Zitat:
Zitat von drullse
Den Antrag ablehnen und die Athletin aus Sicherheitsgründen von der Startliste streichen.
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Genau das, es gibt wohl keine Anspruchsgrundlage für den gestellten Anspruch.
Ist mir auch völlig unklar, wer so eine Entscheidung treffen konnte. Einem Einsatzleiter sollte mit seiner Erfahrung klar sein, dass das Beugen der Regeln, um einem Athleten entgegenzukommen immer damit endet, dass er von der anderen Seite einen großen Tritt bekommt. Und mit was? Mit Recht!
Und für den zweiten Teil des Satzes gibt die Sportordnung sogar eine Grundlage her

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A.4 Sicherheitsrichtlinien
Teilnehmer, die eine Gefahr für sich oder andere darstellen, können aus dem Wettkampf genommen werden.
Vor Jahren hatte ich als Einsatzleiter mal den Fall, dass ein Athlet trotz von mir ausgesprochenem Neo-Verbots mit Neo starten wollte, weil er wegen irgendeiner Krankheit/Verletzung nicht (sicher) ohne Neo schwimmen könne. Ich habe ihm nahegelegt, seine Krankheit/Verletzung auszukurieren.