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Zitat von neonhelm
Inwiefern ist denn da der Vorsatz zu berücksichtigen...? 
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Hmm, mal sehen ...
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Vorsatz/ Strafrecht
Vorsatz bedeutet das Wissen und das Wollen der zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden objektiven Merkmale, also der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände.
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Ich denke sie wußte um die objektiven Markmale.
Der Wille zur Verwirklichung des Tatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände war wohl auch vorhanden !
Selbst der Schnee und das Eis waren abzusehen. Nicht zuletzt hier in der Laberecke wurden diese immer wieder thematisiert !
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Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
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Von Fahrlässigkeit kann hier wohl keine Rede sein.
Die Tat wurde vorbereitet und angekündigt !
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Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen des Vorsatzes ist die Begehung der Tat. Nachträglich erlangtes Wissen schadet dem im Augenblick der Tathandlung unwissenden bzw. gutgläubigen Täter nicht.
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Die Tat wurde gestern begangen, nachträglich neu erlangtes Wissen liegt wohl nicht vor ...
Zitat:
Unterschieden werden drei verschiedene Erscheinungsformen des Tatbestandsvorsatzes:
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Jetzt wird es nochmal spannend, oder ... ?
Zitat:
- Absicht liegt dann vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges herbeizuführen oder den Umstand zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt.
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Ich meine schon, daß Diver den Erfolg herbeiführen wollte !
Man müßte dafür nochmals ihre die Posts der letzten Wochen durchgehen ...
Zitat:
- Direkter Vorsatz ist dann gegeben, wenn der Täter weiß oder als sicher voraussieht, dass sein Handeln zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt.
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Da wäre dann die Frage, ob eventuell nochmal Zweifel geäußert wurden ...
Ich meine Sorge bzgl. des CutOffs gelesen zu haben ...
Dann könnte man vielleicht nicht von "direktem Vorsatz" sprechen ...
Zitat:
- Eventualvorsatz bedeutet, der Täter hält es ernstlich für möglich und findet sich damit ab, dass sein Verhalten zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt.
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So sieht es wohl aus !
Ich denke, Diver hielt es eindeutig ernstlich für möglich und hätte sich mit Sicherheit damit abgefunden, daß ihr Verhalten zur ordentlichen Verwirklichung geführt hätte !
Selbst nach Nichterfüllen der CutOff-Bedingungen wurde offensichtlich weiterhin versucht den Tatbestand zu erfüllen !
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Der Vorsatz ist jedoch in allen oben genannten Fällen gegeben.
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Na also !
Zitat:
Zu unterscheiden ist der Vorsatz von der Fahrlässigkeit. Gerade die Unterscheidung zwischen Eventualvorsatz und Fahrlässigkeit ist oftmals schwierig.
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Ich denke der Fall ist eindeutig !
Kein Mensch macht sowas "aus Versehen" ...
