Zitat:
Zitat von Matze-Maus
Daraufhin ist er etwas ausfällig gegenüber mir geworden.
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Moin Moin!
Arbeitszeugnis steht Dir nach Einforderung zu.
Im Hinblick auf die kurze Beschäftigungsdauer würde ich nur ein einfaches Arbeitszeugnis einfordern.
Sollte Dein "Dienstherr" tatsächlich ausfällig geworden sein, würde ich an Deiner Stelle keine Bauchschmerzen haben, sondern mit Verweis auf die Ausfälligkeiten morgen ausserordentlich, fristlos kündigen (schriftlich ist zwingend, Fax oder email ist ausreichend).
In diesem Fall würde ich aber die Ableistung der Überstunden in Geld einfordern (mit Frist), unabhängig davon was im Vertrag vereinbart ist. Eine Klausel "alle/sämtliche Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" ist nach laufender Rechtssprechung nicht zulässig, Ausnahme: Leitende Angestellte. Bei Ablehnung oder nicht Einhaltung der Frist formlose Klage bei Arbeitsgericht, das geht ohne Anwalt.
Alternativ kann die Belastung durch dieses Gespräch natürlich auch so hoch sein, dass eine Arbeitsunfähigkeit vom Arzt festgestellt wird.
Mein Rat: So oder so, nutze die freie Zeit!
Heinrich