Bei der Nada-Bonn ist es mit "einschließlich" übersetzt. Ausserdem verbietet (seit wann?) auch M2, Abs. 3 die Methoden Franke´s.
Folgende Methoden sind verboten:
1. Blutdoping einschließlich der Anwendung von eigenem, homologem oder heterologem Blut oder Produkten aus roten Blutkörperchen jeglicher Herkunft.
M2. CHEMISCHE UND PHYSIKALISCHE MANIPULATION
Folgende Methoden sind verboten:
3. Die sukzessive Entnahme, Manipulation und Wiederzufuhr von Vollblut, ganz gleich in welcher Menge, in das Kreislaufsystem.
Bei der Nada-Bonn ist es mit "einschließlich" übersetzt. Ausserdem verbietet (seit wann?) auch M2, Abs. 3 die Methoden Franke´s.
Folgende Methoden sind verboten:
1. Blutdoping einschließlich der Anwendung von eigenem, homologem oder heterologem Blut oder Produkten aus roten Blutkörperchen jeglicher Herkunft.
M2. CHEMISCHE UND PHYSIKALISCHE MANIPULATION
Folgende Methoden sind verboten:
3. Die sukzessive Entnahme, Manipulation und Wiederzufuhr von Vollblut, ganz gleich in welcher Menge, in das Kreislaufsystem.
-qbz
Das ist die aktuelle Fassung,, bei der der Paragrapf M2.3 neu hinzugekommen. Darum habe ich ja bewusst in den Posts oben die alte WADA-Liste zitiert. Denn auch gemäß der alten Fassung war Eigenblutbehandlung ganz klar verboten und im mindesten anzeige- und genehmigungspflichtig.
Warum wurde dann der Österreicher Mayer nach (behaupteter) UV-Behandlung österreichischer Langläufer in Lake Placid gesperrt (ebenso wie die damals betroffenen Sportler) und vier Jahre später in Turin zwei östrreichische Biathleten, die sich ebenfalls hinter der UV-Schutzbehauptung versteckten?
Warum wurde dann der Österreicher Hans Mayer nach (behaupteter) UV-Behandlung österreichischer Langläufer in Lake Placid gesperrt (ebenso wie die damals betroffenen Sportler) und vier Jahre später in Turin zwei östrreichische Biathleten, die sich ebenfalls hinter der UV-Schutzbehauptung versteckten?
wenn du immer so gut recherchierst, sind deine beiträge mit vorsicht zu geniessen ;-)
Der Artikel auf radsportnews.com ist definitiv falsch, da sie schreiben:
" Die Welt Anti Doping Agentur WADA hat die Angaben des niederländischen Teams Porject 1t4i bestätigt, wonach die UV-Blutbehandlung, der sich unter anderem auch Marcel Kittel und Patrick Gretsch am Olympiastützpunkt Erfurt unterzogen hatten, erst seit Januar 2011 auf der WADA-Verbotsliste steht."
Das ist definitiv verkehrt. Die WADA hat lediglich bestätigt, dass der Paragraph 2.3 neu hinzugekommen ist, der eine vorher bereits verbotene Methode nochmals so explizit anspricht, dass es jetzt auch jeder Idiot versteht, der nicht weiß, was homologe oder heterologe blutzubereitungen sind (und zu faul ist, dies bei Google oder in einem Lexikon nachzuschlagen), die auch in der alten Fassungen gemäß M1.1 verboten waren.
Die Ergänzung ist richtig, denn die WADA-Liste sollte so klar formuliert sein, dass sie auch von Sportlern ohne Meidizinstudium erfasst werden kann.
Aber von Medizinern kann man erwarten, dass sie auch mit der alten Fassung keine Verständnisschwierigkeiten hatten. Und wenn es mal Unklarheiten gibt, kann man problemlos bei der NADA anfragen, was Franke bewusst unterlassen hat, weil er natürlich genau wusste, was er tat.