Das ist nicht richtig. Die Vereine und Verbände handeln autonom. Die inhaltliche Überprüfung der Entscheidung von Verbandsgerichten durch ordentliche Gerichte ist unzulässig. Das Gericht überprüft nur die Einhaltung elementarer rechtsstaatlicher Normen.
Grüße,
Arne
klar, die staatlichen Gerichte können nur überprüfen, ob sich die Verbände im Einzelfall an die Statuten, Satzungen, internen Regeln halten und z.B. Willkür ausschliessen. Ich bleibe aber bei meiner Meinung, dass ein entschiedeneres Vorgehen in den Verbänden den Rechtsstaat nicht schmälern, opfern würde und die Sportgerichtsbarkeit (Sperren z.B.) nicht dieselben Massstäbe anlegen kann wie ein ordentliches Gericht. (es fehlen (zu Recht) ja auch die Möglichkeiten einer Ermittlungsbehörde).
Vielleicht wird es deutlicher, wenn man die Überschrift mit betrachtet:
"M1. ENHANCEMENT OF OXYGEN TRANSFER
The following are prohibited:
1. Blood doping, including ..."
Wenn es nicht den Sauerstofftransport verbessert, ist es m.E. kein Blutdoping.
...[/url]?
Die Überschrift dient m.E. nur dazu, um eine thematische Gliederung ind die Liste zu bringen. Für eine dopingverurteilung ist es unwichtig, ob der Nachweis einer verbotenen Methode oder der Nachweis einer verbotenen Substanz auch tatsächlich die in der Überschrift des entsprechenden Abschnitts angegebene Dopingzweck erreicht hat.
Die Überschrift S6 lautet z.B. Stimulantien. Wenn man bei einem Athleten irgendeine der danach aufgelisteten verbotenen substanzen in einer noch so geringen dosierung findet, gilt er als positiv, egal ob er nun von der Substanz profitiert hat oder nicht.
Dieter Baumann hat ja eine Zeit lang bei seinem Prozess auch argumentiert, dass die sehr geringe Nandrolon-Menge, die bei ihm nachgewiesen wurde, keinen anabolen Effekt gehabt hätte, aber das ist letztlich völlig irrelevant.
Zu deiner zweiten Frage: UV-Strahlen haben ganz sicher eine wirkung auf lebende Zellen (und davon gibt es im blut ja bekanntlich genug), darum werden sie ja auch z.B. zur Entkeimung von Trinkwasser erfolgreich eingesetzt, indem sie die dort enthaltenen Bakterien abtöten. Das Ganze dürfte halt eine Frage der Dosis sein.
Von daher halte ich es auch für nicht ausgeschlossen, dass sie die roten blutkörperchen von Pechstein so geschädigt haben, dass sie ihre Form verändert haben und anschließend mehrere Gutachter in die Irre geführt wurden.
Vielleicht wird es deutlicher, wenn man die Überschrift mit betrachtet:
"M1. ENHANCEMENT OF OXYGEN TRANSFER
The following are prohibited:
1. Blood doping, including ..."
Wenn es nicht den Sauerstofftransport verbessert, ist es m.E. kein Blutdoping.
Lese ich in der anderen Richtung ...
1. Definition Blutdoping mittels "including"
2. Alles Aufgezählte ist verboten ... "are prohibited"
3. Alles Aufgezählte verstehen wir als "Enhancement of ..."
Was wäre, wenn jemand EPO benutzt, und es bei ihm aus irgendwelchen Gründen keine Verbesserung bewirkt ... ist es dann kein Doping mehr und erlaubt ... ?
Zu deiner zweiten Frage: UV-Strahlen haben ganz sicher eine wirkung auf lebende Zellen (und davon gibt es im blut ja bekanntlich genug), darum werden sie ja auch z.B. zur Entkeimung von Trinkwasser erfolgreich eingesetzt, indem sie die dort enthaltenen Bakterien abtöten. Das Ganze dürfte halt eine Frage der Dosis sein.
Von daher halte ich es auch für nicht ausgeschlossen, dass sie die roten blutkörperchen von Pechstein so geschädigt haben, dass sie ihre Form verändert haben und anschließend mehrere Gutachter in die Irre geführt wurden.
Das war ja nur meine Nebentheorie.
Haupttheorie ist:
Zitat:
Zitat von LidlRacer
Jetzt hab ich aber mal ne Theorie zum Wirkmechanismus:
Dass die UV-Bestrahlung die Funktion der roten Blutkörperchen direkt verbessert, kann ich mir auch kaum vorstellen. Wie Hafu schon sagt, dürften diese wohl eher geschädigt werden.
Dann wäre für mich der Gedanke naheliegend, dass der Körper diese als geschädigt erkennt und zum Ersatz neue produziert. Und aus irgendwelchen Gründen produziert er mehr neue als geschädigt sind. Oder vielleicht sind sie auch nur scheinbar geschädigt, funktionieren aber trotzdem noch und es werden trotzdem zusätzliche produziert.
Das hab ich mir jetzt mal als Nicht-Mediziner aus den Fingern gesogen. Gelesen hab ich darüber bisher nix.
Wenn das so wäre, dann wäre es wohl tatsächlich Blut-Doping.
Da steht zunächst mal, dass Blut-Doping verboten ist. Und dann werden noch verschiedene Formen davon aufgezählt.
Es gibt hier ja mindestens einen Juristen, der im englischen Sprachraum tätig ist/war. Wie übersetzt man denn hier..
Zitat:
The following are prohibited:
1. Blood doping, including the use of autologous, homologous or heterologous blood or red blood cell products of any origin.
2. ...
..das "including"? Wird das im deutschen Juristenslang dann ein "insbesondere" und bedeutet folglich so viel wie "jetzt folgt eine vollständige Aufzählung", sprich eine Definitionsliste?
Was wäre, wenn jemand EPO benutzt, und es bei ihm aus irgendwelchen Gründen keine Verbesserung bewirkt ... ist es dann kein Doping mehr und erlaubt ... ?
Nein. Hier geht es um Methoden (deshalb M1), Epo ist eine verbotene Substanz (unter S2).