Die meisten die hier glasklare Sache rufen, wissen wahrscheinlich nichtmal, wen sie, vor welchem Gericht, und nach welchem Recht verklagen müssten.
Dann lass es mich als Nicht-Anwalt mal versuchen:
Nach dem Impressum auf der IM-Germany-Seite würde ich
- Xdream Sports & Events GmbH als Beklagte sehen
- auf das Amtsgericht Hanau tippen (wobei ich die Klage vermutlich auch vor jedem anderen ordentlichen Gericht in D einreichen könnte)
- als Rechtsgrundlage das Handelsgesetz vermuten
Jetzt Du, wie dicht liege ich dran?
Aber selbst, wenn ich mit meinem Versuch völlig daneben liegen sollte - genau für solche Fragen sind doch (unter anderm) Anwälte da, oder? Ich erwarte von meinem Automechaniker ja auch nicht, dass er mir sagt, welche Unterlagen ich beim Bauamt für die Baugenehmigung meines Hauses einreichen muss - dafür gibt es Architekten...
Zitat:
Zitat von tobi_nb
Ganz anders täte es aussehen, würde jemand tatsächlich klagen, womöglich noch mit Schadensersatzforderungen über die Anmeldegebühr hinaus. Dürfte ja kein Problem sein, da "glasklar".
Das "glasklar" hat m.E. bislang immer lediglich auf eine vollständige Erstattung der Anmeldegebühr bezogen. Das sehe ich genauso, denn nach meinem "Empfinden" wurden Vertragsinhalte einseitig geändert. Wenn Du das anders siehst, fänd ich es spannend zu erfahren, welche Argumente Du für Deine Sichtweise hast.
Ich gebe Dir insofern recht, dass für den Veranstalter voraussichtlich kein finanzieller Schaden entstehen wird, da sie die freiwerdenden Plätze sicherlich nochmal verkaufen können. Aber es geht hier ja auch nicht darum, dem Veranstalter zu schaden, sondern seine eigene Kohle vollständig wiederzubekommen.
Grüße,
Frimar (der in Roth startet aber dennoch interessiert mitliest)
Dann lass es mich als Nicht-Anwalt mal versuchen:
Nach dem Impressum auf der IM-Germany-Seite würde ich
- Xdream Sports & Events GmbH als Beklagte sehen
- auf das Amtsgericht Hanau tippen (wobei ich die Klage vermutlich auch vor jedem anderen ordentlichen Gericht in D einreichen könnte)
- als Rechtsgrundlage das Handelsgesetz vermuten
Jetzt Du, wie dicht liege ich dran?
Das weiss ich nicht. Interessiert mich auch nicht, da ich nicht lauthals kundtue, es bestünde kein Zweifel daran, dass "die Beklagte" rechtlich dazu verpflichtet wäre, die Anmeldegebühr vollständig zurückzuerstatten.
BTW ist es (muss es) m.E. nicht entscheidend (sein) , was auf nem Impressum einer Seite steht, sondern in deinem Vertrag.
Zitat:
Zitat von frimar
Aber selbst, wenn ich mit meinem Versuch völlig daneben liegen sollte - genau für solche Fragen sind doch (unter anderm) Anwälte da, oder? ?
Richtig. Mein Hauptkritikpunkt ist auch nicht das Durchführen einer Klage, sondern die Idee soetwas überhaupt tun zu wollen.
Zitat:
Zitat von frimar
Wenn Du das anders siehst, fänd ich es spannend zu erfahren, welche Argumente Du für Deine Sichtweise hast.)
Bevor ich hier weiter spekuliere, kann denn mal jemand unserer Haus- und Hofjuristen, oder derer, die eine Klage in Erwägung ziehen, einen (unverbindlichen) Klageentwurf hier reinstellen,
vielleicht stimme ich dir dann hier
Zitat:
Zitat von frimar
Das "glasklar" hat m.E. bislang immer lediglich auf eine vollständige Erstattung der Anmeldegebühr bezogen. Das sehe ich genauso, denn nach meinem "Empfinden" wurden Vertragsinhalte einseitig geändert.
sogar zu.
Bis dahin konnte hier nicht viel sachliches vorgetragen werden.
P.S.: Um das nochmal deutlich klarzustellen:
- Moralisch ist die Sache Mist.
- Rechtlich evtl. strittig (was ich jedoch nicht so sehe), auf keinen Fall jedoch glasklar.
- Was jemand aus Kulanz macht, hat absolut nichts damit zu tun, was er rechtlich machen müsste.
- Bleibt meine Meinung weiterhin bestehen, dass hier kein einziger Klagen wird, und dass ich es Mist finde, immer sofort diese Schiene fahren zu wollen.
BTW ist es (muss es) m.E. nicht entscheidend (sein) , was auf nem Impressum einer Seite steht, sondern in deinem Vertrag.
Klar - aber da wir beide offenbar keinen Vertrag mit dem Veranstalter haben, spekulieren wir auch beide
Zitat:
Zitat von tobi_nb
P.S.: Um das nochmal deutlich klarzustellen:
- Moralisch ist die Sache Mist.
- Rechtlich evtl. strittig (was ich jedoch nicht so sehe), auf keinen Fall jedoch glasklar. - Was jemand aus Kulanz macht, hat absolut nichts damit zu tun, was er rechtlich machen müsste.
- Bleibt meine Meinung weiterhin bestehen, dass hier kein einziger Klagen wird, und dass ich es Mist finde, immer sofort diese Schiene fahren zu wollen.
Bei den fett unterlegten Punkten stimme ich Dir zu.
Wer in einer slotgekürzten AK ist, darf zurück treten.
Kann mir jemand mal sagen, auf wen das zutrifft?
M.W. steht die Slotverteilung pro AK doch noch gar nicht fest.
Auf was will denn dann der einzelne Athlet klagen? Dass es insgesamt 25 weniger sind? Womöglich sind's aber gerade seiner AK nicht weniger als bei "Vertragsabschluss". Weil in seiner AK plötzlich 500 mehr starten, werden die Slots neu verteilt oder wie auch immer.
Wie gesagt, ich kenne die Verträge nicht, die jeder einzelne abgeschlossen hat, aber bis jetzt kann ich nichts erkennen, was eine Klage 100% rechtssicher macht.
- Bleibt meine Meinung weiterhin bestehen, dass hier kein einziger Klagen wird, und dass ich es Mist finde, immer sofort diese Schiene fahren zu wollen.
Vielleicht habe ich nicht alles gelesen aber bisher hat m.E. keiner gesagt, das er klagen will. Trotzdem möchte man vielleicht gerne wissen, wie die Sache rechtlich einzuschätzen ist und welche Möglichkeiten man hat.
Ich denke auch nicht, das es zu Klagen kommen wird. Die Wenigen, die darauf bestehen, werden ihr Startgeld zurückbekommen in dieser Situation würde jeder vernünftige Geschäftsmann kulant sein unabhängig von der rechtlichen Situation.
Vielleicht habe ich nicht alles gelesen aber bisher hat m.E. keiner gesagt, das er klagen will. ...
Das:
Zitat:
Zitat von nabenschalter
...weil ich kaltlächelnd ...an Kai Walter schreiben würde, daß ich meine Anmeldung aufgrund der geänderten Slotanzahl zurückziehen würde und erwarte, daß mir meine Anmeldegebühr umgehend innerhalb der nächsten 14 Tage ....zurückerstattet werden solle.
Sollte das Geld nicht innerhalb von 14 Tagen auf meinen Konto sein, würde ich die Sache meinem Anwalt übergeben.
Nabenschalter
war der Auslöser meiner Unmutsäusserung, ohne dass ich den Betreffenden persönlich zu nahe treten wollte, da diese Grundeinstellung schon vorher mehrfach deutlich kundgetan wurde.