Ich finde es seltsam, dass ein Inkassobüro eingeschaltet und vorher keine Mahnung verschickt wurde.
Sollte eine Mahnung gekommen sein, dann wäre das der richtige Moment gewesen, die Sachlage mit dem Versender zu klären.
Stefan
Es kam keine Mahnung. Der Händler ist anscheinend sofort zum Inkassobüro gegangen. Dieses Büro (Bürgel-Inkasso) scheint auch kein wirklich seriöses Büro zu sein, zumindest habe ich bei Recherchen im Netz ausschließlich Negatives gefunden.
Wobei ich allerdings auch noch nie etwas Positives über Inkassounternehmen gelesen habe....
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Keiner ist so verrückt, dass sich nicht ein noch Verrückterer fände welcher ihn versteht.
Ich finde es seltsam, dass ein Inkassobüro eingeschaltet und vorher keine Mahnung verschickt wurde.
Sollte eine Mahnung gekommen sein, dann wäre das der richtige Moment gewesen, die Sachlage mit dem Versender zu klären.
Stefan
Die Welt ist nun mal nicht lieb .
Ist es nicht so, dass man mit Geldschulden mittlerweile "automatisch" in Verzug kommt und eine Mahnung nicht erforderlich ist? Die Arie mit 1., 2., 3. Mahnung ist eh Mumpitz, eine korrekte Mahnung reicht für Verzug aus.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Wie bringe ich die Burschen vom Inkasso-Büro dazu ihre überhöhten Gebühren noch einmal zu überdenken?
Bzw. sind bei Einigung mit dem Versandhändler die Inkassogebühren hinfällig?
Rechtsschutzvers. ist leider nicht vorhanden....
Indem du die Inkassokosten einfach nicht zahlst und darauf hinweist, dass du keine Mahnung bekommen hast. In Notfall zahlst du halt 10 Euro Inkassokosten.
Aber erst noch prüfen, ob sich der Vetrag nicht noch irgendwie widerrufen lässt. Ich schau morgen mal nach und sag morgen Abend Bescheid.
§ 355 Abs. 3 BGB. (3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.
Weisste was, ich würde einfach gegenüber dem Verkäufer widerrufen, dass dem Inkassobüro mitteilen und es dann mal darauf ankommen lassen. Das Widerrufsrecht müsste dir noch zustehen, dann können die auch keine Kosten auferlegt werden. Anspruchsgrundlage wäre Verzug, dieser liegt aber nicht vor, wenn du wirksam widerrufst.
Indem du die Inkassokosten einfach nicht zahlst und darauf hinweist, dass du keine Mahnung bekommen hast. In Notfall zahlst du halt 10 Euro Inkassokosten.
Aber erst noch prüfen, ob sich der Vetrag nicht noch irgendwie widerrufen lässt. Ich schau morgen mal nach und sag morgen Abend Bescheid.
Dankeschön.
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Keiner ist so verrückt, dass sich nicht ein noch Verrückterer fände welcher ihn versteht.
Weisste was, ich würde einfach gegenüber dem Verkäufer widerrufen, dass dem Inkassobüro mitteilen und es dann mal darauf ankommen lassen. Das Widerrufsrecht müsste dir noch zustehen, dann können die auch keine Kosten auferlegt werden.
Verstehe ich nicht. Warum sollte er jetzt noch widerrufen können, nachdem die 6 Monate um sind? Es sei denn, er wäre nicht richtig über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden.