In Deutschland sterben jede Woche 3 Kinder an den Folgen von Misshandlung.
Leider passiert es in Deutschland immer wieder, dass Kinder, die von ihren Eltern misshandelt, zu den Eltern zurückgegeben werden.
Ist vor gar nicht langer Zeit im wieder mal in Hamburg passiert.
Ein drei-jähriges Kind wird zurück in die Familie gegeben, obwohl eine Anzeige eines Mediziners vorlag.
Der Vater hat das Kind tot geprügelt.
Ich finde schon, dass die Behörden sich vor Gericht verantworten muss und auf die Anklagebank gehört wegen unterlassener Hilfeleistung.
Die zuständigen Dienste in den Jugendämtern und verantwortlichen Sozialpädagogen stehen unter schlimmem Fall-/Arbeitsdruck (Personalabbau bei gleichzeitiger Aufgabenerweiterung), unter finanziellem Druck - Deckelung der Budgets für die Hilfen zur Erziehung! Heimplätze sind mit Abstand die teuersten Hilfen. - und deswegen teilweise unter Mangel an geeignetem Personal (häufiger Wechsel, Krankheiten usf. , was ständiger Wechsel in der Betreuung der Familien bedeutet. Leute kündigen z.T. schon in der Probezeit wieder.).
In Berlin z.B. wurden im Zuge des ständigen Personalabbaus die sog. Säuglingsfürsorgen (interdisziplinärer Dienst mit Kindermedizinern, Krankenschwestern, Sozialpädagogen) ersatzlos gestrichen. Der Dienst kümmerte sich nach der Geburt um alle Säuglinge und betreute bis zum 3. Lebensjahr die hilfsbedürftigen Problemfälle. Die sozialpädagogischen Belange mussten nach der Streichung die bisher für Kinder ab 3 Zuständigen abdecken, die medizinischen gingen an niedergelassene Kinderärzte auf freiwilliger Elternbasis. Dass die Polizei nun öfters verwahrloste Kleinkinder vorfindet, beim Kindernotdienst oder Krankenhaus abgeben muss und Anzeigen gegen die Eltern schreibt, gab es zu Zeiten der Existenz der Säuglingsfürsorge kaum, weil diese alle Hauhalte problematischer Elternhäuser mit Kleinkindern kannten.
Damit möchte ich nichts in Einzelfällen entschuldigen, nur erläutern, dass letztlich die zuständigen Abteilungen beinahe schon auf eine gesellschaftliche Alibifunktion geschrumpft wurden.
Nur zum Verständnis, Du hast den von Dir verlinkten Artikel gelesen? Da geht es nicht um überwachen, schon gar nicht um abhören und da steht nichts von ausspionieren. Einzig die Schaffung einer Bildaufzeichnung die bei einer Straftat eingesehen wird um Täter ermitteln zu können wird angesprochen. Wenn Dir das nicht gefällt, okay. Ich frage mich nur warum man dagegen ist, im nachhinein Täter ermitteln zu können. Ich kann da nichts verwerfliches erkennen.
Es geht hier schon darum, dass mehr Kameras aufgehängt werden sollen. Also die Überwachung der Bürger erhöht werden soll.
Mit der gleichen Argumentation "was ist verwerflich daran Täter im nachhinein ermitteln zu können" muss man ja auch die Vorratsdatenspeicherung beführworten.
Mir ist die Überlastung der Behörden sehr wohl bekannt.
Ich weiß auch mit welchen Tricks gearbeitet wird, wenn Familien vertuschen wollen, was zuhause läuft.
Ich hoffe aber, wenn die Behörden mit auf der Anklagebank sitzen, wird sich in Zukunft was ändern.
Wenn es keine Konsequenzen hat, wird sich keine Regierung in der Pflicht sehen mehr qualifiziertes Personal einzustellen.
...Wir müssen uns viel öfter fragen, warum ist das Kind in der Schule so ruhig oder verhaltensauffällig oder warum hat das Kind eine Eßstörung...
100 Prozent Zustimmung!
Zitat:
Zitat von Mikala
Ein drei-jähriges Kind wird zurück in die Familie gegeben, obwohl eine Anzeige eines Mediziners vorlag.
Der Vater hat das Kind tot geprügelt.
Eine Tragödie!
Aber was hätte RISKID in diesem Fall gebracht? Es gab ja bereits eine Anzeige eines Medizners.
Das du meinen Vergleich daneben findest ist o.k. Aber in einem kurzem Artikel verwendet der BDK ziemlich "starke" Sprüche wie: "...Der Gesetzgeber weigert sich aber weiterhin beharrlich unter dem Deckmantel des Datenschutzes vor der Umsetzung."
Deckmantel? Wie bitte? Eher ein Schutz von Grundgesetz und Verfassung an dessen Aufweichung der BDK scheinbar "weiterhin beharrlich" arbeitet.
Abschließend: Es gibt Ausnahmen was die ärztliche Verschwiegenheitspflicht betrifft. Ein Arzt kann auch heute bei einem Verdacht aktiv werden.
Mir ist die Überlastung der Behörden sehr wohl bekannt.
Ich weiß auch mit welchen Tricks gearbeitet wird, wenn Familien vertuschen wollen, was zuhause läuft.
Ich hoffe aber, wenn die Behörden mit auf der Anklagebank sitzen, wird sich in Zukunft was ändern.
Wenn es keine Konsequenzen hat, wird sich keine Regierung in der Pflicht sehen mehr qualifiziertes Personal einzustellen.
das gehört zur Alibifunktion, dass man im Einzelfall entweder den Jugendamtsdirektor bzw. die unmittelbar Fallveranwortlichen anklagen kann, wegen Versäumnissen bis Verstössen,und die Eltern natürlich. Der Einzelne, die Eltern und der jeweilige Dienst tragen die Verantwortung. Die Anklage, die ich übrigens richtig finde, unterstützt den Eindruck: Die Eltern haben schuld, der verantwortliche Dienst hat schuld. (mehr kann / will ein Richter nicht verhandeln als die individuelle Verantwortung)
Deswegen macht die Politik die Streichungen der Budgets bei den Heimplätzen, Pflegestellen und Hilfen zur Erziehung (bis 50 % über mehrere Jahre verteilt in Berlin z.B.) oder Personalabbau nicht rückgängig. Die Jugendämter standen in Berlin in den letzten Jahren in der Pflicht von oben, die Heimunterbringungen deutlich zu reduzieren. (Flughafen und anderes wie Bankenrettung kosten Geld.)
Die Jugendpolitiker sitzen in den Parteien bei Haushaltsverhandlungen mehr oder weniger am "Katzentisch" und müssen die auferlegten Streichungen schlucken. Wer bei den Parteien Karriere machen will, geht niemals in die Familien- / Jugendpolitk. Das ist leider meine traurige Erfahrung.
Es geht hier schon darum, dass mehr Kameras aufgehängt werden sollen. Also die Überwachung der Bürger erhöht werden soll.
Mit der gleichen Argumentation "was ist verwerflich daran Täter im nachhinein ermitteln zu können" muss man ja auch die Vorratsdatenspeicherung beführworten.
Da gibt es offenbar Verständnisprobleme. Für mich bedeutet "überwachen" das zunächst Grundlose wahrnehmen und auswerten von Bildern von Videokameras. Dieses ist zu Recht nur an besonders zu benennenden Orten erlaubt. In allen anderen Fällen geht es darum, dass Aufnahmen gefertigt werden und nur und ausschließlich bei dem Vorliegen einer "Straftat" werden diese gesichert und ausgewertet. In diesem Sinn sind auch die Aussagen des BdK zu verstehen, da gibt es Rechtsbegriffe die eine klare Bedeutung haben. Die Vorratsdatenspeicherung ist deutlich von solchen Videoaufnahmen zu differenzieren, ist aber glaube ich eine lange Diskussion. Nur soviel, es gibt praktisch niemanden der glaubt mit Vorratsdatenspeicherung Täter überführen zu können. Da gibt es eindeutige Untersuchungen des BKA zu.
das gehört zur Alibifunktion, dass man im Einzelfall entweder den Jugendamtsdirektor bzw. die unmittelbar Fallveranwortlichen anklagen kann, wegen Versäumnissen bis Verstössen,und die Eltern natürlich. Der Einzelne, die Eltern und der jeweilige Dienst tragen die Verantwortung. Die Anklage, die ich übrigens richtig finde, unterstützt den Eindruck: Die Eltern haben schuld, der verantwortliche Dienst hat schuld. (mehr kann / will ein Richter nicht verhandeln als die individuelle Verantwortung)
Deswegen macht die Politik die Streichungen der Budgets bei den Heimplätzen, Pflegestellen und Hilfen zur Erziehung (bis 50 % über mehrere Jahre verteilt in Berlin z.B.) oder Personalabbau nicht rückgängig. Die Jugendämter standen in Berlin in den letzten Jahren in der Pflicht von oben, die Heimunterbringungen deutlich zu reduzieren. (Flughafen und anderes wie Bankenrettung kosten Geld.)
Die Jugendpolitiker sitzen in den Parteien bei Haushaltsverhandlungen mehr oder weniger am "Katzentisch" und müssen die auferlegten Streichungen schlucken. Wer bei den Parteien Karriere machen will, geht niemals in die Familien- / Jugendpolitk. Das ist leider meine traurige Erfahrung.
Ich verstehe genau, was Du mir damit sagen will und überlege als, wie eine Lösung aussehen könnte.