Im Text der Sportordnung steht nichts über die Ausrichtung dieses Rahmens, also, dass die Seiten des Rahmens waagrecht bzw. senkrecht verlaufen mussen, also die 30cm horizontal bzw. Vertikal zu messen sind. Das ist nur in der Zeichnung so dargestellt. Was ist da massgebend? Könnte ich den 30*30-Rahmen auch schräg ansetzen, also in Bennis Fall z.B. so, dass eine Kante ungefähr der zum Reifen weisenden Unterkante der Box folgt? Oder zählt die Box als „im Rahmen integriert“?
M.
Naja … da steht, dass die Regeln für das Heck von der Sattelstütze entgegen der Fahrtrichtung gemessen werden.
Bei meinem Scott Plasma 6 habe ich die selbe Scheiße mit FlaH und Werkzeugbox (alles serienmäßig).
Ich habe ja nen deutschen Veranstalter angeschrieben (wo ich schon gemeldet bin) und gefragt wie sie das in der SpO niedergeschriebene sehen? Zuerst kam ne echt freche Antwort, ich solle doch in der SpO schauen. Auf meinen Hinweis, dass genau dieses Dokument die Sorge für mein Kümmernis ist, kam dann die normale Antwort: Dafür ist der Einsatzleiter der DTU zuständig, darauf hat der Veranstalter keinen Einfluss. Ok, erwartnar und verständlich. Akzeptiert.
Daraufhin habe ich bei der DTU nachgefragt: Mir wurde in einem Zweizeiler der Link auf das (alte) DTU Statement Video nach der Ende Februar Veröffentlichung geschickt. Das sei die Aussage. Auf meine Rückfrage nach einem Ansprechpartner bzgl. des Regelwerks/Sportordnung habe ich keine Antwort mehr bekommen.
Ich denke nun ernsthaft darüber nach bei keinem DTU Rennen mehr zu starten. Das haut natürlich die gesamte Planung des Jahres durcheinander, aber ich fühle mich grad echt verarscht.
P.S. Von „im Rahmen integriert“ ist nur bei Getränkesystemem die Rede. Nicht bei Werkzeugboxen.
Naja … da steht, dass die Regeln für das Heck von der Sattelstütze entgegen der Fahrtrichtung gemessen werden.
Wenn man Regeln für das "Heck" erlässt, macht es natürlich Sinn, vorab zu definieren, was das "Heck" ist. Das ist damit getan worden. Wenn also jetzt jemand einen Flaschenhalter von der Sattelstütze nach vorne ragend montieren würde, ist das laut Definition nicht am Heck. Würde zugegeben sehr seltsam aussehen, wäre aber vom Regelwerk nicht erfasst, da nicht zum Heck gehörend und auch nicht am Oberrohr oder Lenker befestigt.
Als Bezugslinie für das 30*30-Quadrat taugt diese Definition aber vermutlich nicht, weil die Sattelstütze schonmal geneigt ist und auch nicht klar ist, an welchem Ende man ansetzen sollte. Insofern ist eben die Frage, ob der Rahmen komplett hinter der Sattelstütze sein muss (eher nicht, sonst müsste man am oberen Ende der Sattelstütze ansetzen) und ob man den Rahmen solange drehen darf, bis alle Flaschenhalter reinpassen.
Zitat:
Zitat von Helmut S
P.S. Von „im Rahmen integriert“ ist nur bei Getränkesystemem die Rede. Nicht bei Werkzeugboxen.
Ja, stimmt. Welches Rad hat den im Rahmen integrierte Trinksysteme hinter dem Sattel?
Ja...da wollte man Besitzer des Specialized Shiv (zu dt. etwa "Der Pizzabote") nicht vollends demoralisieren....(wobei es ja durchaus erfolgreich war im Amateurbereich).
Wenn man Regeln für das "Heck" erlässt, macht es natürlich Sinn, vorab zu definieren, was das "Heck" ist. Das ist damit getan worden.
Naja … das wäre schön. Sie haben aber nicht definiert was das Heck ist, sondern nur wo die Regeln für das Heck gelten. What the hack a Heck might be Mit Begriffsbestimmungen haben die es sowieso nicht so bei der DTU.
Ich sehe das mit der Bezugslinie schon auch so wie du. Ebenso die Sache mit der Sattelstütze.
Ich wollte nur anmerken, dass es in dem Kontext das Wort Fahrtrichtung gibt und ggf. ein KaRi daraus schließen könnte: Wenn die Regeln für das Heck in Fahrtrichtung gelten, dann gilt auch die Ausrichtung der Box in Fahrtrichtung, denn die Box ist eine Regel.
Apropos Sattelstütze: Ich könnte die ja beim Check-in ca. 10cm nach unten schieben, dann würden Box und FlaHa auch in ein horizontal ausgerichtetes 30x30cm Quadrat passen
Naja … da steht, dass die Regeln für das Heck von der Sattelstütze entgegen der Fahrtrichtung gemessen werden.
Bei meinem Scott Plasma 6 habe ich die selbe Scheiße mit FlaH und Werkzeugbox (alles serienmäßig).
Ich habe ja nen deutschen Veranstalter angeschrieben (wo ich schon gemeldet bin) und gefragt wie sie das in der SpO niedergeschriebene sehen? Zuerst kam ne echt freche Antwort, ich solle doch in der SpO schauen. Auf meinen Hinweis, dass genau dieses Dokument die Sorge für mein Kümmernis ist, kam dann die normale Antwort: Dafür ist der Einsatzleiter der DTU zuständig, darauf hat der Veranstalter keinen Einfluss. Ok, erwartnar und verständlich. Akzeptiert.
Daraufhin habe ich bei der DTU nachgefragt: Mir wurde in einem Zweizeiler der Link auf das (alte) DTU Statement Video nach der Ende Februar Veröffentlichung geschickt. Das sei die Aussage. Auf meine Rückfrage nach einem Ansprechpartner bzgl. des Regelwerks/Sportordnung habe ich keine Antwort mehr bekommen.
Ich denke nun ernsthaft darüber nach bei keinem DTU Rennen mehr zu starten. Das haut natürlich die gesamte Planung des Jahres durcheinander, aber ich fühle mich grad echt verarscht.
P.S. Von „im Rahmen integriert“ ist nur bei Getränkesystemem die Rede. Nicht bei Werkzeugboxen.
Ich habe keine Antwort auf meine Mailsseitens der DTU erhalten...was soll ich sagen...
Naja … das wäre schön. Sie haben aber nicht definiert was das Heck ist, sondern nur wo die Regeln für das Heck gelten. What the hack a Heck might be Mit Begriffsbestimmungen haben die es sowieso nicht so bei der DTU.
Stimmt. Wie geschrieben: Von der Formulierung fand ich die erste Fassung besser, auch wenn für bestimmte Räder nicht klar war, ob sie unter diese Regelungen gefallen wären. Jetzt ist mehr erlaubt, dafür sind die Formulierungen ungenauer.
Wenn wir schon bei Spitzfindigkeiten sind (sorry, berufsbedingt):
Bezüglich der Systeme am Lenker: maximal 25cm in Richtung des Sattels ist im besten Fall ungenau, eigentlich sogar falsch. Welche Richtung hat denn der Sattel? Korrekt wäre in Richtung zum Sattel.
Zitat:
Zitat von Helmut S
Apropos Sattelstütze: Ich könnte die ja beim Check-in ca. 10cm nach unten schieben, dann würden Box und FlaHa auch in ein horizontal ausgerichtetes 30x30cm Quadrat passen
Und kurz vor der 2. Wechselzone schnell die Schraube lösen, damit die Sattelstütze bei Nachwettkampfkontrollen auch wieder unten ist. Im Rennen fährt dann ein Kampfrichter mit entsprechendem Rahmen nebenher und peilt, ob das passen könnte.
Stimmt. Wie geschrieben: Von der Formulierung fand ich die erste Fassung besser, auch wenn für bestimmte Räder nicht klar war, ob sie unter diese Regelungen gefallen wären. Jetzt ist mehr erlaubt, dafür sind die Formulierungen ungenauer.
Wenn wir schon bei Spitzfindigkeiten sind (sorry, berufsbedingt):
Bezüglich der Systeme am Lenker: maximal 25cm in Richtung des Sattels ist im besten Fall ungenau, eigentlich sogar falsch. Welche Richtung hat denn der Sattel? Korrekt wäre in Richtung zum Sattel.
Und kurz vor der 2. Wechselzone schnell die Schraube lösen, damit die Sattelstütze bei Nachwettkampfkontrollen auch wieder unten ist. Im Rennen fährt dann ein Kampfrichter mit entsprechendem Rahmen nebenher und peilt, ob das passen könnte.
M.
Naja, ich finde Deine "Spitzfindigkeiten" absolut angebracht. Man hat hier mit heisser Nadel nachgebesert...wenn man das jetzt so beibehält wird es sicherlich massiven Ärger geben...
So wie ich die Regeln interpretiere, ist es jetzt wieder erlaubt über die Lenkachse hinaus, flaschen zu positionieren? wenn ja, dann ist das die einzige Regel, die ich sennvoll fand, denn die Flaschen verursachen beim einlenken dann choas an den Beinen und das sehe ich schon als Sicherheitsrisiko an...vielleicht hab ich es auch überlesen :-)
Wie isses eigentlich mit Einsprüchen, wenn also ein Mitbewerber nachweislich mit nicht DTU konformem Setup mit Glückslos beim KARI, mir nen Platz für ne Quali oder Podium wegnimmt (wird bei mir nie passieren :-)
Wie isses eigentlich mit Einsprüchen, wenn also ein Mitbewerber nachweislich mit nicht DTU konformem Setup mit Glückslos beim KARI, mir nen Platz für ne Quali oder Podium wegnimmt (wird bei mir nie passieren :-)