wenn ein hempel 4 jahre bekommt, davon zwei rückwirkend, und dann noch ne reduzierung, finde ich 3 jahre schon ok. immerhin ist es 50% über dem mindeststrafmaß, welches leider viel zu oft verhängt wird.
Und mit 19 darf man noch Charakterschwäche erwarten. Betrunken von ner Party heimfahren,... es gibt nen Haufen Dinge, die wohl die meisten von uns in jungen Jahren gemacht haben und heute wohl nicht mehr machen würden.
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Triathlon: Nicht das Erreichte zählt; das Erzählte reicht!
bedenklicher finde ich es da schon, dass bereits junge athleten bar jeglichen talents scheinbar überzeugt sind, dass es ganz normal sei, sich irgendwas reinzupfeifen.
aber gut, wenn ich mir die Pumpis mit ihren hochroten Birnen anschaue...
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Triathlon: Nicht das Erreichte zählt; das Erzählte reicht!
Nochmal kurz ein paar ergänzende Infos aus medizinischer Sicht, weil sich derzeit viele journalistische Artikel zur "Causa UV-Betrahlung durch Erfurter Sportmediziner" viel zu sehr um die Frage drehen, ob man durch die UV-bestrahlung eine nennenswerte Leistungssteigerung erreicht:
1. Dass die UV-Bestrahlung entnommenen Blutes gemäß WADA-Code verboten ist, ist unbestritten! (von daher ist es eigentlich unnötig, sich überhaupt die Frage zu stellen, ob sich die Sportler mit der Methode einen Vorteil verschafft haben).
2. Mit genau demselben Instrumentarium, mit dem eine UV-Bestrahlung vorgenommen wird, kann man auch klassisches Blutdoping betreiben, der Unterschied liegt einzig und allein im Zeitpunkt der Rücktransfusion des entnommenen Blutes.
Bei der UV-Behandlung bekommt der Sportler sein Blut noch am selben Tag oder einen Tag später zurück, so dass der Hb-Gehalt im wesentlichen unverändert bleibt.
Wenn man dagegen das Vollblut nur ein bis zwei Wochen bei 4°C kühlt (es ist bis zu 35 Tagen haltbar, v.a. wenn man mit einer Zentrifuge ein erythrozytenkonzentrat herstellt)), bevor man es dem Sportler zurück transfundiert, ist in dieser Zeit der Hb-Wert des Sportlers nach Entnahme bereits angestiegen (wg. endogener Epo-Ausschüttung) und mit der Rücktransfusion bekommt man "übernormale" Werte (=nicht nachweisbares Blutdoping)!
Von daher ist es mehr als plausibel, anzunehmen, dass die vermeintliche UV-Bestrahlung zur Infektprophylaxe eine reine Schutzbehauptung war/ ist und es sich bei den jetzt bekannt gewordenen Fällen um klassisches Blutdoping gehandelt hat.
Dass der Fall schon seit 1 Jahr der NADA bekannt ist und bis jetzt erst bei ein oder zwei Sportlern ein Verfahren eingeleitet wurde (eine davon wg. Selbstanzeige eines betroffenen Sportlers) obwohl viel mehr Namen bekannt und belegt sind) ist natürlich ein sportpolitischer Skandal ohnegleichen!!
Nochmal kurz ein paar ergänzende Infos aus medizinischer Sicht, weil sich derzeit viele journalistische Artikel zur "Causa UV-Betrahlung durch Erfurter Sportmediziner" viel zu sehr um die Frage drehen, ob man durch die UV-bestrahlung eine nennenswerte Leistungssteigerung erreicht:
1. Dass die UV-Bestrahlung entnommenen Blutes gemäß WADA-Code verboten ist, ist unbestritten! (von daher ist es eigentlich unnötig, sich überhaupt die Frage zu stellen, ob sich die Sportler mit der Methode einen Vorteil verschafft haben).
2. Mit genau demselben Instrumentarium, mit dem eine UV-Bestrahlung vorgenommen wird, kann man auch klassisches Blutdoping betreiben, der Unterschied liegt einzig und allein im Zeitpunkt der Rücktransfusion des entnommenen Blutes.
Bei der UV-Behandlung bekommt der Sportler sein Blut noch am selben Tag oder einen Tag später zurück, so dass der Hb-Gehalt im wesentlichen unverändert bleibt.
Wenn man dagegen das Vollblut nur ein bis zwei Wochen bei 4°C kühlt (es ist bis zu 35 Tagen haltbar, v.a. wenn man mit einer Zentrifuge ein erythrozytenkonzentrat herstellt)), bevor man es dem Sportler zurück transfundiert, ist in dieser Zeit der Hb-Wert des Sportlers nach Entnahme bereits angestiegen (wg. endogener Epo-Ausschüttung) und mit der Rücktransfusion bekommt man "übernormale" Werte (=nicht nachweisbares Blutdoping)!
Von daher ist es mehr als plausibel, anzunehmen, dass die vermeintliche UV-Bestrahlung zur Infektprophylaxe eine reine Schutzbehauptung war/ ist und es sich bei den jetzt bekannt gewordenen Fällen um klassisches Blutdoping gehandelt hat.
Dass der Fall schon seit 1 Jahr der NADA bekannt ist und bis jetzt erst bei ein oder zwei Sportlern ein Verfahren eingeleitet wurde (eine davon wg. Selbstanzeige eines betroffenen Sportlers) obwohl viel mehr Namen bekannt und belegt sind) ist natürlich ein sportpolitischer Skandal ohnegleichen!!