Moin,
Zitat:
Zitat von wieczorek
der Witz an der Sache ist ja, das Cervélo diese Form des Sattelrohrs auch schon vorher ausprobiert hat. Jetzt muss man im Moment beweisen, ob Canyon da Patentrechte geltend machen kann, wenn ein anderer Hersteller etwas derartiges auch schon vor Patentanmeldung gemacht hat...
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wenn das tatsächlich so war, war das nicht patentierbar,
da das keine Neuheit mehr war.
Zitat:
Wessen Patent ist es dann eigentlich...?
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Das Patent würde in so einem Fall gelöscht werden.
Ich denke aber, dass Cervelo das vorgetragen hätte, wenn
sie schon *vor der Anmeldung* mit solchen Rohrformen
experimentiert hätten.
Die Endverbraucher dürfen die Räder IMHO behalten. Denn die private
Nutzung von Patenten ist erlaubt.
Alle Angaben ohne Gewähr, es ist schon ein Weilchen her,
dass ich "Gewerblichen Rechtschutz" gehört habe.
Viele Grüße,
Christian