Was daran ist denn so verbesserungsbedürftig?
Dass es im Zivilrecht keinen Staatsanwalt gibt, halte ich für zwingend. Hier treten Private gegeneinander an, da ist für den Staat als Partei kein Platz.
Dass Gerichte nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden, halte ich ebenfalls für richtig.
Dass es Aufgabe der Parteien ist, alles aus ihrer Sicht Entscheidungsrelevante vorzutragen und ggf. zu beweisen, scheint mir auch unumgänglich zu sein. Soll denn das Gericht bei jeder Zivilrechtsstreitigkeit die Polizei losschicken, um den Sachverhalt aufzuklären?
Bleibt also nur die Entscheidung jenseits des Beantragten. Das halte ich für sehr fragwürdig. Die Parteien wollen ihre Rechtsfrage geklärt bekommen und nicht eine Entscheidung vor den Latz geknallt kriegen, nach der sie nicht gefragt haben. Das Gericht ist hier eine Art Dienstleister zur Herstellung des Rechtsfriedens. Außerdem kann das Gericht im Verfahren durch seine Prozessleitung (§ 139 ZPO) darauf hinwirken, dass nichts Wesentliches übersehen wird oder unberücksichtigt bleibt.
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Viele Grüße von der Deutschen Weinstraße,
Roland
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