Zitat:
Zitat von HendrikO
Wenn ein Schild steht, ist die Pflicht aber da, auch wenn es zu Unrecht steht. Man kann es aber relativ leicht vor Verwaltungsgerichten wegklagen. :-)
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Das ist das ungünstige an der Gewaltenteilung. Der nicht so nette Herr mit der Uniform hat keine Arbeit damit, wenn du hinterher das Schild wegklagst, die bleibt beim entsprechenden Richter und sonstwem hängen. Also braucht er sich auch auf keinen Deal einlassen, dass du auf das Wegklagen verzichtest, wenn er auf das Knöllchen verzichtet. Und vermutlich wird man das Knöllchen
auch nicht erstattet kriegen, wenn man am Ende Recht bekommt, dass das Schild da zu Unrecht steht. Hat da schon jemand ein entsprechende Urteil zu gesehen?
Heute kamen mir übrigens wieder 4 Erwachsene alle nebeneinander auf dem gemeinsamen Rad-/Fußweg entgegen, 10-15 m vor sich einen recht großen Hund und machten sehr behäbige Anstalten, den Hund und die eigenen Är... an die Seite zu bringen. Nur wegen des Hundes habe ich die Geschwindigkeit reduziert, bei ihm konnte man Mitdenken im Straßenverkehr nicht voraussetzen.