Zitat:
Zitat von Wolfgang L.
... Online Pranger...
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Der Begriff "Pranger" ist in diesem Zusammenhang völlig deplaziert.
Pranger war etwas, an dem die Personen
selber festgebunden und zur Schau gestellt wurden.
Hier geht es um eine schriftliche Bekanntmachung. Das hat mit Pranger gar nichts zu tun.
Den Regeln entsprechend und mit Zustimmung aller Teilnehmer werden die Ergebnislisten und eben auch die, die positiv getestet wurden, schriftlich bekannt gegeben.
Wer vorher weiß, dass er poitiv getestet werden könnte und nicht veröffentlicht werden will, braucht ja nicht zuzustimmen.
Dass das Zitieren einer schriftliche Bekanntmachung als "zivilrechtlich bedenklich" bezeichnen wird halte ich doch für sehr gewagt.
Nochmal die Frage an chris.fall:
Willst du ein Feld beim Anmelden haben, dass dein Name nur in positivem Zusammenhang genannt werden darf?
Natürlich ist ein Sieg in der Altersklasse eine Werbung für die eigene Gerauchtwagenfirma und auch für die unter gleichem Namen laufende Reperaturwerkstatt der Frau.
Sollen die Siege ewig im Internet nachzulesen sein aber die Betrugsversuche vor und nach diesen Sieg nach einem Monat wieder verschwinden?
Und keine Sorge wegen den Personalchefs:
Da gibts bestimmt welche die finden das gut, wenn sich ihre zukünftigen Mitarbeiter mit Drogen für die Arbeit fit machen.
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