Der Begriff "Pranger" ist in diesem Zusammenhang völlig deplaziert.
ich habe in dieser Diskussion schon mehrfach dargelegt, dass ich die Veröffentlichung von Täternamen und Tatdetails zur Durchsetzung der Strafe nicht für notwendig halte. Es dient also nur zur Erhöhung der Strafe, und ich finde es zulässig, den Begriff Pranger für eine Maßnahme zu verwenden, die nur dazu dient, den Täter öffentlich zu diskreditieren.
Edith sagt noch, dass sie trotzdem selber versucht, Begriffe wie "Bashing" oder "Pranger" zu vermeiden, weil dann viel Energie in der Diskussion damit verschwendet wird, ob dieser oder jener Begriff denn nun zulässig ist oder nicht.
Zitat:
Zitat von Scotti
Dass das Zitieren einer schriftliche Bekanntmachung als "zivilrechtlich bedenklich" bezeichnen wird halte ich doch für sehr gewagt.
das habe ich nicht geschrieben: Ich warne davor, dass man damit auch Reaktionen fördert, die das sein könnten:
Zitat:
Zitat von chris.fall
Mein Punkt ist, dass sich jemand, der den Namen und die Details weiter verbreitet, damit die Sperre auch durchgesetzt wird, sich zum ausführenden Organ macht. Das ist nicht seine Aufgabe. Und er entscheidet selber, ob und in welchem Umfang er das tut ("Ach, der hat nur ..., da sage ich dann nichts") Auch das ist nicht seine Aufgabe. Die Wirkung mag in dem Fall, über den wir hier diskutieren, sehr überschaubar sein. Trotzdem ist damit ein Anfang gemacht, der dann lauter Hilfssheriffe auf den Plan ruft.
Zitat:
Zitat von chris.fall
Denn wenn ich diesen Regelverstoß zulasse, lasse ich es zu, dass jeder eigenmächtig entscheidet, wie er Dopingvergehen ahndet: Der Eine findet es dann in Ordnung, sachlich den Name und die Fakten zu nennen, weil das ja ohnehin öffentlich einsehbar ist, der Nächste kommentiert diesen Sachverhalt dann, und es findet sich schließlich auch garantiert jemand, der Dinge sagt oder tut, die zivilrechtlich von Belang sind.
Zitat:
Zitat von Scotti
Nochmal die Frage an chris.fall:
Willst du ein Feld beim Anmelden haben, dass dein Name nur in positivem Zusammenhang genannt werden darf?
Ich dachte, dass sich die Antwort aus meinen bisherigen Postings ergibt:
Nein, dass will ich nicht.
Wer öffentlich an einem Wettkampf teilnimmt, muss natürlich auch damit leben, dass die Ergebnisse - seien sie positiv oder negativ - öffentlich sind. Dem viel zitierten Fußballer wird ja auch vor einem Millionpublikum die rote Karte gezeigt. Damit ist es dann aber auch gut.
Der Begriff "Pranger" ist in diesem Zusammenhang völlig deplaziert.
noch etwas: Dieser Begriff wurde nicht von Wolfgang in die Diskussion eingebracht, sondern vom TE. Er wollte heraus finden, wie viele Leute diese Maßnahme, die er selber ablehnt, für legitim halten.
Erschreckenderweise halten das bis jetzt neun Teilnehmer der Umfrage für richtig. Sie brauchen dafür noch nicht einmal Details.
Ich wäre für eine 6 Jahre Sperre.
Für die meisten (Profis) würde das ein sportliches k.o. bedeuten, ob es hilft - keine Ahnung.
An den Pranger stellen sich die Täter ja im Grunde selbst.
Wäre die Frage an mich gerichtet und sollte ich sie ohne Bezug zu einer bestimmten Person in vier Worten beantworten, so würde ich sagen:
Weil es A....löcher sind.