Whataboutdism funktioniert eben wunderbar in alle Richtungen. Ich finde es famos wie man so ein schreckliches Verbrechen mit Alltagskriminalität, die nun tatsächlich jede Gesellschaft mit sich bringt und ertragen muss, relativieren kann.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
Es ist etwas bürokratisch: Der Sprecher der Ausländerbehörde Hamburg, Florian Käckenmester, sagte: "Er muss formell einmal kurz ausreisepflichtig werden, deswegen steht auch die Abschiebungsandrohung in dem Bescheid. Sie wird aber in diesem Fall nicht durchgesetzt werden, weil ihm die Erteilung einer anderen Aufenthaltserlaubnis zugesichert wurde."
Ich kenne Yigit nicht, aber er kommt mir etwas paranoid vor: Yigit selbst dagegen spricht von einer "Falle". Er wolle die neue Aufenthaltserlaubnis nicht in Anspruch nehmen, weil sie für ihn Nachteile im Vergleich zur alten Aufenthaltsgenehmigung bringe. "Damit werden mir meine Rechte genommen." Er müsse sich zum Beispiel mit der neuen Aufenthaltserlaubnis in kürzeren Abständen um eine Erneuerung der Erlaubnis bewerben. "Sie wollen mich loswerden", sagt er.
Es steht dem Herrn Yigit frei, sich in jedem anderen Land der Welt um einen Schutzstatus als Asylsuchender zu bemühen, falls er sich von der deutschen Bürokratie in eine "Falle" gelockt fühlt.
Jeder Asylsuchende behält auch bei Gewährung eines Aufenthaltstitels seine Staatsbürgerschaft und auch seinen Pass. Noch nie so einen paranoiden Blödsinn gelesen. Insbesondere als Türke, ist es in Deutschland recht einfach einen Aufenthaltsstatus zu bekommen, der einem sogar die Erwerbstätigkeit gestattet. Das hat mit Asylverfahren nur nicht mehr zu tun.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
Der Verwaltungsgerichtshof Kassel bestätigte die Kündigung eines Beamten auf Probe durch das Land Hessen. Der Beamte bekam die Kündigung deswegen:
"Am 20. April 2016 hatte er in einem sozialen Netzwerk "einer der bedeutendsten Personen der deutschen Geschichte" zum Geburtstag gratuliert, wie es in dem Eintrag wörtlich heißt. Weiter schrieb er an Hitler gerichtet: "Egal wie laut die Menschen heute gegen Dich hetzen, für viele Deutsche warst Du das Vorbild schlechthin, und auch ich bekenne mich heute zu Dir."
Holocaustleugner:
In München wurde ein Holocaustleugner und aktiver Propagandist der Reichsbürger zu einer mehrjährigen Haftstrasse verurteilt. Seine von ihm produzierten Videos im Internet, in denen er den Holocaust als "grösste Lüge der Geschichte" bezeichnet und in denen er gegen Juden und Flüchtlinge hetzt, sollen über 165 000 mal aufgerufen worden sein.
".... Am Freitagabend verurteilte das Gericht Alfred S. schließlich nach fast viermonatigem Prozess wegen Volksverhetzung und des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis, seine Schwester wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft. Sie gelten wegen ihrer Zeit in U-Haft als verbüßt. Unter Jubel der Zuschauer verließ Monika S. den Gerichtssaal als freie Frau.
Die Richter folgten weitgehend der Anklage. Die Videos hätten das Gericht fassungslos gemacht, begründete der Richter das harte Urteil und sprach von "tiefen Abgründen". Alfred S. zeige keinerlei Reue. Außerdem ist er einschlägig vorbestraft, wurde im Mai in Dresden wegen Volksverhetzung verurteilt. 2017 hatte er bei einer Rede vor 200 Zuhörern anlässlich des Bombardements Dresdens im Zweiten Weltkrieg Verbrechen der Nazis verharmlost.
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Der Prozess wirft ein Schlaglicht auf die offenbar immer bessere Vernetzung von "Reichsbürgern" und Antisemiten. Zumeist waren die Zuschauerbänke während des Verfahrens voll mit Gesinnungsgenossen von S., der sich zum Justizopfer stilisierte. ......" muenchen-holocaustleugner-alfred-s-zu-haftstrafe-verurteilt
Solange Polizei und die Gerichte so konsequent wie in diesen beiden Fällen gegen öffentliche Propaganda bekennender Nazis vorgehen, ist DE noch nicht für die Demokratie verloren.
"Nach Angaben der Hamburger Ausländerbehörde wurde Yigits Antrag auf eine Verlängerung seiner befristeten Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt seien. Diese Ablehnung sei "standardmäßig" auch mit einer Ausreiseaufforderung verbunden. Aus dem Bescheid, der tagesschau.de vorliegt, geht allerdings hervor, dass Yigit eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt wird.
"Diese Vorgehensweise hat die zuständige Ausländerbehörde mit Herrn Y. und seinem Rechtsanwalt im Vorfeld so abgesprochen. Herr Y. hat somit keine Ausweisung erhalten, und auch eine Abschiebung ist nicht vorgesehen", teilte die Behörde mit. "Die Ablehnung der Verlängerung der bisherigen Aufenthaltserlaubnis steht in keinem Zusammenhang mit den politischen Ansichten oder Tätigkeiten des Herrn Y." yigit-ausweisung
Die Ausländerbehörde kann aus Datenschutzgründen halt nicht mitteilen, welche gesetzlichen Voraussetzungen für die befristete Aufenthaltsgenehmigung nicht erfüllt sind und ob sie in der Vergangenheit immer erfüllt waren (oder erst nach seinem Erdogan-Protest zur Anwendung kommen wie Yigit vermutet). Ein Grund wäre ein zu geringes Einkommen z.B. Ob nun die neue Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen einen Statuswechsel bedeutet in einen erneuten Asylstatus mit eventuellen Verschlechterungen gegenüber vorher kann ich nicht beurteilen.
Bevor man dem Herr Yigit Paranoi unterstellt, sollte man sich mal in eine Person versetzen, die regelmässig seinen Aufenthalt verlängern muss und dem im Fall der Ausweisung lange Haft droht und der von einigen türkischen Landsleuten auch in DE angegriffen und bedroht wird. Überreaktionen sind da eher die Regel. Die TAZ sollte das allerdings genauer prüfen, recherchieren vor der Veröffentlichung sowie die anderen Medien, die von der TAZ abschrieben ....