Biete & Suche (nicht kommerziell)Bitte stelle Verkaufsangebote möglichst mit Beschreibung, Bild und einer Preisvorstellung ein. Bitte beachte, dass Du Dein Angebot in ein Forum einstellst. Du musst damit rechnen, dass über Dein Angebot in Deinem Thread diskutiert wird.
hätte auch JENS-KLEVE draufschreiben können, aber dann wäre die Poser-Polizei direkt zur Stelle.
Bei mir hat sich bisher keiner gemeldet
Zitat:
Zitat von Harm
Man war ich blöd
ich hab die Aufkleber von meinem Zipp VR mühsam abgefriemelt. Wusste damals aber nicht, daß ich damit evtl. Geschwindigkeit eingebüßt habe!
Hab den gleichen Fehler gemacht. Hab ich aber gleich wieder ne Ausrede parat wenns in Roth nicht klappt
Weil das hier ein Forum ist und keine Ebay Multiplikatorenplattform. Wenigstens ne Artikelbeschreibung und nen Preis hättest du dir aus der Krone brechen können.
Eine Verwechslungsgefahr scheint ja aber nicht zu bestehen
Wie schon geschrieben, mit dem Begriff wäre ich aus markenrechtlicher Sicht vorsichtig. Jack Wolfskin hat auch schon Hausfrauen verklagt, die Kissen mit Katzenpfoten drauf verkauft haben.
Nach Auffassung des EuGH liegt Verwechslungsgefahr dann vor, wenn die angesprochenen Verkehrskreise glauben könnten, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen.
Zitat:
Für die Verwechslungsgefahr kann es genügen, dass die angesprochenen Verkehrskreise Gefahr laufen, die einander gegenüberstehenden Kennzeichen infolge teilweiser Übereinstimmung gedanklich einem einzigen Inhaber zuzuordnen.
In o.g. Fall war z.B. JW der Ansicht, dass eine Katzenpfote zu nah an ihrer Marke Wolfstatze war.
Auch wenn hier jeder sagen würde: Klar, erkennt man, dass das keine Zipps sind, kann es trotzdem sein, dass es markenrechtlich zu nah am Original ist.
Matthias
Ist aber OT, und würde in allen Details zu weit ausufern....
Auch wenn hier jeder sagen würde: Klar, erkennt man, dass das keine Zipps sind, kann es trotzdem sein, dass es markenrechtlich zu nah am Original ist.
Matthias
Ist aber OT, und würde in allen Details zu weit ausufern....
wir reden hier aber nicht von Artikeln die offiziell vermarktet werden, sondern von einem privatisierten Artikel einer Privatperson bei einem Privat-Gebrauchtverkauf.
Da schert das keinen Menschen, ich kann mir tausend Äpfel auf meinen Casiorechner kleben und den privat verkaufen oder damit öffentlich rumrechnen, da kann apple mir gar nix.
Ich kann sogar nen Golf 1 nehmen und da so viel dran rumbasteln bis der aussieht wie ein Mercedes SL, wenn die Zulassungsbehörde und der TÜV mir keinen Strich durch die Rechnung machen, kann ich da so viel mit rumgurken wie ich mir leisten kann, da kann Daimler gar nix gegen tun.
Aber ja, Sinn macht das keinen, schöner auch nicht und was das soll kann ich auch nicht verstehen, aber ich muss nun auch los, mir noch nen paar Hillfigger Aufnäher kaufen und auf meine Kik T-shirts nähen
wir reden hier aber nicht von Artikeln die offiziell vermarktet werden, sondern von einem privatisierten Artikel einer Privatperson bei einem Privat-Gebrauchtverkauf.
Da schert das keinen Menschen, ich kann mir tausend Äpfel auf meinen Casiorechner kleben und den privat verkaufen oder damit öffentlich rumrechnen, da kann apple mir gar nix.
Ich kann sogar nen Golf 1 nehmen und da so viel dran rumbasteln bis der aussieht wie ein Mercedes SL, wenn die Zulassungsbehörde und der TÜV mir keinen Strich durch die Rechnung machen, kann ich da so viel mit rumgurken wie ich mir leisten kann, da kann Daimler gar nix gegen tun.
Aber ja, Sinn macht das keinen, schöner auch nicht und was das soll kann ich auch nicht verstehen, aber ich muss nun auch los, mir noch nen paar Hillfigger Aufnäher kaufen und auf meine Kik T-shirts nähen
Ganz so einfach ist's nicht. Klar, ein Aufkleber allein reicht nicht. Wenn du den Rechner weiterhin als Casio verkaufst oder dein Auto aus Golf, ist alles ok. Problematisch wird's, was ich dem Threadersteller aber ausdrücklich nicht unterstelle, wenn du den Appleaufkleber draufklebst, um zu suggerieren, dass es sich um einen Applerechner handelt, oder eben einen Zippaufkleber auf Laufräder. Mit dem Hinweis des TE, dass es xxx-Laufräder mit Zippaufkleber sind, ist das rechtlich vermutlich ok. Wenn der Hinweis fehlen würde, könnte es problematischer werden.
Ich muss mich mal einmischen, habe leider Gottes nämlich beruflich damit zu tun:
"Zipp" ist als geschützte Marke für Fahrradteile, insbesondere Räder, eingetragen von der Fa. SRAM, Chicago.
Der Markenname wird hier genutzt, es geht auch um Räder, soweit alles klar!
Nach §143 MarkenG ist der widerrechtliche Gebrauch einer geschützten Marke "im geschäftlichen Verkehr" strafbar. Hier liegt das Problem, der Begriff "geschäftliche Verkehr" ist nicht wirklich klar und eindeutig definiert.
In der Regel wird ein solcher bei Einzelverkäufen von/an Privat nicht angenommen, auch wenn der Verkauf (logischerweise) dem Erzielen eines Gewinns dient.
Ein Betrug scheidet im vorliegenden Fall ganz sicher auch aus, es wird klar angegeben, dass hier kein ZIPP-LRS angeboten wird, es gibt keine Täuschungshandlung/keine Irrtumserrregung.
Problematisch wären jetzt noch eventuelle zivilrechtliche Ansprüche der Fa. SRAM. Auch könnte es bei Reisen mit solchen Laufrädern zu Problemen kommen, sofern der Rechteinhaber bei den Zollbehörden einen entsprechenden Antrag zur Einziehung/Vernichtung von Plagiaten gestellt hat.
Dies sind aber glücklicherweise nicht mehr meine Themen, da bin ich wieder raus...
Und zu den aufgeführten Beispielen oben:
Ja, ich darf mir Äpfel auf jeden Rechner kleben und damit rumlaufen, posen, rechnen, was auch immer. Aber beim Verkauf eines solchen kann es zu Problemen kommen (siehe "geschäftlicher Verkehr" pp.)
Und gerade Apple ist da nicht wirklich ein "Spaßversteher" und genügend Patentanwälte, Privatdetektive und andere "Kopfgeldjäger" treiben sich auch in diversen Verkaufsforen herum!