Also die Lizenz sieht man ja gar nicht, ausser dass sie auf der Anmeldung als ausgewählt vermerkt ist.
Nur der Startpassinhaber bekommt von der DTU jedes Jahr den Startpass, die Tageslizenz ist somit einfach nur eine Abgabe an den Verband womit dieser auch die Athleten versichert, die keinen Startpass haben.
Da der Veranstalter die Veranstaltung nicht genehmigen lässt, muss er die Gebühr rein formal auch nicht an die DTU/hier NRWTV abführen, darf sie dann aber natürlich auch nicht kassieren. Ich lehne mich glaube ich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn ich behaupte, nach dem Streit wird Jeschke wohl kaum freiwillig und ohne Gegenleistung (Genehmigung und Versicherung) die Verbandsabgabe zahlen. er darf ja auch eine eigene Versicherung für alle abschließen, oder eben nicht, wenn angekündigt. Aber er gauckelt vor die Nichtstartpassinhaber seien über die DTU versichert indem sie die Tageslizenz kauften und die Startpassinhaber sind bei jeder genehmigten Veranstaltung sowieso versichert.
Woraus der Veranstalter nun was bezahlt muss er ja nicht offenlegen, er kann die KaRis auch aus den Startgebühren bezahlen, wenn ihm das beliebt. Nur die Verwendung der kassierten Tageslizenzen ist gebunden, nämlich als Verbandsabgabe und dient der Versicherung der Nicht Startpassinhaber und der Genehmigung der Vernastaltung, und wahrscheinlich auch für die KaRis, das weiß ich aber ausdrücklich nicht genau
wenn euch das ankotzt, dann starte einfach nicht in köln, so wie ich!
+1
Und meine Freundin auch nicht +1
(ist lieber bei der Challenge Walchsee zum selben Termin).
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ich fand den Wettkampf in Köln vorher für mich schon uninterssant, wegen der miserablen Organisation (Streckenabsperungen, Gefahrenpunkte, Wechselzone...) aber nun werde ich sicherlich einen großen Bogen um die anderen (durchaus interessanten) Konzepte machen.
Verstehe ich das richtig, dass die Veranstalterabgabe in dem Urteil grundsätzlich in Frage gestellt wird, da/wenn es keine adäquate Gegenleistung gibt und alles außer großen Verbandswettkämpfen eigentlich eh außerhalb der Verbände ablaufen könnte/sollte?
Exakt so habe ich das auch verstanden. Und offen gesagt: Ich finde, dass ist eine RICHTIG dreiste Aussage!
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Zitat:
Zitat von captain hook
Heute wird ja schon zum Bikefitter gerannt, bevor man überhaupt weiß, wie man ne Kurbel im Kreis dreht.
Vielleicht müsste ein Jurist die Zusammenhänge erklären. Denn "normale" Leute blicken durch so etwas nicht durch.
Ich als Laie verstehe das so:
Im Prinzip ist erst mal ausdrücklich nur entschieden worden, dass der Verband nicht öffentlich mit Sperren drohen darf.
Zu dieser Entscheidung ist es gekommen, da der Verband zum Einen ein Konkurrent ist (da selber Veranstalter) und zum anderen für die Teilnehmergebühren (hier:20000EUR) keine Gegenleistung erbracht wird/wurde. Welche Art von Gegenleistung zu erbringen ist, wurde nicht festgelegt.
Interessant wäre ein Urteil zu dem Thema, wenn tatsächlich nachher Sperren verhängt werden...
Denn dieser Vorgang an sich ist ausdrücklich nicht behandelt worden.
Wenn es so weiter geht und weder Sperren verhängt werden können noch Gebühren eingezogen werden können, müsste man entweder Anarchie ausrufen oder grundsätzlich das ganze Gerüst der Genehmigungen und den zugehörigen Ordnungen neu aufsetzten.
Zum einen schießt sich der Verband durch den T3 tatsächlich hier ein kleines Eigentor. Wenn der Verband Ausrichter wird, dann steht er tatsächlich im Konkurrenzverhältnis.
Zum anderen verstehe ich aber nicht, wieso der Verband keine glaubhafte Gegenleistung darstellen konnte. Nehmen wir doch z.B. die Ausbildung der KRs, deren Bereitstellung, die Bereitstellung des Regelwerkes u.a. Ausserdem war Köln doch 2011 Dt. Meisterschaft, oder?
Weiterhin wurde aber dem Verband ja nur die Bekanntgabe der Möglichkeit der Sperre verboten, nicht aber das Sperren an sich. Das sollte nun ja wohl das Mittel der Wahl sein. BTW.: Gibt es denn keinen Veranstaltervertrag aus dem Jahr 2011, in dem die Zahlung festgeschrieben ist.
Ach, bin ich im übrigen der einzige, der die Vertretung der Jeschke and Friends durch die Kanzlei Eckert-Wisser delikat findet?
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Rule #42: Ones should only run if being chased. And even then, one should only run fast enough to prevent capture.
Nehmen wir doch z.B. die Ausbildung der KRs, deren Bereitstellung, die Bereitstellung des Regelwerkes u.a. Ausserdem war Köln doch 2011 Dt. Meisterschaft, oder?
DTU-KR wurden bezahlt, NRWTV-KR wurden nicht gesehen.