Ich muss Euch leider nochmal mit meinem Thema nerven.
Habe heute mal mit dem großen "C" telefoniert, der mir das Rad verkauft hat.
Die meinten, das Crash-Replacement (CR) gilt nicht, wenn man den Schaden von der Versicherung bezahlt bekommen hat wie bei mir.

Ich vermute, dass der Mitarbeiter die eigenen CR-Richtlininien damit gemeint hat. Denn in den Zipp-CR-Richtlinien steht übersetzt

:
"... während der Garantiezeit...bei einem Unfall, den ich entweder selbst verschuldet habe oder durch einen typischen Radunfall, wie z.B. während einem Rennen..."
Nach meiner Interpretation wäre das Replacement wegen der Formulierung "entweder ... oder" bei Zipp also nicht auf Unfälle beschränkt, die nicht bereits über die Versicherung abgewickelt wurden. Sehe ich das richtig?
So langsam denke ich daran, mir einfach ein gutes gebrauchtes Zipp 808 Schlauchreifen-Hinterrad Serie 2011 zu kaufen.

Wenn jemand eine günstige Quelle weiß, wäre ich sehr dankbar.