ich glaub das Fahrrad dürfte er dir nur wegnehmen, wenn es nicht Verkehrstauglich wäre, oder evtl. sogar auch, wenn du nicht Verkehrstauglich bist
Und wegen dem Fahrverbot in Bayern, könnt ich mir vorstellen, das dieses einfach sofort in Kraft tritt, und man so nicht weiter fahren darf ?!?!