Bisher habe ich noch nie Material oder Kohle für irgendwas bekommen und somit stellte sich die Frage noch nicht und wird sich sicher auch nie stellen
Ja, aber diese ganzen Athleten bei den Wettkämpfen wo kaum noch Platz auf dem Anzug ist, die müssten sowas doch eigentlich alle aus eigener Erfahrung heraus wissen. Mir würden hier im Forum spontan einige einfallen.
Ja, aber diese ganzen Athleten bei den Wettkämpfen wo kaum noch Platz auf dem Anzug ist, die müssten sowas doch eigentlich alle aus eigener Erfahrung heraus wissen. Mir würden hier im Forum spontan einige einfallen.
Ich vermute einfach mal, da hat sich noch niemand Gedanken drum gemacht. Die bekommen vllt. von der Tanke X einmal im Monat nen Tankgutschein, der Radladen Y wartet das Rad for free und der Rest fällt unter Peanuts, aber es sind im Gegenzug fette Logos auf dem Shirt. Mehr Schein als sein
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Das könnte ich mir auch vorstellen. Jeder denkt schliesslich: Boh..da kommt ein Halbprofi...der kann was
Zitat:
Zitat von ironlollo
Ich vermute einfach mal, da hat sich noch niemand Gedanken drum gemacht. Die bekommen vllt. von der Tanke X einmal im Monat nen Tankgutschein, der Radladen Y wartet das Rad for free und der Rest fällt unter Peanuts, aber es sind im Gegenzug fette Logos auf dem Shirt. Mehr Schein als sein
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Solange Kakaobohnen an Bäumen wachsen ist Schokolade für mich Obst !
Wichtig ist die Frage: Ist man steuerlich in irgendeiner Art und Weise betroffen und geht im Zweifel (weil man sich selber nicht auskennt) damit lieber zum Steuerberater.
Auf jeden Fall, wenn du eh einen hast oder die im Raum stehenden Beträge das rechtfertigen. Neben dem Finanzamt ist der Steuerberater auch der Einzige, der dir konkrete Auskünfte zu Steuerthemen geben darf.
Ganz allgemein empfehle ich dir, mal die Tatbestandmerkmale zur selbständigen Arbeit anzuschauen. Wenn das alles erfüllt ist, und die Einnahmen die Ausgaben überschreiten (einen eigenen Freibetrag gibt es nicht), dann erhöht der erwirtschaftete Überschuss dein zu versteuerndes Einkommen, dass vermutlich noch aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und ggf. anderen Einkunftsarten wie Vermietung und Verpachtung usw. besteht.
Bei der Umsatzsteuer gibt es eine Kleinunternehmerregelung (17.500 Euro Umsatz im Jahr).
Stichwort Mäzentum: Wenn es keine Gegenleistung gibt, wie das Tragen eines Trikots mit Logo (Werbedienstleistung), dann wäre es vielleicht eine Schenkung. Die wird anders besteuert, mit entsprechenden Freibeträgen.
Ganz allgemein empfehle ich dir, mal die Tatbestandmerkmale zur selbständigen Arbeit anzuschauen. Wenn das alles erfüllt ist, und die Einnahmen die Ausgaben überschreiten (einen eigenen Freibetrag gibt es nicht), dann erhöht der erwirtschaftete Überschuss dein zu versteuerndes Einkommen, dass vermutlich noch aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und ggf. anderen Einkunftsarten wie Vermietung und Verpachtung usw. besteht.
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Das würde ich bei den im Raum stehenden Beträgen eindeutig verneinen. Ich verfolge keine Gewinnerzielungsabsicht. Maximal eine Reduzierung meiner Kosten.
Wie geht man jetzt aber damit um? Muss man dann einfach garnix machen, weil ja nix ist oder muss man sich trotzdem beim Finanzamt melden und das nachweisen und sich bescheinigen lassen?
Das ich im Zweifel meine Rechnungen aufbewahre (um das im Zweifel beweisen zu können) hab ich auch schon verstanden.
Hier wäre noch die Frage, was man da alles sammeln kann...:-) Sporternährung, Nahrungsergänzung, Fahrtkosten, Trainingslager, Unterkunftskosten bei Wettkämpfen Startgelder, Material, Physiotherapie... alles was dazugehört würd ich jetzt mal sagen... Da wird mir ganz anders wenn ich mal so drüber nachdenk, was ich für mein Hobby so ausgebe.
Das mit der Kleinunternehmerregelung hab ich auch verstanden. Muss man sowas beantragen oder ist das dann halt so, weil man unter dem Betrag bleibt?
Wie geht man jetzt aber damit um? Muss man dann einfach garnix machen, weil ja nix ist oder muss man sich trotzdem beim Finanzamt melden und das nachweisen und sich bescheinigen lassen?
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Das mit der Kleinunternehmerregelung hab ich auch verstanden. Muss man sowas beantragen oder ist das dann halt so, weil man unter dem Betrag bleibt?
Formal korrekt musst du vermutlich alles angeben in der EKST-Erklärung, und eine UST-Erklärung machen und dort ein entsprechendes Häckchen setzen für die Kleinunternehmerregelung. Die "Bescheinigung" des FA ist dann ein entsprechender Steuerbescheid. Alles ohne Gewähr, ich bin Laie!
Auch klar ist: Wenn das Finanzamt denkt da sei was zu holen, werden sie dich auffordern Erklärungen abzugeben.
Ob du es aussitzen sollst oder lieber melden, da werde ich mich nicht äußern.
Da brauchst Du von Dir aus nichts machen. Heb Dir die Rechnungen auf, damit Du notfalls Deine Ausgaben beweisen kannst. Aber von Dir aus würde ich da nichts machen. Schlimmstenfalls bekommst Du ein Schreiben, zu dem Du Dich erklären musst und dann kannst Du alle Einnahmen und Ausgaben vorlegen und die Sache ist erledigt.
Von den absetzbaren Ausgaben her würde ich eher mal konservativ bleiben. Es wird zumindest ein eindeutiger Zusammenhang zum Sport bestehen müssen. Ein weiteres Bsp: der Mechaniker kann seinen Blaumann absetzen, die Krankenschwester ihren weißen Kittel. Der Bankmensch aber nicht seinen Anzug. Grund: den Anzug kann man auch in der Freizeit tragen - sofern man das will - den Blaumann eher weniger.
Beim typischen Sportlerbedarf finde ich die Abgrenzungsmöglichkeiten schwammiger. Auch ein Nichtsportler könnte Nahrungsergänzungsmittel brauchen oder eine Massage. Ein Satz Wettkampflaufräder, Anfahrt und Übernachtung zum Wettkampf finde ich da eindeutiger. Oder wenn Du speziell eine Versicherung abschliesst, die Du so nicht brauchen würdest.
Zitat:
und eine UST-Erklärung machen und dort ein entsprechendes Häckchen setzen für die Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmerreglung beantragt man bei der Gewerbeanmeldung beim Finanzamt, die ist dann 5 Jahre bindend.
Und eine USt-Erklärung gibt man als Kleinunternehmer nicht ab, eben weil man darauf verzichtet. Auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet man meistens deshalb, weil man einen Vorteil daraus hat, nicht aber, wenn es nachteilig wäre.
Zum Steuerberater würde ich deswegen nicht gehen, der kostet nur ein Haufen Geld für die Auskunft. Da würde ich eher beim Finanzamt anfragen. Richtig bindend ist aber nur eine schrifliche Auskunftsansuche.
Für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gibt es zudem einen Härteausgleich in Höhe von 410 €. Ist Dein Gewinn darunter, wird er bei der Einkommensteuer nicht berücksichtigt. Darüber bis zu 800 € wird er dann stufenweise abgebaut und bei 800 € musst Du noch 780 € versteuern.