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Zitat von schnodo
Welches sind denn die Gesetze, an die sich der Verfassungsgerichtshof Deiner Meinung nach nicht hält?
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Zum Beispiel die eigene Argumentation des VfGH in früheren Anfechtungsfällen. Da wird etwa im Juni 2015 über die Gemeinderatswahl in Baden entschieden. In seiner Urteilsbegründung schreibt der VfGH damals: "Telos des Erfordernisses des Nachweises der Relevanz einer Wahlanfechtung ist es, nur solche Anfechtungen zu gestatten, die darlegen können, dass bei richtiger Anwendung der Gesetzesbestimmung sich ein anderes Wahlergebnis errechnet hätte."
Ähnlich war es übrigens im Jahr 1996, als in zwei Gemeinden die Nationalratswahl von 1995 wiederholt werden musste. Die Wiederholung wurde angeordnet, weil die behaupteten Fehler zu Mandatsverschiebungen führen hätten können. Das ist dann bei der Wahlwiederholung übrigens auch tatsächlich passiert.
Der Präsident des VfGH selbst schreibt in seinem Buch "Verfassung kompakt": "Der VfGH hat einer Wahlanfechtung stattzugeben .... wenn die behauptete Rechtswidrigkeit ... auf das Wahlergebnis von Einfluss sein konnte."
Diese Beispiele zeigen meiner Ansicht nach klar, dass der VfGH mit der Aufhebung der Stichwahl von seiner bisherigen Rechtssprechung abweicht. Denn bei richtiger Anwendung der Gesetzesbestimmung zur Wahl hätte sich eben bei der Stichwahl kein anderes Ergebnis errechnet. Das Ergebnis wäre lediglich später vorgelegen, es hätte aber genauso ausgeschaut. Es waren Formalfehler und keine Manipulationen.
Ich will damit wirklich nicht die Schlampereien schönreden, die passiert sind. Wenn man so blöd ist, und sich durch solche Schlampereien bei einer Wahl angreifbar macht, darf man sich nicht wundern, wenn jemand tatsächlich angreift. Und ich finde auch, dass die Entscheidung des VfGH nachvollziehbar ist, eben um z.B. diversen Verschwörungstheorien etwas entgegenzusetzen.
Trotzdem ist der Kurswechsel des Verfassungsgerichts meiner Meinung nach auffällig und als politisch interessierte Menschen sollten wir durchaus ein bisschen über die Ursachen nachdenken.