Hat denn irgendjemand schonmal Probleme mit der Polizei gehabt, weil er Licht ohne Zulassung gemäß STvZO genutzt hat (oder kennt jemanden dem dergleichen passiert ist)?
Also ich behaupte dass 90% aller Polizisten gar nicht wissen, dass es nicht zugelassene Leuchten am Rad gibt. Und die, die es wissen sind selber Radfahrer und scheißen das deshalb nicht an.
Meine Meinung: Alle sollen doch froh sein, dass überhaupt Licht am Rad genutzt wird
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
Auch wenn es hier OT ist, aber das Argument taucht im Zusammenhang mit Beleuchtung am Rad sehr oft auf (sei es hier im forum oder auch in Produktbeschreibungen) und da ich seit vergangenem Jahr auch mit "illegalen Lampen" am Rad unterwegs bin und auch wenn ich die Rechtslage und den Hintergrund mit Blendgefahr des Gegenverkehrs etc. kenne, hier die Frage:
Hat denn irgendjemand schonmal Probleme mit der Polizei gehabt, weil er Licht ohne Zulassung gemäß STvZO genutzt hat (oder kennt jemanden dem dergleichen passiert ist)?
Probleme hatte ich noch keine. Bin noch nie angehalten worden und fahre schon ewig sowas.
Hab mal irgendwo ein Urteil gelesen, dass ein zu hellen, nicht zugelassenes Licht auch kein Argument bei einem Unfall sein kann, wo Du selber beschädigt wirst. Da hätte er Dich ja um so eher sehen müssen.
Problematischer dürfte das zu helle Licht bei einer Blendung anderer Teilnehmer sein und wenn es da knallt und man Dich nachvollziehbar dafür drann bekommt.
Naja, ich mach mir da ehrlich gesagt nicht so ins Hemd. Jeder zweite Autofahrer lässt sein Aufblendlicht an wenn er so einen dämlichen Radfahrer sieht und trotz zu heller Lampe tun Autofahrer oft so, als ob sie einen nicht hätten sehen können.
Bei Gegenverkehr dreh ich die Lampe leicht nach unten oder schirm den Kegel leicht mit der Hand ab. Außerdem fahr ich auf der Straße eh nur auf niedrigster Stufe. Volles Flutlicht nur im Wald oder auf ner Abfahrt.
Probleme hatte ich noch keine.
(...)
Naja, ich mach mir da ehrlich gesagt nicht so ins Hemd.
jede Wette: Die Winkeladvokaten einer Versicherung versuchen, dem zu hell beleuchteten Radfahrer zumindest eine Teilschuld rein zu drücken, sobald der Schadensfall nur hoch genug ist. Sie haben ja auch schon mehrfach versucht - z.T. auch erfolgreich - Radfahrern eine Teilschuld für ein Verhalten rein zu drücken, das gar nicht gegen irgend eine Rechtsvorschrift verstoßen hat. Ich meine das Nichttragen eines Helms...
jede Wette: Die Winkeladvokaten einer Versicherung versuchen, dem zu hell beleuchteten Radfahrer zumindest eine Teilschuld rein zu drücken, sobald der Schadensfall nur hoch genug ist. Sie haben ja auch schon mehrfach versucht - z.T. auch erfolgreich - Radfahrern eine Teilschuld für ein Verhalten rein zu drücken, das gar nicht gegen irgend eine Rechtsvorschrift verstoßen hat. Ich meine das Nichttragen eines Helms...
Viele Grüße,
Christian
Ich nehme an, dass es genau so kommen wird.
Hab trotzdem keine Lust deswegen zB ein Wildschwein nicht rechtzeitig zu sehen.
Danke,
Viel geschrieben zur STVO und Akkulampen. Ich will definitiv Weg von der AkkuFunzel und fest installiertes Licht haben.
Ich hab jetzt auch Akkulicht, das absolut Hell ist, aber nach 1,5St ist der Akku platt. Mit dem Rad fahre ich oft zur Arbeit und habe keine Lust mehr auf Akku.
So, also 80Lux ist das Ding fürs Rennrad?
Also ich behaupte dass 90% aller Polizisten gar nicht wissen, dass es nicht zugelassene Leuchten am Rad gibt. Und die, die es wissen sind selber Radfahrer und scheißen das deshalb nicht an.
Meine Meinung: Alle sollen doch froh sein, dass überhaupt Licht am Rad genutzt wird
In Bonn wurde vor ein paar Jahren schon ordentlich Licht eingesackt, was nicht der STVO entsprach.
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Beim Rennrad-Kindertraining (10 jährige)
Kind1 (w): Darf ich dir mal was sagen?
Kind2 (m): Mhm
Kind1: Weißt du warum du langsam bist?
Kind2: Mhm???
Kind1: Du redest zu viel.
In Bonn wurde vor ein paar Jahren schon ordentlich Licht eingesackt, was nicht der STVO entsprach.
Gerücht oder selbst erlebt?
Nach meinem Rechtsverständnis dürfte die Polizei zwar die Benutzung von Lampen ohne StvZo-Genehmigung verbieten (und z.B. verlangen, dass man heimschiebt, meinetwegen auch eine kostenpflichtige Verwarnung ausstellen, sofern sie überhaupt auf dei Schnelle eine "legale" von einer "illegalen" LED-Lampe unterscheiden können), aber nicht konfiszieren, denn die Benutzung einer solchen Lampe ist ja außerhalb des Straßenverkehrs durchaus legal.
Nach meinem Rechtsverständnis dürfte die Polizei zwar die Benutzung von Lampen ohne StvZo-Genehmigung verbieten (und z.B. verlangen, dass man heimschiebt, meinetwegen auch eine kostenpflichtige Verwarnung ausstellen, sofern sie überhaupt auf dei Schnelle eine "legale" von einer "illegalen" LED-Lampe unterscheiden können), aber nicht konfiszieren, denn die Benutzung einer solchen Lampe ist ja außerhalb des Straßenverkehrs durchaus legal.
Also ne Sicherstellung aus Beweissicherungsgründen ist durchaus rechtmäßig. Allerdings nur im Einverständnis des Lampenbesitzers. Wenn dieser nicht einverstanden ist, muss sich der Beamte die Beschlagnahme durch einen Richter anordnen lassen. Und dann ist hier die Frage, ob nicht ein Foto der Lampe ein gleich geeignetes Mittel bei kleinerem Grundrechtseingriff ist und damit die Beschlagnahme nicht mehr verhältnismäßig ist.
Ich bin mir durchaus sicher, dass es viele Kollegen gibt, die es mit der Rechtmäßigkeit ihrer Maßnahmen nicht so genau nehmen, aber viel kommt auch vom hören-sagen.
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