch das möglichst kurz im Überblick gerade zu rücken, weil bei Euch doch einiges durcheinander gegangen ist.