jetzt nedd gleich den Sand in den Kopf stecken.
Wandlung ist Rechtlich nicht so trivial wie es Sybenwurz dargestellt hat.
Kann natürlich sein, daß der Händler das einfach macht, aber muss nicht.
Der Händler darf natürlich nachbessern. Sollte also einen passenden einwandfreien Rahmen montieren. Das ist durch die gesetzliche Gewährleistung geregelt!
Falls er sich auf Gebrauchtkauf und keine Gewährleistung berufen will, lass es Dir schriftlich geben.
Ich habe bei dem Kerl eine einjährige Garantie auf Serviceleistungen. Aber nachdem es schon der zweite negative Vorfall bei ca 26 km Fahrt war, sehe ich es da so wie Sybenwurz mit seiner Spitze des Eisbergs: was kommt wohl als nächstes? Ich denke, mit der Rückgabe unser Suche nach einem anderen "neuen " Rad bin ich da vielleicht besser bedient m
Ich denke, mit der Rückgabe unser Suche nach einem anderen "neuen " Rad bin ich da vielleicht besser bedient m
Das will ich nicht in Zweifel ziehen. Es geht mir darum daß der Händler da mitspielen muß. Sprich Du hast da keinen Rechtsgrund um das einzuklagen, damit ist es eine Frage der Kulanz des Händlers wenn er die Kiste zurücknimmt.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
Ich habe bei dem Kerl eine einjährige Garantie auf Serviceleistungen.
Das kann er dir genauso zusagen wie ein Jahr freien Kaffee in seiner Werkstatt . Ist nur ggf. ein Zusatz zu der gesetzlichen Gewährleistung auf Sachmängel, die automatisch besteht und von gewerblichen (im Gegensatz zu einem Geschäft zwischen 2 Privatleuten) auch nicht ausgeschlossen werden kann.
Demnach musst du ihm die Chance zur Nachbesserung einräumen, wie tandem65 schreibt. Bei dem Riss wird ihm nicht viel anderes als ein Rahmentausch übrig bleiben und da kann es gut sein, dass er auf deinen Vorschlag zur Rückabwicklung (den du ihm ja jetzt schon direkt machen darfst) lieber eingeht.
Du hattest ja schon andere Sachen zu dem Rad geschrieben, da klebt echt die Sch%&ße dran.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Das kann er dir genauso zusagen wie ein Jahr freien Kaffee in seiner Werkstatt . Ist nur ggf. ein Zusatz zu der gesetzlichen Gewährleistung auf Sachmängel, die automatisch besteht und von gewerblichen (im Gegensatz zu einem Geschäft zwischen 2 Privatleuten) auch nicht ausgeschlossen werden kann.
Demnach musst du ihm die Chance zur Nachbesserung einräumen, wie tandem65 schreibt. Bei dem Riss wird ihm nicht viel anderes als ein Rahmentausch übrig bleiben und da kann es gut sein, dass er auf deinen Vorschlag zur Rückabwicklung (den du ihm ja jetzt schon direkt machen darfst) lieber eingeht.
Du hattest ja schon andere Sachen zu dem Rad geschrieben, da klebt echt die Sch%&ße dran.
Zu deinem Schlusssatz kann ich dir nur beipflichten. Genau mein Empfinden.
Sprich Du hast da keinen Rechtsgrund um das einzuklagen, damit ist es eine Frage der Kulanz des Händlers wenn er die Kiste zurücknimmt.
Sehe ich nicht so.
Eher ein satter Betrugsversuch des Händlers.
Wenn der halbwegs schlau ist, hält er die Bälle flach.
Wir hatten ja gleich zu Anfang die Gabel, dann kam die Geschichte mit der Kurbel;- gut, das mag ihm tatsächlich entgangen sein, und nu n gerissenes Tretlagergehäuse.
Wenn mir das jemand hinstellen würde, nachdem ichs gebraucht verkauft hätte, würd ich hübsch die Füsse stillhalten, wenn ichs übersehen hätte (und wenn nicht, sowieso).
Ich glaube, wir hatten das Thema schonmal bei der Kurbel, aber ich sehe die rechtliche Situation weiter wie hier (2. Absatz) dargestellt:
Zitat:
Gewerblich: Kauft man als Verbraucher bei einem Händler beispielsweise ein Auto, kann die Gewährleistung nicht vollkommen ausgeschlossen, sondern maximal auf ein Jahr reduziert werden. Das gilt auch dann, wenn Sie eine anderslautende individuelle Vereinbarung treffen; diese wäre schlichtweg unwirksam.
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Ehe wir an künstlicher Intelligenz herumentwickeln, wieso tun wir nicht erstmal was gegen die natürliche Dummheit?
Sehe ich nicht so.
Eher ein satter Betrugsversuch des Händlers.
Wenn der halbwegs schlau ist, hält er die Bälle flach.
Wir hatten ja gleich zu Anfang die Gabel, dann kam die Geschichte mit der Kurbel;- gut, das mag ihm tatsächlich entgangen sein, und nu n gerissenes Tretlagergehäuse.
Wenn mir das jemand hinstellen würde, nachdem ichs gebraucht verkauft hätte, würd ich hübsch die Füsse stillhalten, wenn ichs übersehen hätte (und wenn nicht, sowieso).
Ich glaube, wir hatten das Thema schonmal bei der Kurbel, aber ich sehe die rechtliche Situation weiter wie hier (2. Absatz) dargestellt:
es streitet doch niemand ab das Björn Gewährleisitung hat ab.
Nur weise ich darauf hin, daß Björn, so wie ich die Sache sehe, noch kein Recht auf Wandlung hat.
Da mit dem Vorwurf auf Betrug zu kommen wird die Lage sicherlich nicht entspannen.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
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Ein Betrugsvorwurf ist erstmal ein zu beweisender Vorwurf, selbst wenn er einem ins Auge sticht. Kann man als verstärkendes Argument sicher einfließen lassen, aber aus dem Vorwurf ergibt sich zunächst null Anspruch. Darüber entscheiden bei auseinandergehenden Ansichten andere.
Würde an Björns Stelle auch mit dem Gewährleistungshämmerchen und dem Wunsch auf Rückabwicklung beginnen und nicht gleich mit der Betrugskeule kommen.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Die Werkstatt kann auch einfach behaupten, der Riss durch die nicht sachgerechte Demontage des Tretlagers entstand. In diesem Fall guckt man erst einmal ganz dumm aus der Wäsche.